Quantcast
Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
Viewing all 247 articles
Browse latest View live

schadenskorrespondenz auto

$
0
0
Hallo Forum Gemeinde,

im Juli letzten Jahres komme ich zu meinem Auto und schon von weiter Ferne habe ich schlimmes vermutet. Ein Auto hat hinter mir halb schräg geparkt. Angekommen ist lediglich ein geschätzter Abstand zu meinem Auto von ca. 3 cm. Auf meiner Stoßstange habe ich dann auch die Kratzer gesehen und auf dem anderen Auto die silbernen Farbpartikel meines Autos. Ich habe dann die Polizei benachrichtigt und die gekommen und haben alles aufgenommen.
Der Fahrer hat auch eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhalten. Die Aussage des gegners bei der Polizei war "er hat nichts gemerkt". Ich rief meinen Versicherungsmakler an und er hat mir geraten zu warten, was bei der Staatsanwaltschaft herauskommt, natürlich erst als er mir den Gutachter geschickt hat.
Jedenfalls habe ich gewartet und die Staatsanwaltschaft hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Beim Treffen mit dem Gegner beim Gutachter meinte er, dass er es seiner Versicherung meldet.
Gestern ist der Brief vom Staatsanwalt gekommen. Verfahren wurde eingestellt, da die Bemerkbarkeit des Schadens nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Folgender Satz ist jedoch auch enthalten. „Die Schadenskorrespondenz ist nachvollziehbar möglich“. Ich habe heute, über die zentrale Nummer, der gegnerischen Versicherung den Vorfall gemeldet. Da der Gegner es sich anscheinend anders überlegt hat. Kein Anstand heutzutage.
Meine Frage ist jedoch, wie ist der Satz vom Gutachter

„Die Schadenskorrespondenz ist nachvollziehbar möglich“.

juristisch zu bewerten bzw. für die Versicherung. Die Versicherung hat mich gebeten eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft zuzusenden oder sollen die lieber das Gutachten anfordern? Das mit der Fahrerflucht fand ich zwar übertrieben, möchte jedoch die Kosten für die fällige Reperatur bekommen.

Vorab vielen Dank

Am Auto bevor Politesse Verwarnungsgeld ausgedruckt hat

$
0
0
Hallo,

wie ist folgende Konstellation rechtlich zu beurteilen:

Man kommt gerade zu seinem Auto zurück und sieht, wie eine Politesse gerade damit beschäftigt ist, ein Verwarnungsgeld / Knöllchen für sein Auto zu erstellen.

1. Vermutlich ist die Verwarnung dann rechtmäßig, selbst wenn man wegfahren würde, bevor die Politesse den Zettel am Auto anbringt?
2. Dürfte die Politesse in diesem Fall noch von einem Verwarnungsgeld absehen bzw. hat sie rechtlich die Möglichkeit dazu? Oder ist sie rechtlich dazu VERPFLICHTET, selbst bei einer Parkzeitüberschreitung von 1 Minute die Owi zu ahnden? Also macht es Sinn, die Politesse nett zu bitten, ob sie nicht wegen Geringfügigkeit davon absehen kann?

Dazu die nächste Frage: Wenn die Politesse die Owi erst einmal in ihr tragbares Gerät eingetragen hat - ist es überhaupt technisch noch möglich, das ganze zu stornieren?


Hintergrund: Politessen sind ja auch nur Menschen - und die freuen sich ja evtl. auch darüber, wenn sie einem anderen eine Freude machen können, weil sie ihm wegen einer Minute ausnahmsweise kein Knöllchen ausstellen. (Davon gehe ich zumindest aus; ich hoffe mal, dass die Anzahl derer, denen es Spaß macht, wegen einer Minute einem anderen eine Strafe aufzudrücken, ziemlich gering ist).

Vielen Dank für eure rechtliche Einschätzung! Ich möchte allerdings keine Diskussion darüber führen, dass auch eine Überziehung der Parkzeit von 1 Minute falsch ist und rechtlich geahndet werden DARF - das ist wohl allgemein klar. Mir geht es mehr um Kulanz oder Ermessen.

Wann endet "mehr als 3 Stunden ohne Parkschein"?

$
0
0
Hallo,

ich wußte leider nicht, wie ich meine Frage besser bezeichnen sollte.

Ich war letztens auf einer einwöchigen Reise. Hierzu hab ich mein Auto auf einen Parkplatz gestellt und nicht gesehen, daß man an einem Parkscheinautomat einen Parkschein hätte ziehen müssen. Dass ich dafür Strafe zahlen muß ist klar, aber in dem Fall geht das meiner Meinung nach schon in Richtung Abzocke. Ich habe nämlich jetzt für jeden einzelnen Tag eine Verwarnung in Höhe des maximalen Satzes von EUR 25,00 aufgebrummt bekommen.

Da das Fahrzeug nachweislich eine ganze Woche nicht wegbewegt wurde, habe ich zwar insgesamt länger als 3 Stunden ohne Parkschein geparkt, aber ist das rechtens, daß mir jeder einzelne Tag mit jeweils 25 EUR berechnet wird??

Oder macht es Sinn, dagegen Einspruch einzulegen? Gibt es eventuell Urteile, wo ein solcher Parkverstoß als "zusammenhängende Tat" abgeurteilt wurde?

Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung.

Gruß
Mystery

Kontrollaufforderung = Papiertiger ?

$
0
0
Seit kurzem weiß ich nicht mehr, wo ich meine Führerscheinkarte hingesteckt habe.
Jetzt wurde ich, der bei Nacht und Nebel verdächtig nach Hause fuhr "erwischt" und bekam eine Mängelkarte (aka: Kontrollaufforderung):
ich soll den Lappen zügig die Tage vorzeigen.
Beim daraus resultierenden Versuch, ein vorläufiges Dokument zu beantragen, wies man mich zurück: :droh:
mein Perso sei abgelaufen, ich solle diesen erst - ebenfalls vorläufig - beantragen, bevor ich einen Antrag stellen dürfe. Auch das Abstempeln der Kontrollkarte sei nicht möglich, da der ausstellende Beamte ein Kreuzchen nur bei "Polizeidienststelle" ermöglicht hat.:teufel:
Mal ab von der Zeit, die man dazu benötigt, kosten diese vorläufigen Dokumente ja zusätzlich Geld.
Gehe ich nun den gemütlichen und vermeintlich sparsamen Weg, also erst den üblichen Perso beantragen, ausgehändigt bekommen, dann die neue Führerscheinkarte beantragen und warten, bis sie da ist, ... dann dauert das eher Wochen als Tage.
Mit was muß ich rechnen, wenn der Beamte seine Postkarte nicht zurückbekommt ?
So ganz verstehe ich den Ernst seiner Lage nicht. :confused:
Er kann doch leicht prüfen (oder nicht ?), dass nur vorübergehend ein übliches Dokument fehlt, ansonsten aber alles O.K. ist und ich nur keinen Führerschein in Händen habe, darüber hinaus jedoch unbescholtener Inhaber einer Fahrerlaubnis bin.
Lt. STVZO-Tatbestand "204100 Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein nicht mit. § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat" erwarten mich 10€ Bußgeld und (möglicherweise) nochmal 10 für den Vorsatz ?
... So spare ich mir 2 vorläufige Dokumente, die Hektik und hab' die Chance meinen Führerschein vielleicht doch noch wiederzufinden/ dass er in einer Ritze auftaucht ... :th_putzen:

Der Beamte leitet den Vorgang schlimmstenfalls an die Staatsanwaltschaft weiter, die eröffnet ein Ermittlungsverfahren - und wird es wieder einstellen müssen, da der Anfangsverdacht "Fahren ohne Erlaubnis" sicher nicht erfüllt ist.
Nur hab' ich die Rechnung ohne die Auflage einer Geldbuße / Verfahrenskosten gemacht ? :verrueckt06:

So ganz entspannt, dass man "mir nichts kann" und ich mir keinen Stress machen brauche :th_urlaub_2:, bin ich eben nicht - andererseits ohne Not und "sicherheitshalber" 70€ für den Ersatz-FS, plus erkennungsdienstliche ähhm biom. Bilder, plus vorl.-Perso ... :th_grummel:

Autobahn-Abzocke Baustelle

$
0
0
Guten Tag,

folgende Situation: Meine Probezeit wurde schon verlängert, 3 1/2 Jahre habe ich schon, 1/2 Jahr hätte ich noch..
Jetzt wurde ich vor ca. 5 Monaten geblitzt, natürlich mit genau 21 km/h zu schnell an einer Autobahnbaustelle bei erlaubten 60 km/h, ich hatte also 81 km/h(für mich Abzocke, weil es sogar noch nach Feierabend war, aber soweit so gut..)
Als nach 6 Wochen nichts kam habe ich mich schon gefreut, dass die Messung irgendwie ungültig ist, dann kam ein Zeugenbefragungsbogen an die Firma, da es sich um ein Geschäftsfahrzeug handelt!

Sie haben leider den Fahrer ermitteln können und haben mir noch binnen 3 Monaten ein Anhörungsbogen zugesandt. Da das Foto sehr schlecht ist, habe ich natürlich behauptet, ich sei es nicht gewesen und habe versucht, einige Merkmale des Täters zu nennen, die ich nicht besitze...
Sie haben mir daraufhin geschrieben, sie hätten mich anhand des Fotos aus dem Personalausweisregister identifizieren können, was ich schon mal sehr frech finde, da das Bild wahrscheinlich um die 8 Jahre alt ist und gerade in jungen Jahren verändert man sich in 8 Jahren gewaltig... Also eigentlich ist es nicht möglich, mich anhand des Bildes tatsächlich zu identifizieren...

Daraufhin haben sie mir ein Bußgeld geschickt... Nach dem Zuschicken des Bußgeldes habe ich der Bußgeldstelle geschrieben, dass es doch lächerlich sei, mich anhand eines so alten Bildes identifizieren zu wollen und dass ich gerne zu einer Gegenüberstellung zur Polizeistelle kommen möchte(das Foto ist wirklich nicht gut)
Daraufhin haben Sie mir nur geschrieben, dass ich bereits identifiziert sei und dass Sie dies als Einspruch werten und wenn ich nicht binnen 14 Tagen den Einspruch zurücknehme, wird ein Amtsgericht über den Fall entscheiden...

Was soll ich machen?

1. Ich schalte einen Anwalt ein und erhebe Einspruch, der wird wahrscheinlich nicht das Bild anzweifeln, weil wenn ein Gutachter eingeschaltet wird, der klären soll, ob ich der Fahrer bin, kann das sehr teuer werden... Er wird wahrscheinlich die Messgenauigkeit in Frage stellen, dass ich vll nur 19 km/h zu schnell war
2. Ich bezahle den Strafzettel, dann bekomme ich eine Empfehlung, an irgendeinem Seminar teilzunehmen, aber falls ich nicht nochmal innerhalb der Probezeit mit mehr als 20 km/h erwischt werde(oder etwas Vergleichbares, also Stoppstelle, rote Ampel, Abstand etc.), passiert nichts?
3. Ich erhebe Einspruch ohne Anwalt und berufe mich auf das Bild(die Messdaten, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht ist etc. kann ich als Privatperson ja nicht einsehen), was aber sehr teuer werden kann, wenn ich den Prozess verliere und deswegen wohl zu risikoreich ist


Jetzt ist meine Frage, hab ich das mit Punkt 1 und Punkt 2 und Punkt 3 richtig verstanden? Gibt es sonst noch eine Möglichkeit?

Was würde denn passieren, wenn ich Option 2 wähle und dann werde ich nochmal bei irgendeinem Verstoß erwischt? Weil ich fahre mit ca. 40 000km relativ viel und oft auch unter Zeitdruck, da kann sowas, wie oben beschrieben, schnell wieder passieren!

Und passiert eigentlich was, da ich jetzt 2x zu schnell erwischt wurde? Es gibt doch so ein "Raserclub", wo man reinkommen kann? Das erste mal, was mit 24km/h zu schnell innerorts(zumindest war es so ausgeschildert)

Danke für eure Antworten!

Unterbrechung der Verjährung durch Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

$
0
0
Guten Tag,
es würde mich freuen, wenn ich hier hilfreiche Antworten bekäme :)

Folgendes:

Bekannter ist:

1) 1997 ohne FS PKW gefahren und erwischt worden mit 1,33, rechtskräftiges Urteil 21.01.98 (zum Glück nichts passiert, also niemand zu Schaden gekommen);
2) 1998 ohne FS PKW gefahren und mit 0,70 erwischt worden, Rechtskraft Strafbefehl 29.10.1999 (ebenfalls zum Glück keinen Schaden verursacht)

Zu den Tatzeiten war er zwischen 18 und 20 Jahren.

Die Verfährungsfrist wäre ja nun eigentlich (also ohne MPU) in 2014 abgelaufen.

Leider hat er im Jahr 2001 einen Antrag auf "Ersterteilung einer Fahrerlaubnis" gestellt bzw. den Antrag hat die Fahrschule für ihn - ist wohl ein Formular - eingereicht, von ihm unterzeichnet. Dass dieser Antrag nicht hätte positiv beschieden werden können - ohne MPU - ist klar.

Es wurde dann Ablehnung der Behörde erteilt, diese datiert vo 21.05.2001 und wurde per PZU am 25.05.2001 zugestellt.

Er widerum hat - ohne Datum - seinen Antrag zurückgenommen, die Rücknahme ging bei der Behörde am 25.05.2001 ein (Akteneinsicht genommen).

Die hier alles entscheidende Frage - und ich finde nirgends was dazu - ist:

Was zählt hier nun, das Datum der ablehnden Entscheidung oder das Zugangsdatum?

Die Zugangsdaten der jeweiligen Schreiben sind ja identisch, was wird hier bewertet, könnte der Antrag nicht als bereits oder gleichzeitig zurückgenommen gelten?

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten

Videokamera/DashCam im Straßenverkehr

$
0
0
Hallo Forum,
ich plane eine Kamera im Fahrzeug anzubringen, die nur für den Fall eines Unfalls Beweise sichern soll.
Nachdem mich mal ein LKW beim Überholen in die linke Leitplanke drücken wollte, er mir den rechten Spiegel zerbröselte und ich hinterher von der Polizei vor Ort noch ein 30 Euro Knöllchen bekam, möchte ich meine Fahrten mit einem geeigneten Gerät aufzeichnen.
Sind da Probleme zu erwarten, weil ich andere Fahrzeuge oder Personen filme, sind Videobeweise überhaupt in DE zulässig bei Versicherung/Gericht etc.
Das System, das ich mir ausgesucht habe, speichert immer nur die letzten 15 Min., danach wird im laufenden Betrieb immer das älteste überschrieben.
Ich selber habe täglich ca. 1 Stunde Anfahrt zur Arbeitsstätte und fahre von dort erst zu Kunden, z.T. 2-4 Stunden Anfahrt, da wäre es von der Aufzeichnungszeit doch passend. Es soll ja nur im Falle des Falles ausgewertet werden.

Für Tips/Erfahrungen wäre ich dankbar.

Auf Bürgersteig gepackt

$
0
0
Hallo habe auf dem Bügersteig vor meinem Haus gepart 21.12.2012. Habe dann einen Zettel von der Polizeibehörde drann gehabt wegen flschen Parken und das sie es ans Ordnungsamt weiter leiten und die sich dann melden werden.
Ist ja soweit ok.
Jetzt meine Frage bis jetzt ist noch nichts gekommen, gibt es da ne frist wo sie sich melden müssen?
So wie Beim Blitzen 3 Monate oder so?
Danke im vorraus.

kroatischen führerschein umschreiben

$
0
0
hallo leute,

bin neu hier und hätte gleich eine frage. habe folgendes anliegen. habe vor 10 jahren meinen auto-führerschein in deutschland gemacht. da ich aus kroatien komme und dort regelmäßig bin habe ich mich entschlossen dort meinen motorradführerschein zu machen.

da man zwei dokumente nicht besitzen kann, haben sie mir in kroatien den deutschen führerschein entzogen und in einen kroatischen umgeschrieben. danach hab ich mich bei der fahrschule angemeldet und mit der schulung begonnen.

vor 2 monaten wollte ich den kroatischen führerschein in einen deutschen umschreiben lassen - bei der zulassungsstellen sagte man mir, dass dieser führerschein ungültig ist. ich muss dort 185 tage gelebt haben. ich bin aber dort gemeldet und in meinem reisepass und in meinem führerschein steht die kroatische adresse. meine eltern leben dort und es ist jederzeit überprüfbar, dass es keine scheinadresse ist oder sonstiges...

da ich mir dachte, dass der sachbearbeiter vielleicht nicht gut drauf war, bin ich vor paar wochen nochmal hin. der andere sachbearbeiter sagte mir einfach, dass es nicht geht und dass ich mit dem schein hier nicht fahren kann. wenn ich will, dann schreiben sie mir den um, aber nur mit B - weil ich diese prüfung hier gemacht habe.
auf meine nachfrage warum usw. kam einfach keine antwort.
verstehe den sinn der sache nicht - ich lass ihn umschreiben, sie nehmen mir den kroatischen weg und somit hab ich den motorradschein nicht mehr. so als hätte ich die prüfung nie gemacht...

mir kamen die sachbearbeiter so vor als würden sie sich selber nicht richtig auskennen. denn bevor ich das erste mal hingegangen bin, habe ich telefonisch nachgefragt und die sachlage geschildert. alles kein problem, einfach eine adac-übersetztung und ein foto mitnehmen, sonst kein problem...
auf meine nachfrage, was denn sein wird wenn kroatien am 01.07. in die eu kommt sagte mir der sachbearbeiter, dass es sich da nichts ändern wird - darf nicht fahren!

EDIT:
habe mich auf einem polizeirevier auch erkundigt - die beamten (3 leute) haben es nicht verstanden wo das problem liegt. laut ihrer aussage: wenn sie mich anhalten würden, gäbe es da keine probleme.

Zur MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erstantrag

$
0
0
Hallo liebes Team und Mitglieder,

ich bin durch die Suche nach Themen zur MPU auf dieses Forum gestoßen und habe mir bereits einige Beiträge durchgelesen. Da ich heute bereits mit einigen bekannten und Verwandten gesprochen habe und diese in den meisten Fällen (wie auch im Internet) nur Informationen zur MPU wegen Drogen oder Alkoholproblemen hatten, dachte ich mir ich erkläre hier mal meine Lage.

In meinem Fall handelt es sich jedoch nicht um ein Alkohol oder Drogenproblem, aber ich denke ich fange mal von ganz vorne an. Bereits als Kind träumte ich davon später LKW und Busfahrer zu werden und habe mich denke ich mal wie viele andere auch meine ganze Kindheit über mit LKW`s und Auto`s beschäftigt. Bin des öfteren bei Bekannten von meiner Mutter mit dem LKW mit gefahren und auch bei meiner Mutter die ein Kurierdienst hatte.

Ich habe mich natürlich auch mit Spielekonsolen und PC Spiele (meistens Rennspiele) beschäftigt und hatte eigentlich eine nunja normale wenn auch etwas Umzugsstarke Kindheit. Meine Eltern lebten von meiner Geburt an getrennt (Vater eigenes Taxiunternehmen, Mutter Kurierdienst welche dann später das Taxiunternehmen übernommen hatte).

Im Alter von 13 Jahren ist es dann das erste mal zu meiner ersten Straftat gekommen, als meine Mutter am Abend in die Badewanne gegangen ist, habe ich (den Grund dafür kann ich mir bis heute nicht genau erklären bzw. wie ich überhaupt auf diese Idee gekommen bin) den Zweitschlüssel von Ihrem 7er BMW entwendet, mich angezogen und bin aus der Haustür geschlichen. Es war bereits Dunkel draussen und da der Wagen unter dem Badezimmer Fenster stand und ich kein Aufsehen erwecken wollte habe ich diesen von dem Hof geschoben und die Straße runter rollen lassen.

Meine erste Fahrt hat begonnen und ich bin aus unserer Siedlung über die Hauptstrasse in ein Nebendorf gefahren, wo wir Jugendlichen uns Nachmittags uns immer auf einem Grundschulhof getroffen haben. Beide Dörfer sollte man vielleicht dazu sagen sind sehr klein und haben nur sehr wenige Einwohner, demnach ist es selbst Tagsüber sehr ruhig und auf den Straßen ist nichts los. Auf diesem Schulhof im Nachbardorf welches ca. 5 Minuten entfernt liegt habe ich dann gedreht und bin wieder zurück, mir selbst ging da schon durch den Kopf das es absolut nicht richtig ist und ich wollte einfach nur noch nach Hause.

Auf dem Rückweg aus dem Dorf kam mir dann jedoch die Polizei entgegen, welche einige Hundertmeter hinter mir gedreht hat und mir nun hinterher gefahren ist. In diesem Augenblick bekam ich einfach Angst und wollte einfach nur Weg. Der Gedanke daran erwischt zu werden und gerade noch von der Polizei hat mich dazu gebracht das Gas komplett durchzutretten und zu versuchen abzuhauen. In unserem Heimatdorf bin ich dann in eine Strasse eingebogen (in eine Siedlung) jedoch war dort eine sehr große Feier und es stand eine riesen Menge an Menschen auf der Strasse. Meine erste Reaktion war natürlich auszuweichen und somit bin ich auf eine große Wiese gefahren die zu der Gaststätte gehörte wo die Veranstaltung war. Natürlich war auch die Polizei direkt hinter mir und in meiner Panik habe ich dann die Wiese wieder verlassen und bin über die Hauptstrasse weiter.

Als ich bemerkt habe das ich diese nicht abhängen konnte bin ich aus lauter Angst, das meine Mutter vielleicht etwas mitbekommen könnte in eine andere Richtung gefahren und somit über die Landstrasse zu einer weiteren Stadt. Von dort aus über 2 weitere Dörfer bis ich zu einer Strecke gekommen bin wo eine ca. 5 km lange gerade Landstraße kam. Von dort aus kam eine Polizeistreife die direkt vor mir auf der Fahrbahn gewendet hat und versuchen wollte mich auszubremsen. Welches ich jedoch wie in den Rennspielen durch andeuten ausgetrickst habe und dann überholen konnte.

Die Verfolgung ging nun noch durch ein weiteres Dorf bis zu einer Schnellstrasse, welche ich befahren habe und nach einigen km auf einer Bergkuppe wieder in eine Waldstrasse verlassen habe. Dort stellte ich auch den Wagen an einem Wald ab und machte die Lichter aus. Nach einem Sprint in ein Maisfeld wurde mir dann doch klar als ich die Polizei in der Nähe des Autos gehört habe das es nichts bringen würde mich zu verstecken und bin aus meinem Versteck wieder raus bekommen.

Nach der Fahrt zur Polizei und die Abholung durch meine Mutter, war ich nun wieder zuhause. Ich habe mir eine lange Zeit darüber noch Gedanken gemacht und auch bei meiner Gerichtsverhandlung bemerkt das es nicht richtig war zu flüchten geschweige den überhaupt Auto "zu fahren". Da ich noch keine 14 Jahre alt war wurde ich dafür auch nicht bestraft. Dies ist nun über 10 Jahre her (ich werde in 16 Tagen 24 Jahre).

Nach einigen Jahren und diversen anderen Straftaten (keine Verkehrs-, Drogen- oder Alkoholstraftaten) ist es dann im Jahr 2005/2006 nochmals dazu gekommen, das ich eine Straftat begangen habe. Meine erste feste Freundin wohnte 45 km von mir entfernt, zu diesem Zeitpunkt habe ich mir wirklich einiges an Geld verdient und ich habe es mit beiden Händen ausgegeben. Eigentlich bin ich immer mit dem Zug zu Ihr gefahren und bin dann durch das ständige Erzählen von Ihr von Ihrem Exfreund welcher ein Auto hatte, auf die Idee gekommen mir auch eins zu kaufen und dies nebenbei zu tunen. Diesen Gedanken hatte ich aber vorerst wieder verworfen, jedoch einige Wochen später als ich durch unser Dorf gelaufen bin und an unserer freien Tankstelle vorbei gekommen bin wieder aufgegriffen. Dort Stand ein alter Polo 1 sogar zu so einem geringen Preis das ich dieses sofort kaufen konnte.

Freunde haben mir dann geholfen diesen hinter unser Grundstück zu bringen, wo ein kleiner Weg war und es niemanden gestört hat. Ich bin also damit angefangen diesen umzubauen, ein Radio gekauft und eingebaut, eine Endstufe und Bassbox. Ich war ziemlich stolz aber mich hat es schon etwas gestört es meiner Freundin nicht zeigen zu können. Als es dann zuhause wieder einmal eskaliert ist und ich mich wieder einmal mit meiner Mutter wirklich sehr derbe in die Wolle bekommen habe und es schon spät war, so das ich nicht mehr bei uns weg gekommen bin, ist es damals dazu gekommen das ich mich wieder hinter das Steuer gesetzt habe.

Das wohl größte Problem war das ich genau wusste das ich nicht fahren könnte, da an dem Fahrzeug keine Kennzeichen waren. So bin ich dann in meiner aussichtlosen Lage bei uns durch das Dorf gegangen und bin auf dem Kirchplatz auf ein Auto gestoßen welches dort Stand. Erst dann bemerke und kam ich auf die Idee einfach deren Nummernschilder zu verwenden. Also habe ich mir die Nummernschilder abgemacht und diese an den Polo geschraubt und bin mit diesem zu meiner Freundin gefahren. Auf dem Weg über diesen Landstrassen wurde mir dann doch klar das wenn ich jetzt wieder angehalten werde oder die Polizei kommt das ich wohl meinen 125er Motorradschein vergessen könnte und auch das ich nicht nochmal versuchen dürfte abzuhauen oder mich zu verstecken. Über jeden Kilometer wurde mir alles mehr bewusst, jedoch an ein Anhalten habe ich in diesem Augenblick nicht gedacht.

Nachdem ich dann bei meiner Freundin war und dieser nun auch ganz stolz mein Auto zeige und diese mich leider nicht zur Sau gemacht hat sondern es sogar "cool" fand, bin ich dann am nächsten Tag wieder zurück nach Hause. Über die Autobahn diesmal und dann in die Stadt wo meine Mutter arbeitet um den anschein zu machen das ich mit dem Zug gekommen wäre. Ich bin also in einer Seitenstrasse angehalten und zu Ihr gegangen. Als sie mich jedoch auf meine Klamotten angesprochen hat und ich keine Antwort darauf wusste wusste sie natürlich das ich mit dem Auto gefahren bin. Als es dann wieder im Stress (obwohl sie mir einfach nur Erklären wollte was alles können passieren und das ich nicht nur mich sondern auch andere in Gefahr bringen würde) bin ich mit meinen jugendlichen Gedanken nach draussen und habe es einfach nicht Verstanden, ich war fest davon überzeugt das es kein Unterschied macht ob man ein Führerschein hätte oder nicht das ich genauso Ordentlich hätte fahren können.

Nach einiger Zeit bin ich dann zurück und Sie hat nochmals versucht mit mir zu Reden, ich habe Ihr dann gesagt das ich den Wagen nur noch bis nach Hause fahren würde und das ich es dann sein lassen würde und Ihr die Schlüssel dazu übergeben würde. Als sie dann am Abend feierabend hatte und ich auch die Reise nach Hause angetretten bin, hat Sie wohl die Polizei darüber informiert ohne das ich was davon mitbekommen habe. Diese sind mir auch direkt hinterher gefahren gute 5 km von der Stadt in der meine Mutter arbeitet bis zu der Stadt die zwischen unserem Wohnort und der Arbeitstelle liegt. Erst dort hat die Polizei das Blaulicht eingeschaltet und ich konnte im Rückspiegel lesen Stop Polizei. Der erste Gedanke und die erste Reaktion war natürlich wieder Angst aber mein Verstand war wohl zum Glück doch soweit das ich angehalten bin. Ich kann mich noch daran erinnern, ich war so am Zittern ich habe dem Polizisten sofort den Fahrzeugsbrief gegeben und bin ausgestiegen und habe auch direkt zugegeben, das ich kein Führerschein besitze und das die Kennzeichen nicht meine sind. Welches später auch sich für mich positiv ausgewirkt hat, das ich der Polizei sofort die Wahrheit gesagt hatte.

Nachdem meine Mutter die hinter der Polizei war nun ca. 100 Meter weiter angehalten war die Schlüssel entgegen genommen hat und mich mit nach Hause genommen hat, war mir einfach klar das das Auto einfach weg muss. Ich wollte nicht nochmal in die Versuchung gekommen unter irgendwelchen Umständen in ein Auto zu steigen. Es war die 2. Straftat in der ich mit dem Auto illegal gefahren bin und das wurde mir auch klar.

Als ich dann auch noch zu meiner Freundin gezogen bin und dort mit Ihren Eltern an meiner Zukunft geschraubt hatte habe ich absolut nichts mehr getan, meine Strafen wie die Sozialstunden absolviert und durch ein Gerichtsurteil meine Vorbewährung erhalten und auch diese eingehalten. Als es dann mit meiner Freundin langsam aber sicher nicht mehr laufen wollte und ich auch mit den Eltern darüber gesprochen habe bin ich in eine eigene Wohnung gezogen in einer Nachbarstadt. Auch dort habe ich weiterhin keinen Mist mehr gemacht und habe mich mehr mit den PC`s unter Internetseiten beschäftigt.

Als ich dann aber da Stand und bemerkt habe das ich dort völlig Fremd war und niemanden hatte bin ich damals wieder zurück gezogen, in die Stadt wo meine erste "Spritztour" geendet hat und wo ich wieder umgedreht bin. Meine Bewährungsstrafe hatte ich damals dann vollständig rum, nachdem ich mich an alle Auflagen gehalten habe und auch die Termine alles eingehalten habe. Es kam ein gut halbes Jahr später dann dazu ca. 2007 das ich eine Nachricht von meiner Ex bekommen habe die ein riesen Streit zuhause hätte und Ihr Vater sie wohl geschlagen hätte. Ich habe Sie mehrfach bebeten sich in den Zug zu setzen und zu mir zu fahren. Jedoch wusste ich auch selbst, das diese Angst vor Fremden hat und nicht einmal in eine Tankstelle geht um Zigaretten zu kaufen oder in einem Laden um irgendwas zu Fragen.

An diesem Abend war ich bei einer Freundin wo ebenfalls eine Freundin von uns war die bereits ein Auto hatte. Sie hatte mich bereits in der Vergangenheit gefragt ob ich Sie von der Arbeit abholen könnte, Sie war wohl im glauben das ich ein Führerschein und Auto hätte dadurch das ich auch zu diesem Zeitpunkt wirklich viel Geld hatte und mir auch ständig Sachen wie Boxen und Radios gekauft habe. Ich waagte es also so aussichtslos wie es war Sie zu nach Ihrem Auto zu fragen, mit der Begründung ich müsste zu meinem Chef mein Geld abholen und es wäre sehr wichtig. Es ist mir einfach so durch den Kopf geschossen weil ich Ihr auch nicht unbedingt sagen wollte wieso es wirklich war, da ich auch wusste das diese etwas von mir wollte.

Sie gab mir Ihr Auto und ich habe es (was ich dazu sagen muss) auch mit extremer Panik getan und nur daran Gedacht das hoffentlich nichts passieren würde. Die ganze Fahrt über war ich nur am Schwitzen vor Angst aber ich wollte meine Ex Freundin einfach nicht da lassen. Ich habe in diesem Augenblick auch an wirklich nichts denken können und sah nur dieses Leid von Ihr. Als ich dann mit Ihr zurück gefahren bin und bei mir an der Wohnung angekommen bin war ich so fertig das ich kurze Zeit später direkt auf dem Sofa eingeschlafen bin. Ich habe mir da schon Gedacht ich werde nicht mehr in dieses Auto steigen und ich werde Sie anrufen und Ihr die Wahrheit sagen. Ich habe es da schon einfach bereut und mir direkt gesagt es war ein Fehler und das nächste mal machst du es nicht egal was ist du tust das niewieder.

Als ich dann jedoch eingeschlafen bin wurde ich am nächsten Tag vor dem Klopfen an meiner Wohnungstür wach, ich bin natürlich sofort hin und hatte den Besuch der Polizei. Die auf der Suche nach dem Auto waren und es natürlich bei mir vor der Tür gefunden haben. Ich gab den Polizisten darauf natürlich direkt den Schlüssel und erklärte meine Lage aber ich wusste das es nichts bringt weil es mir hätte bewusst sein müssen das ich unter keinen Umständen hätte diesen Wagen bewegen dürfen.

Es kam dann auch bei dieser Tat zu einer Gerichtsverhandlung und somit vom Gericht aus zu einem Fahrverbot von 3 Monaten. Ich hatte mich bereits 2 Wochen davor bei einer Fahrschule angemeldet, um endlich meinen Führerschein zu machen und in Zukunft fahren zu dürften. Durch den Fahrverbot habe ich allerdings das ganze wieder schlüren lassen und bin erstmal davon wieder abgekommen. Arbeit war in erster Linie wieder wichtiger.

Als ich dann gut ein halbes Jahr später noch meine Arbeit verloren habe und somit auch kein Geld mehr für den Führerschein hatte bin ich auch erstmal komplett mit dem Gedanken davon abgekommen. Bus und Bahn gab es ja und ich habe mich somit auf diese Verlassen, was zwar nicht immer toll war aber besser als wieder andere in Gefahr zu bringen. Ich habe es nun die letzten 2 Jahre nun mehrfach versucht mein Führerschein zu machen, mich angemeldet nachdem ich eine Fahrschule gefunden habe bei der ich das ganze Abbezahlen konnte und dann doch wieder fallen gelassen. Jedoch hat es mich immer wieder dazu gebracht meinen Führerschein zu machen damit ich mir endlich wieder eine Arbeit holen kann die auch etwas weiter weg ist oder wo ich eben dann passend hin komme. Auch weil viele meiner Freunden ihrere Führerscheine haben fahren dürfen und ich immer da stehe und auf andere angewiesen bin. Letztes Jahr hat mich also ein bekannter dazu gebracht alles in den Angriff zu nehmen. Ich habe eine Arbeitsstelle bekommen und mir wäre der Führerschein bezahlt worden von der Maß Arbeit.

Wir haben uns dann parallel dazu auf der Suche gemacht nach einem günstigen Auto und haben dieses auch gefunden. Mein Antrag habe ich bekommen, mein zukünftiges Auto haben wir auch mit einer Freundin abgeholt und ich bin nicht gefahren. Als ich dann an einem Montag (an diesem Tag sind auch die Kurzzeitkennzeichen abgelaufen sind) einen Anruf meines Sachbearbeiters bekommen habe, das diese den Antrag ablehnen weil das Straßenverkehrsamt eine MPU warscheinlich anordnen wird, ist mir fast der Kopf geplatzt. Ich war so sauer darüber das der Staat mir sowas in so einem Fall auflegt und es somit absolut zu nichts anderen führen kann ausser das man Schwarz fahren wird. Kein Geld -> Keine Arbeit -> Kein Geld für die MPU -> Keine Möglichkeit und Arbeit also ein Kreis ohne Hindernisse. Wie sollte man nun weiter machen? Der PKW stand in Bramsche auf einem Parkplatz man bekommt kein Führerschein so schnell und hat kein Geld für die MPU. Somit ist es auch kein Wunder das Menschen ohne Fahrerlaubnis fahren.

Wir sind Abends dann nun zu dem Parkplatz (welcher auch mit zu MC Donalds gehört) gefahren und mein Bekannter ist mit dem Wagen dann gefahren. Die Polizei kam und hat Ihn sogar kontrolliert, ich Stand auch auf dem Parkplatz und habe dann eben bestätigt das ich der Inhaber bin und auch mir das Fahrzeug und die Kennzeichen gehören. Diese sind dann wiederrum auch so gefahren, schliesslich habe ich den Wagen auch nicht bewegt. Nach gut 4 Wochen bekam ich dann ein schreiben in dem MIR zur Last gelegt wurde ich wäre ohne Fahrerlaubnis gefahren. Ich bin ehrlich mir war es vollkommen egal da ich mir dabei nur dachte ich krieg den eh nicht wie auch ohne Geld und habe das schreiben komplett Ignoriert. Es kam dann auch zu einem Urteil in Form einer Geldstrafe in Höhe von 290 Euro welche ich dann auch bezahlt habe. Mir war es einfach egal da ich bis jetzt keinen Weg sehe an meinen Führerschein zu kommen.

Anfang des Jahres habe ich dann eine Frau kennengelernt und ich denke das hat mich jetzt wirklich dazu gebracht es nicht weiter schlüren zu lassen und es jetzt endgültig so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen mein Führerschein zu bekommen. Diese wohnt 20 km von mir entfernt und ich habe Sie bisher nur einmal gesehen weil ich wieder auf einen Freund zurück greifen musste damit dieser mit mir zu Ihr fährt. Ich habe also heute meine Beine in die Hand genommen und bin zur Maß Arbeit. Ich legte nochmals alles nieder und mir wurde bestätigt, das sobald die vom Straßenverkehrsamt grünes Licht geben, mir mein Führerschein bezahlt wird. Ich habe auch direkt die Anschrift und Telefonnummer bekommen und habe mich mit dem Bearbeiter in Verbindung gesetzt. Dieser sagte mir nun das ich höchstwarscheinlich eine MPU machen muss. In seinem Computer konnte er jedoch nur den Eintrag von 2007 einsehen, in dem es zu dem Fahrverbot von 3 Monaten gekommen ist.

Ich möchte das ganze nun voll in den Angriff nehmen und auch den richtigen Weg einschlagen damit ich meinen Führerschein endlich bekomme. Ich selbst habe nicht nur eingesehen, das es nicht erlaubt war sondern auch das ich mich und andere in riesen Gefahr gebracht habe. Egal wie ordentlich ich immer gefahren bin es hätte jederzeit etwas passieren können. Unter keinen Vorraussetzungen werde ich ohne meinen Führerschein jemals mich wieder hinter ein Steuer setzen. Ich denke die Geburt meiner Tochter im letzten Jahr war das beste Beispiel dazu. Ich war bei allen Terminen aber ich konnte nicht dort hin weil ich niemanden hatte der mich gefahren hat. Ich habe ebenfalls das Auto direkt an dem Mittwoch verkauft, da ich ja an dem Monat erfahren habe das ich meinen Führerschein nicht so einfach machen kann.

Mir wurde von dem Bearbeiter in Osnabrück empfohlen ein Vorbereitungskurs zu machen und dann die MPU, jedoch fehlt es mir einfach an Geld, den mal eben 1000 Euro oder nochmehr habe ich nicht über. 300 Euro sind für mich aktuell eine riesen Menge an Geld und daher sehe ich es gerade wieder mal absolut Aussichtslos. Jedoch will ich das ganze einfach angehen damit dieses Thema endlich vom Tisch ist. Mit meiner Mutter habe ich darüber heute ebenfalls gesprochen.

Ich hoffe ich finde hier einige Tipps oder Vorschläge, Meinungen zu meinem Fall und an wen ich mich in meinem Fall vielleicht wenden kann. Ich möchte unter keinen Umständen mit 30 noch immer auf andere angewiesen sein und endlich meinen Führerschein besitzen um fahren zu können. Vorher werde ich unter keinen Umständen mehr fahren und möchte deswegen nun den richtigen Weg gehen, da ich das verlangen danach habe endlich selbst von a nach b zu kommen und auch für meine Berufliche Zukunft etwas tun zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Danny

Unfall mit parkendem Fahrzeug

$
0
0
Hallo,

folgender Fall:

Eine Kreuzung in Y Form in einer 30iger Zone. Die Straßen sind eng, zwei Fahrzeuge passen kaum nebeneinander.
Vom rechten oberen Teil des Y aus in die Kreuzung gesehen Parkt genau gegenüber ein Fahrzeug halb auf der Straße, halb auf dem Bürgersteig.
Ein anderes Fahrzeug kommt von oben links in die Kreuzung gefahren und der Fahrer möchte rechts abbiegen um die Kreuzung nach oben links zu verlassen. Der Fahrer verschätzt sich dabei und muss zurücksetzen um die Kreuzung wie geplant verlassen zu können.
Beim zurücksetzen kommt es zur Kollision mit dem nun hinter ihm parkendem Fahrzeug.

Die Schuld sollte doch beim Fahrer des fahrenden Fahrzeugs liegen, oder?

In Österreich geblitzt

$
0
0
Hallo zusammen,

Ich habe gestern per Einschreiben eine Strafverfügung von der Bezirkshauptmannschaft Tamsberg über 50 Euro bekommen weil ich am 11.08.2012 geblitzt wurde.
Das Schreiben ist auf den 7.02.2013 datiert also leider noch in der 6 monatigen Verjährungsfrist.
Ich weiss aber dass nicht ich sondern meine Frau gefahren ist.
Ich hab schon einiges über Abkommen zwischen Deutschland und Österreich gelesen, bin mir trotsdem nicht sicher ob ich da raus komme ohne zu zahlen wenn ich Einspruch einlege und behaupte ich bin nicht gefahren, was ja auch stimmt.
Hat von euch jemand Ahnung davon oder ähnliche Erfahrungen?

Viele Grüße Florian

Vorwurf: Unsachgemäße Entsorgung KFZ

$
0
0
Einen schönen Samstag Mittag euch allen.
Nun, mein Tag wurde vorhin ein wenig getrübt als ich Post vom Landratsamt XY mit dem Vorwurf der unsachgemäßen Entsorgung meines KFZ bekommen habe.
Das Fahrzeug habe ich Anfang Januar abgemeldet und privat verkauft, nun steht es scheinbar ohne Schilder auf öffentlichem Grund in diesem Landkreis XY.
Ein Kaufvertrag wurde nicht abgeschlossen , Kaufpreis lag bei 50 Euro.
Vom Käufer habe ich lediglich Vornamen und Handynummer, er möchte aber scheinbar nicht mit mir sprechen. Was kann ich jetzt tun?

Vorfahrt oder nicht?

$
0
0
Aloha!
Nach nun mehreren, unschönen Auseinandersetzungen mit motorisierten Verkehrsteilnehmern bitte ich euch um eine Bewertung vollgender Vorfahrtsregel. Also:

Wir stellen und einen langgezogenen gemeinsamen Geh- und Radweg vor, der an den Hinterhöfen vieler Häuser vorbeiführt und von großzügigen Grünstreifen begeleitet wird (es verläuft keine Fahrbahn parallel; sowas wie ein langer, schmaler Park).
Alle paar hundert Meter wird dieser Weg von Nebenstraßen (teils ohne Radweg, teils mit nur einem Gehweg) gekreuzt. In den Kreuzungsbereichen wurde die Fahrbahndecke angehoben (mit kleinen Rampen) damit der Fußgänger- und Radverkehr ohne über die Bordsteinkanten fahren zu müssen sauber drüber kann. Vor den Kreuzungen wurden in beiden Richtungen der Fahrbahn die Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) mit Zusatzschild 1000-32 (Radfahrer kreuzen) aufgestellt.
Der Fall sollte daher klar sein: kreuzende Radfahrer sind dem Fahrbahnverkehr gegenüber vorfahrtberechtigt.
Jetzt die Fragen:
1. Sind die kreuzenden Fußgänger ebenfalls "vorfahrtberechtigt"?
2. Angenommen ich befahre mit dem Rad den parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg. Direkt vor dem Kreuzungsbreich biege ich aber im großen Bogen auf den querenden Weg ab und überquere dann die Fahrbahn. Habe ich dann auch noch Vorfahrt?

Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit

$
0
0
Hallo zusammen.

Ich benötige eure Expertise zu folgendem Sachverhalt:

Hatte vor ein paar Tagen einen Unfall auf der Autobahn der sich folgendermaßen abspielte.

Die vor mir (auf der rechten Spur) fahrenden Autos (ich hatte meine Geschwindigkeit deren angepasst) hatten plötzlich gebremst. Ich bin also ebenfalls auf die Bremse jedoch ließ sich das Bremspedal nicht einen einzigen cm eindrücken (typisches "ABS-Rattern" war nicht zu spüren) (plötzliches Glatteis). Als ich dem vorausfahrenden Fahrzeug sehr nahe kam (schlitterte) wollte ich auf die linke Überholspur wechseln um ein Auffahren zu vermeiden. Leider brach das Fahrzeug auf Grund der Witterungsverhältnisse aus und kam ins schleudern.

Konsequenz: Totalschaden am Fahrzeug und die Leitplanke hinüber. Jedoch ist glücklicherweise keinem was passiert.

Der Polizist klärte mich über die OWig auf und meinte es handelt sich um "Fahren mit nicht angepasster Geschw.".

Jetzt zu meinen Fragen:

Die 70 km lange Strecke, die ich vorher auf der Autobahn unterwegs war, lag weder Schnee noch Eis auf der Fahrbahn. Ein Fahren mit 20 km/h (würde ich hier als extremst angepasstes Fahren definieren) würde doch dann eine Behinderung des Straßenverkehrs darstellen. Wie soll man also seine Geschwindigkeit an eine plötzlich auftretende Eisplatte anpassen außer man fährt permanent mit sehr niedriger Geschwindigkeit?

Ich bin verantwortungsbewusst gefahren und wollte ein Auffahren vermeiden (um Personenschäden zu verhindern). Das hierdurch mein Fahrzeug ins Schleudern gerät konnte ich beim besten Willen nicht vorhersehen. Weshalb wird dieser Sachverhalt überhaupt nicht berücksichtigt?

Ist es möglich sich auf den technischen Defekt zu berufen?

Laut Aussage des Polizisten stehen ca. 140 € und 3 Punkte im Raum (habe noch keinen Bescheid bekommen). Könnte ich nicht einfach sagen:

Hauptursache war ein zu dichtes Auffahren, sodass es mir nicht möglich war innerhalb der Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug zu bremsen (würde dann nur 35 € ohne Punkte bedeuten)?

Viele Fragen aber ich hoffe auf eure Antworten.

Besten Gruß und Dank vorab!

Bordstein touchiert, Aussage machen?

$
0
0
Erstmal hallo Forum


So nun zu meiner Frage:

Vor 2 Wochen bin ich auf der Heimfahrt von der Arbeit beim Abbiegen mit dem Auto in Rutschen gekommen(bei Schnee+Eis) und ich habe den Bordstein mit dem rechten Vorderrad touchiert.
Ca. 20 km/h, bin auch dem Wetter entsprechend langsam gefahren hab angehalten und ausser der kaputten Felge erstmal nichts gesehen und am Bordstein war alles Ok.

Erst als ich wieder weiter unten war auf gerader und geräumter Strecke und schneller fahren konnte ist mir aufgefallen das wohl doch mehr kaputt ist.
So, daher das ganze nun ein Arbeitswegeunfall war hab ich dann zuhause auch die Polizei verständigt um einen Nachweis zu bekommen um die Kosten von der Steuer absetzten zu können.

Polizei ist dann auch vorbeigekommen und hat Foto´s von der Felge gemacht, und gut war.
Eine woche später kam der Anruf Ich soll nochmals, um eine Aussage zu machen auf die Wache kommen und den genauen hergang erklären.

Wenn ich nun aber dort hingehe und meine Aussage mache, trage ich damit doch eig. nur dazu bei "mir selbst an´s Bein zu *******" .
Denn genaue Angaben haben die netten Polizisten die zu mir kamen gar nicht Aufgenommen und wissen demnach auch nicht wie es dazu kam und meinten nur irgendwas von das ich Post bekommen würde und irgendwas von 35€ zahlen müsste.
Und ich nehme mal an weil sie nichts aufgenommen haben kann z.Z. auch kein Bußgeld verordnet werden
Wenn ich nicht hingehe bzw. nichts weiter dazu sage habe ich dann die Möglichkeit trotzdem irgendeinen Nachweis zu bekommen?

Und was vorallem mein Problem ist, ich bin vor 10 und vor4 Jahren mit Cannabis erwischt worden, wurde fallen gelassen und hatte auch keine Auswirkungen als ich den Führerschein gemacht habe.
Könnte es sein das aufgrund dessen ein Drogentest ins Gespräch kommen könnte?
Letzter Konsum liegt zwar dann schon min. eine Woche zurück und auch nur gelegendlich aber THC-COOH wird klar Positiv.

Danke schonmal für Antworten :)

Bußgeld nach einem Unfall?

$
0
0
Sachverhalt:
Person A begeht beim Einparken einen Unfall aufgrund von Verwechslung der Gänge. Anstatt des Rückwärtsganges wurde der erste Gang eingelegt und infolgedessen ein anderer PKW touchiert.
Der eingetroffene Beamte der Polizei verhängte gegen A ein Bußgeld.


Hallo,

da mir die Sinnhaftigkeit dieses Bußgeldes vollkommen unverständlich ist (der Lerneffekt tritt spätestens nach der Erhöhung des Versicherungsbeiträge ein) frage ich mich ob das Bußgeld gerechtfertigt ist.

Im Übrigen bin ich nicht Person A ;)

(Bitte keinen Shitstorm, wenn die Frage zu banal ist)

Vielen Dank

Bußgeldbescheid falsch parken / Rechtsschutz

$
0
0
Hallo liebe User,

ich habe mal eine Frage zu einem konkreten Fall, in den ich gerade verwickelt bin.

Im April 2012 wurde mein Auto abgeschleppt. Da die Beschilderung widersprüchlich war, habe ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über 156,- Euro eingelegt. Der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen. Der Einspruch wurde dann zunächst als ungültig erklärt und dann wurde ich angeschrieben als Fahrzeugführer. Ich habe den Einspruch also erneut abgeschickt.

Die Polizei hatte mir geschrieben, dass ich das Bußgeld trotzdem erst einmal überweisen müsse und sollte ich Recht bekommen, würde ich das Geld wieder zurück bekommen. Ich habe das Geld natürlich NICHT überweisen.

Da ich bis einen Tag vor Ablauf der Zahlungsfrist nichts von der Polizei gehört hatte, bin ich Mitte Dezember zu einem Rechtsanwalt (Verkehrsrecht), da ich davon ausging, dass meine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Einen Tag nach dem Gespräch mit dem Anwalt bekam ich einen Brief von der Polizei, dass der Bußgeldbescheid gegen mich aufgehoben wird. Ich habe mich darüber natürlich sehr gefreut.

Gleich am nächsten Morgen rief ich den Anwalt an und teilte seiner Assistentin mit, dass der Anwalt nichts weiter unternehmen müsse und sich die Sache erledigt habe. Die Dame war gerade in diesem Moment dabei, ein Schreiben an die Polizei in dieser Angelegenheit aufzusetzen, sagte sie.

Nun habe ich diese Woche einen Brief vom Anwalt mit einer Rechnung über 285,- Euro bekommen. Der Anwalt schickte gleich ein Schreiben meiner Versicherung mit, die die Übernahme der Kosten abgelehnt hat.

Nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung werden Anwalts-Beratungen bei Bußgeldgeschichten wegen Falschparken schon seit rund 10 Jahren so gut wie gar nicht mehr von Rechtsschutzversicherungen getragen.

Der Anwalt hätte dies eigentlich wissen müssen und mich darauf hinweisen müssen, oder sehe ich das falsch? Ich werde nun wohl versuchen, die Kosten abzulehnen. Sicher wird der Anwalt da nicht mitspielen, aber mir bleibt ja keine andere Wahl als dies zu versuchen.

Meine Frage: worauf kann ich mich dabei berufen? Gilt sein Verhalten schon als arglistige Täuschung? Oder Sittenwidrigkeit?

Für mich ist das alles natürlich sehr ärgerlich. Da wird der Bußgeldbescheid gegen mich schon aufgehoben und nur weil ich einen Tag davor noch zum Anwalt bin, sol ich un ca. 130,- Euro mehr zahlen als der Streitgegenwert überhaupt war. Alles nur weil die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht trägt und der Anwalt mich darauf nicht vorher hingewiesen hat. Hätte ich dies gewusst, wäre ich nie zum Anwalt....

Danke für konstruktive Vorschläge.

MPU wegen zu hohem Alter und unsicherer Fahrweise rechtens ?

$
0
0
Hallo zusammen,

gestern berichtete mir ein älterer Herr aus dem Bekanntenkreis folgendes:

Er wurde im Januar bei Schneefall und schlechter Sicht aus dem Verkehr gezogen,
weil er allerdings auch auf der falschen Fahrbahnseite (links) unterwegs war (auf einer Landstrasse).
Alkohol oder Drogen hatte er nicht konsumiert, auch in Flensburg hatte er noch nie Eintragungen.
Die Freunde+Helfer meinten bei dem Vorfall zu ihm, er sei nicht mehr in der Lage ein KFZ (sicher) zu führen und haben den Vorfall an die zuständige
Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Als der Vorfall passierte hat er ein Owi-Verwarngeld von 30 oder 40€ bekommen.
Nun hat dieser ältere Herr (ca. 80 Jahre) eine Auffordeung zur MPU bekommen, wenn er kein positives Gutachten beibringt, soll ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Ist das rein rechtlich betrachtet in Ordnung ?

Gruß

V.

Angebliches Parken ohne Parkschein

$
0
0
Hallo zusammen,

bei mir geht es nicht um viel Kohle sondern vielmehr ums Prinzip. Ich habe Mitte Februar einen Anhörungsbogen vom Ordnungsamt bekommen. Ich hätte angeblich in einem Parkhaus ohne Parkschein geparkt (Automat).

Nun ist es so, dass ich in diesem Parkhaus regelmäßig parke und immer einen Parkschein ziehe, da es sehr günstig ist. Ich kann nicht sagen, ob ich zum genannten Termin dort geparkt hatte. Ich habe aber kein Ticket an meinem Auto gehabt.

Den Anhörungsbogen habe ich ausgefüllt, dem Vorwurf widersprochen und den Sachverhalt geschildert.

Jetzt habe ich die Aufforderung bekommen, den Parkschein vorzulegen oder zu zahlen. Andernfalls würde ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt, das weitere Gebühren verursacht. Da ich kein Ticket hatte habe ich natürlich den Parkschein auch nicht aufbewahrt.

Nun kann ich natürlich die fünf EUR zahlen und es gut sein lassen. Aber irgendwie sehe ich nicht ein, dass auf diese Art bei mir Geld abgefischt wird.

Beweisen kann ich natürlich nichts. Es wird von der Politesse vermutlich eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. Das kann ich dann auch machen. Aber was kommt dann?
Wie geht das Verfahren weiter und welche Kosten können da auf mich zukommen?
Wie stehen die Chancen, dass ich diesen Streit gewinne?

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.
Viewing all 247 articles
Browse latest View live