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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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"Fahrzeugkontrolle"

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Hallo ich habe mir hier angemeldet weil ich gestern aufgehalten wurde ....
Ich glaube nicht, dass es zulässig ist was der Polizist abgezogen hat.

Ich wurde gestern um 21:00 Uhr in Bayern von der Polizei aufgehalten (später stellte sich heraus dass es die Kripo war).
Mein Mitfahrer ist wegen BtmG bekannt und hatte ein wenig Cannabis dabei. Er gab es ihnen gleich frewillig.

Jetzt zu mir, hatte noch nie mit der Polizei zutun.

Ich sollte aus dem Auto aussteigen... wir gingen ein paar Meter weg vom Auto.
Polizist: Woher kennen sie den Mann und wissen sie, dass er noch Cannabis konsumiert?
Ich: Aus der Schule und Nein ich weiß nur, dass er früher kontakt mit der Polizei hatte.
Polizist: Und wie schaut es mit ihnen aus? Sie haben doch bestimmt schon mal was geraucht, oder?
Ich: Nein ich mache sowas nicht!
Polizist: So dann machen wir mal einen Drogentest.
Der war Negativ
Polizist: Woher kommen sie gerade?
Ich: Von einem Kumpel.
Polizist: Name / Wo wohnt der?
Ich: Das spielt nichts zu Sache, dass sage ich nicht.
Polizist ging und kam nach 2min wieder.
Polizist: Sie haben mich angelogen, ihr Freund hat gesagt sie wüssten dass er was dabei hätte und ihm vorhin beim rauchen zugeschaut haben.
Ich: Das kann nicht sein.
Polizist: (Schrie schon fast) Sie sagen mir jetzt sofort wo sie waren! Sonst wäre es Vertuschung von einer Strafe (oder so ähnlich). Du hast nicht das recht zu schweigen weil es nicht Familie von dir ist!
Ich: Ich sage jetzt garnichts mehr.
Polizist: Entweder sie sagen es jetzt sofort oder wir nehmen sie mit zum Staatsanwalt und dann müssen sie aussagen!
Ich: Ich weiß, dass ich nichts sagen muss.
Polizist schreit mich an: Wissen sie überhaupt wer ich bin? Drogen Kripo! Ich mache den Job seit über 15 Jahre und werde mich wohl besser auskennen als sie?! Sie haben jetzt noch einen Versuch oder wir geben deine
Daten weiter an das Landratsamt weiter.
Ich: Ich habe nichts Verbrochen, dennoch sage ich nichts.
Polizist: Ich Freund sagte uns sie waren dabei als er geraucht hätte! Sie beneinen es, dass ist eine Falschaussage und es ist strafbar!
Ich: Es war aber nicht so.
Polizist: Ok dann machen wir in 10 Minuten noch einen Test, wenn sie dabei waren und den Rauch eingeatmet haben, schlägt er positiv an.
ich: Nur zu, ich nehme wie gesagt nichts.
Polizist: Jetzt haben sie noch eine Chance, ich habe ihr Auto bei dem Herrn Sowieso gesehn. Ich weiß genau, sie waren da!
Ich: Dazu sagen ich nichts.
Polizist: Geben sie es zu! Ich weiß es doch!
Ich: Nein ich sage nichts mehr.
Polizist: Ich nehme ihre mündliche Aussage/Falschaussage auf oder sie sagen mir wo sie waren.
Ich: Ich sage nichts mehr.
Polizist: Sagen sie mir ihren Wohnort.
Ich sagte es ihm.
Polizist: Sie bekommen jetzt einen Brief für eine Vorladung als Zeuge.
Ich: Ok

Zuletzt sah ich wie der 2. Polizist ein wenig in meinem Auto rumkramte...


Und ich durfte weiter fahren.

Wie sich danach rausstellte hatte mein Kumpel ihnen garnichts erzählt von dem was der Polizist sagte.
Ach ja, ich war bei dem Herrn Sowieso. Er ist wegen Cannabis nicht unbekannt, aber haben ihn noch nie so richtig erwischt.

Bei meinem besten willen kann ich mir nich vorstellen, dass die so dreißt sein dürfen.....

Meine Frage noch was darf ich und hab ich mich falsch Verhalten?

Vielen Dank fürs lesen und antworten =)

Kleintransporter im Anhängerbetrieb Güterverkehr????

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Hallo,
Folgender Sachverhalt ich selbst Arbeite, in einem Handwersbetrieb im Kundendiensteinsatz.
Als KFZ haben wir laut Fahrzeugschein, LKWs mit einer zulassigen Gesamtmasse von 2940kg mit Anhängerkupplung.
Den Anhänger den wir haben hat eine Gesamtmasse von 2000kg jetzt stellt sich mir die Frage, ob Ich diesen Anhänger überhaupf fahre darf, Ich bin im Besitz des alten Führerscheins der Klasse 3 nur habe ich der meinung nach einen Fahrtenschreiber zu führen da die Gesamtmasse ja 4940kg wäre.
Darf mann dieses Gespann so fahren oder zählt es als Güterverkehr.???
danke schon mal vorab!!!!

mfg Bobby

Verkehrsrecht

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Hallo und guten Tag,
habe bei einer Fahrt eine Vorrausfahrende Person bedrängt,überholt und dann ausgebremst,leider war eine Zivilstreife hinter mir,haben mich angehalten und sofort den Führerschein kassiert.Ich weiss,macht man nicht, aber die Person hat mich total genervt.
Meine Frage, was kommt jetzt auf mich zu?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar,
Mikele

Tilgung von Punkten. echt besonders komische Regel....

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Hallo zusammen,

ich war heute beim KBA und habe mir mein Punktekonto abgeholt und musste leider feststellen, dass ich noch immer 10 Punkte habe. Aber ich verstehe es nicht genau, warum das so ist.
Folgende Einträge sind gelistet

1: 22.02.2004: Entziehung der Fahrerlaubnis (zu oft in der Probezeit aufgefallen. Nur durch Geschwindigkeitsverstöße)
2: 07.05.2004: Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
3: Tatzeit: 22.02.2006. Rechtskraft: 21.04.2006 Owi nach §24a (Fahren mit 1.1ng THC im Blut) -->4 Punkte
4: Tatzeit: 21.10.2009. Rechtskraft: 09.02.2010 normale Owi -->1 Punkt
5: Tatzeit: 20.08.2010. Rechtskraft: 23.10.2010 normale Owi --> 1 Punkt
6: Tatzeit: 15.11.2010. Rechtskraft: 13.01.2011 normale Owi -->1 Punkt
7: Tatzeit: 27.09.2011. Rechtskraft: 09.12.2011 normale Owi --> 3 Punkte
8: 17.01.2012 Anordnung an der Teilnahem an einem Aufbauseminar ( 14 Punkte erreicht)
9: 04.05.2012 am Aufbauseminar teilgenommen.

seit dem Aufbauseminar haben sich schon 4 Punkte von alleine getilgt. Diese sind hier nicht mehr aufgeführt. Ist auch unwichtig, da sich alle aus 2007 und 2008 sind und 5 jahre alt geworden sind.

Jetzt meine Frage: Warum ist Pos 3 noch im Register. Nach dem bußgeldkatalog werden Owis im zusammenhang mit Alkohol oder Drogen (§24a) so behandelt wie normale Owis, nur dass sich auch länger als 5 Jahre im Register bestehen bleiben können.
jetzt sind die ihr hemmenden Punkte aus 2007 und 2008 weggefallen, so dass doch eigenlich meine THC fahrt auch verschwindet. Oder wird diese Owi erst gelöscht wenn wirklich alle darauf folgenden Taten weg sind? oder gar wenn komplett alles aus dem Register ist. Also vielleicht erst, wenn nach 10 Jahren, am 07.05.2014 die Pos. 2 weg ist???
Wenn ja, im welchem Gesetzt steht das? Eine Entziehung oder Widererlangung einer Fahrerlaubnis ist doch keine Straftat oder?
Auch ist ja nu meine Owi nach §24a keine Straftat....sondern eine Owi.
Wäre toll, wenn mich jemand aufklärt

Mit freundlichen Grüßen
heiko

Hilfe was wird passieren?

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Hallo mal angenommen jemand fährt ein verkehrsschild um und flüchtet und stunden später steht die polizei vor der tür wegen verkehrsunfallflucht.

1. Zahlt die Haftpflichtversicherung das Verkehrschild

2. Kann diese Person einfach behaupten die Auto schlüssel wurden geklaut (Schlüssel war in Jacke und die Lag in einer Kneipe rum) und man habe das Auto so aufgefunden?
Und Wollte Später eine Anzeige machen?
Es gab keine Zeugen nur ein Anwohner der sich das Kennzeichen notiert hatte...
Und es war 3 uhr Nachts also hat man kaum was gesehen.


Ps : Soll jetzt nicht heisen das man sich vor einer strafe drücken will .. Die kommt sowieso!

Vorladung wegen Nötigung im Straßenverkehr

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Guten Tag,

ich habe einen Anruf von der Polizei bekommen. Es geht um Nötigung im Straßenverkehr. Alllerdings bin nicht ich beschuldigt sonder der Fahrer, ich war Beifahrer, das Auto ist allerdings auf mich zugelassen. Anscheinend hat die Polizei über mein Kennzeichen meine Telefonnummer ermittelt.

Ich habe allerdings gesagt dass ich keine Aussage machen werde und der Vorladung nicht nachkommen will. Natürlich hat der Herr mir dann erzählt, dass ich kommen muss und mir mit allen möglichen Konsequenzen gedroht. Ich habe dann noch mehrmals gesagt, dass ich keine weiteren Aussagen machen und nicht kommen werde. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich keine Zeit habe und nun auflegen werde. Daraufhin hat der Herr von der Polizei etwas erbost hinzugefügt, dass er sich wieder melden werde bzw. ich Besuch bekommen werde.

Was denkt ihr? Werden die mich noch öfter belästigen? Ich hab ehrlich gesagt keine Lust, dass die Polizei vor meiner Tür steht und da laut wird, das wäre mir sehr peinlich.

Mal angenommen die Nötigung war in echt eine Beleidigung (keine Ahnung was das mit der Nötigung soll). Im anderen Auto saßen auch 2 Personen.
Angenommen die Polizei ermittelt doch irgendwie die zweite Person die gefahren ist und es kommt zur Verhandlung. Die eine Partei beschuligt und die andere streitet ab. Wird sowas häufiger eingestellt oder würde ein Richter wegen meiner nicht-Aussage eher von der Schuld ausgehen ? Nicht das ich dann noch wegen Falschaussge belangt werde.

MfG

Zu schnell, Anhörbogen mit falschem Bild

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Hallo zusammen,

ich habe die Tage einen Anhörungsbogen wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 29km/h auf der Autobahn bekommen. Ich bin mir sicher das ich es nicht war.

Auf dem Beweisfoto ist ein Anderes Auto und ein Anderer Fahren drauf, lediglich das kleine Bild vom Nummernschild stimmt.

Ich denke das der andere geblitzt wurde und nicht ich.
Man erkennt auf dem Bild noch einen Schatten von einem anderen Auto auf der linken Spur, das könnte ich gewesen sein... Eventuell hat das Programm das falsche Nummernschild gezogen???

Ich habe heute per FAX mit Sendebericht Einspruch erhoben das ich das nicht war.

Kann ich sonst noch was tun? Was das die richtige Reaktion?

Gruß
angelbac

Fahrradunfall gegenüber Fußgänger

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Hallo, ich habe folgende brief bekommen von der polizei:
Schuldvorwurf:
"Sie führten ihre Fahrrad ohne die vorgeschrieben Beleuchtung im öffentliche Straßenverkehrs, obwohl die Lichtverhältnissen dies erforderten. Dadurch übersahen Sie Frau ...... ,die mit ihrem Kinderwagen die ....straße querte und gerade über den Radweg scheiben wollte, da Sie nicht erkennbar waren.
Es kam zu einem Zusammenstoß mit dem Kinderwagen. Das darin befindliche Kleinkind .... wurde dabei verletzt."
Aufgrund dessen wird gegen Sie ermittelt wegen
1. Verkehrsordnungswidrigkeiten
2. §229 StGB

Das stimmt ich bin ohne licht gefahren, diese Frau war mit ein sportkarre(buggy) unterwegs und kam zwischen ein parkende Kastenwagen und auto auf den Radweg und gegen mein bein.
bin 2 m weiter gestoppt und zurück gelaufen und die frau natürlich in panik dann kam ihr ehemann dazu und hat sie beruhigt.
Wir sind zusammen auf ein Parkplatz gelaufen und das Kind ist nichts passiert und an der Buggy war auch nichts. Auf mein anraten habe ich den Krankenwagen angerufen zur Kontrolle und Sicherheit fürs Kind.
die sind dann ins Krankenhaus gefahren und am gleichen Abend wieder nach Hause.

Ich habe am nächste Tag mit die Frau telefoniert und sie hat gesagt das alles gut ist ein Woche später bin ich nochmal vorbei und habe ein Kleinigkeit für das Kind und die Frau vorbei gebracht. Sie war sehr freundlich und hat nochmal gesagt das nichts mit den Kind ist und alles ist gut.

Wie soll ich mich jetzt verhalten und was kommt auf mich zu?
Was soll ich der Polizei schreiben?

Gruß Jan

Unfall bei Glatteis

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Hallo Leute,

folgendes ist mir heute Morgen passiert - Glatteis in der Innenstadt - Ampel rot, habe mehrfach versucht zu bremsen, half leider nichts, so dass ich auf meinen Vordermann aufgefahren bin. Weder an meinem Auto, noch an dem Betroffenen, ist augenscheinlich ein Schaden entstanden. Wir haben Versicherungsdaten, Anschrift, etc. ausgetauscht. Fotos habe ich von beiden Autos gemacht. Mein Vordermann meinte, dass er seinen Wagen in der Werkstatt auf Schäden untersuchen lassen wird.

Nun habe ich verschiedene Meinungen gehört, welche mich verunsichern, deshalb meine Fragen:

1. Gibt es eine Frist, wonach er sein Auto auf evtl. Schäden untersuchen lassen, und mich informieren muss? Meine Versicherung habe ich bereits informiert.
2. Hätten wir die Polizei einschalten müssen?
3. Gibt es eigentlich eine Streu- und Räumpflicht für Bundesstraßen? Mein Grundstück muss ich ja auch bis zu einer gewissen Zeit begehbar machen.
4. Hab ich heute Morgen etwas vergessen? Ich überlege nun, mein Auto morgen auch in die Werkstatt zu bringen, um auszuschliessen, dass der "Vordermann" einen Schaden geltend machen kann, den es vorher nicht gegeben hat. Für meine Begriffe etwas paranoid - oder wirklich auf Erfahrungen hören?

Gruss Cora

Wäre über Meinungen gespannt

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Ein Bekannter von mir, den ich zu einer Spedition vermittelt habe als Fahrer, hat nun die Möglichkeit bekommen, bei dieser den FS Klasse 2 zu machen. Soweit, so gut. Er ist nun seit drei Wochen in der Vorbereitung.

Er hatte vor 4 Jahren Probleme mit dem Herzen, die sich aber zwischenzeitlich gegeben haben. Die FsSt fordert nun, um den FS Kl. 2 zu erhalten ein ärztliches, sehr ausführliches Gutachten über den Zustand seines Herzens.

Inzwischen hat er 3 verschiedene Gutachten abgegeben, jeweils so geschrieben, wie es die FsSt fordert. Gestern bekam er nun die Mitteilung, das er den FS Kl 2 machen könne, müsste aber jeden Monat ein Anschlußgutachten liefern.

Nun der Gag, sollte eines dieser Anschlußgutachten nicht positiv sein, so wird ihm nicht nur die FS Kl 2 entzogen, sondern auch die FS Kl. 3. Jetzt überlegen wir gemeinsam, ob er diesen FS überhaupt machen soll. Da er Fahrer mit einem 7,5 Tonner ist, würde dieses gleichzeitig den Job kosten, da er ja dann gar keine FE mehr hätte.

Wie sollen wir da reagieren? Ich kannte bisher so ein Problem noch nicht und kann ihm da keine Tipps geben.

Ist das Fahrerflucht ?

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Da fährt doch die Gattin von hendrik einkaufen, fährt nach Hause, packt aus, fährt ihren Wagen Rückwärts aus der "Privatstraße" (gegen 19:00).

Nacht gegen 0:00 klingelt es einige Male, da wir keine guten Erfahrungen hier haben (sind erst seit 2,5 Jahren hier) machen wir nicht auf.

Gattin ruft heute bei der Polizei an, und spricht das nächtliche gebimmel an.

Gegenfrage des Polizisten: Sind Sie die Halter des Fahrzeuges xx-y-9999 Marke "Marke" ?

Die Gattin: Ja ist mein Auto.

Polizist: Sie haben gestern einen parkenden PKW beschädigt, wir haben das auf der Basis der Kratzer und Spuren Ihrem Fahrzeug zuordnen können.

Die Gattin: Hab ich nicht bemerkt, sonst hätte ich es ja gemeldet. (Der Wagen meiner Gattin stand ca. 5 m vom angeratzten Fahrzeug entfernt auf der Straße).

Polizist: Das ist Fahrerflucht.

Gattin : ?!?!?!?

Naja, Versicherunge gemeldet, Daten an die Polizei gegeben.

Ich hab da mal was von 24 Std. gelesen (ruhender Verkehr).

Wenn Gattin nichts bemerkt hat, Wagen nicht versteckt sondern wie immer 5 m weiter geparkt hat (wie immer), ist das Fahrerflucht ???

Danke

Falsche Verdächtigung/Falschaussage - Ordnungswidrigkeit/Straftat

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Hallo,

ich bräuchte euren Rat/Meinung zu folgendem Fall:

Person A fährt auf der Autobahn 44 km/h zu schnell und wird geblitzt.
Person A gibt im Anhörungbogen Person B an. Person A & B sind nicht verwandt.
Person B erhält auch einen Anhörungsbogen und gibt die Schuld zu, obwohl Person A gefahren ist.
Auf dem Anhörungsbogen von Person B ist ein schlecht zu erkennende schwarz/weiss Foto abgedruckt ist. (Bei ganz genauem hinsehen erkennt man Person A)
Die Polizei war nun bei den Eltern von Person A und haben Ihnen Bilder von Person A & B gezeigt und gefragt, wer auf dem Blitzerbild gefahren ist.
Die Eltern sagen, Sie können es nicht erkennen und haben nur wenig Kontakt mit Ihm, wüssten daher auch nicht, wo er sich aktuell aufhällt.

Was kann hier auf Person A & B zukommen im Laufe der weiteren Ermittlungen?
Wozu würdet Ihr den beiden Betroffenen raten?
Kann Person B hier eine Anzeige wegen Falschaussage und behinderung der Ermittlungsarbeiten erhalten,
oder gilt dies hier nicht, da dass zu schnelle Fahren als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat behandelt wird?
(Siehe: NUTZUNGSBEDINGUNGEN)

Schöne Grüße

Der Schmied

KFZ Balckbox/Dashcam/DVR: Beschlagnahme/Beweismittel

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Mal angenommen ich installiere mir eine Kamera im Auto, mit Bewegungsdetektor und Aufzeichnung in Endlosschleife. Auch angenommen es gäbe zivilrechtlich (Persönlichkeitsrecht Dritter) keine Einwände.

Dann stellt sich die Frage ob die Speicherkarte von der Polizei ohne meine Zustimmung a) im Falle eines Unfalls oder b) bei einer zufälligen Durchsuchung beschlagnahmt werden können. Daraus ergibt sich noch die Frage ob bei Beschlagnahme gegen meinen Willen die Daten gegen mich 1) wegen eines vorliegenden Unfalls oder 2) wegen zufälliger Weise beim Durchstöbern der gesamten Aufzeichnugnen gefundenen Verkehrsordnungswiedrigkeiten verwendet werden können.

Die Kombination b2) wäre ja ein ziemlicher Hammer: Die Polizei findet irgendeinen Grund mein Auto zu durchsuchen, und schon kann sie mir jede Owi die ich in den letzten 30 Stunden Fahrzeit begangen habe nachweisen (wem passiert es nicht schon mal dass er beim 80er Schild ein bisschen zu spät vom Gas geht, am Stoppschild noch ein bisschen rollt oder sich auf einer breiten Ausfallstrasse bei wenig Verkehr mit Tempo 60 ertappt.)

unfallschaden durch falschparker

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hallo! man sagt,das wenn jemand ein auto anfährt,auch wenn es falsch parkt,selbst schuld ist.nur in meinem fall verengte der falschparker meine ausfahrt der strasse zur nächsten (sehr enge strasse,die sich dann erweitert).das problem war nur,das meine schwiegertochter,in der 31.woche schwanger,frühwehen hatte,die doch schon beängstigend heftig waren.wir mussten schnellstens in das krankenhaus.wir dachten,wir kommen durch,doch knapp schürfte unser auto an dem wagen vorbei.leichte kratzer sind da.ist das nun eine aussnahme und der falschparker trägt eine mitschuld? (übrigens konnten die wehen gestoppt werden,alles wurde gut).danke im vorraus!!!

Verkehrsunfall in geparktes Auto gerutscht mit Folgen.Trunkenheitsfahrt 1.0 Promille

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Hallo an die Forum´s-Gemeinde,

mein Fall, ich bin im Schneechaos in ein geparktes Auto gerutscht und so schlau wie ich war hatte ich vor Fahrtantritt 2 Dosen Whiskey - Cola getrunken. Ob mir jetzt mal bewusst war das dieses 1.0 Promille im Alkomat ergibt sei mal dahin gestellt.

Mein Blutwert weis ich noch nicht.

Frage, mein Führerschein wurde mir sichergestellt auf der Polizeiwache, das heißt, ich habe den freiwillig gegeben.
Sie sprachen auch etwas von Beschlagnahmen wenn ich den nicht gebe.

Was sind denn nun meine Folgen?
Ich habe noch nichts von Gericht gehört, das er mir vorläufig entzogen wird. Darf ich denn jetzt noch fahren? Habe ja nur Dokument nicht.

Was habe ich denn jetzt zu erwarten? Ich bin total RATLOS

Ich wünschte, ich wäre nicht gefahren an dem Tag und ich bin froh das nicht mehr passiert ist und es keine Verletzten gab.
Unter der Schneedecke war auf einmal Eis, es gab nichts zu halten.
Der Unfall passierte in der Ortschaft gegen 21 Uhr am Berg mit ca. 30km/h. Gab kein halten als das Heck rutschte.


Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen
LG Micha

Führerschein C,CE falsch ausgestellt

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Hallo,
also ich wollte mich gerade für meinen Führerschein A unbegrenzt anmelden und hab die Dame beim Amt durch Zufall gefragt ob das Datum bei meinen C und CE Führerscheinen weiterhin an meinem 50 Geburtstag endet und wurde daraufhin hingewiesen, dass diese Angabe falsch sei und das geändert werden muss und ich jetzt beim Arzt die Untersuchung machen muss.
Dachte erst die Frau erlaubt sich einen Spaß, aber nach langem hin und her und nachlesen muss ich ihr jetzt Recht geben und werde natürlich brav diese Untersuchungen machen, jedoch würde mich interessieren, da ja die Daten auf meinem Führerschein falsch sind, wenn das Datum auf dem Führerschein nicht geändert wird und alle 5 Jahre diese Untersuchungen mache, könnte ich evtl. die Kosten für die Neuerstellung des Führerscheins sparen???
Papier ist geduldig und es scheint ja egal zu sein was dort steht, aber das wären mindestens 100€ gespart, da man ja jetzt leider alle 15 Jahre eine neue Karte bekommt.
Habe leider keine Ahnung wie genau das dort hinterlegt wird und ob ich durch vorzeigen der Dokumente vielleicht einfach bei denen im Pc geupdatet werde, nur spare ich mir halt immer die 43€ für die neue Karte.

Verjährungsfristen gegen Fahrzeugführer wegen Ordnungswidrigkeit

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Guten Abend,

Folgender Fall ist tatsächlich passiert:

Ein Familienmitglied holt sich Ende 2012 beim Strassenverkehrsamt sog. "5 Tages Kennzeichen".

Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist beläßt dieses Familienmitglied diese " 5 Tages Kurzzeit- Kennzeichen" am Fahrzeug,
welches auf der Strasse abgestellt ist.

Ein Streifenpolizist kommt vorbei, und schreibt eine Anzeige.
Das war entweder der 30. oder 31.Dez.2012

Dann Post vom Ordnungsamt, jedoch ein Zeugenfragebogen, da das Familienmitglied keinen Führerschein besitzt und noch nie besessen hat.
Das Ordnungsamt möchte gerne den Fahrzeugführer benannt haben, welcher die hier in Rede stehende Ordnungswidrigkeit begangen hatte.

Das Familienmitglied macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Dann erläßt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid, der am 05.Febr.2013 zugestellt worden ist.

Zitat:

Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an einer Stelle stehen,
wodurch der Verkehr <gefährdet/erschwert> werden konnte.
§ 32 Abs.1, § 49 StVO, § 24 StVG, 123 BKat,
erschwert

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Geldbuße.......................................... ...............................................€ 40.oo
Gebühr............................................ .................................................€ 20.oo
Auslagen der Bußgeldstelle..................................... ..........................€ 03.50

Z u s a m m e n................................................. ...............................€ 63.50



Das Familienmitglied legt ordnungsgemäß und fristgemäß Widerspruch / Einspruch ein.

Das Ordnungsamt schickt daraufhin den Vorgang zum zuständigen Amtsgericht.

Das Amtsgericht wiederum schickt nun eine Ladung zum Termin auf den 28.Mai 2013.

Der Fahrzeugführer (-in) welche(r) einen Führerschein hat, und das Fahrzeug auch tatsächlich dort Ende 2012 abgestellt hat,
wurde vom Fahrzeughalter der "5 Tage Kurzzeitkennzeichen" bislang nicht benannt.

Was passiert nun, wenn der Fahrzeughalter am 28.Mai 2013 den Fahrzeugführer namentlich benennt, und sich der Fahrzeugführer zur dieser
Ordnungswidrigkeit auch bekennt.

Unfall gebaut: Verdacht auf Straßenverkehrsgefährdung

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Hallo zusammen,

ich benötige dringend Hilfe.

Am 26.03.13 hatte ich einen Verkehrsunfall. Ich bin auf ein vorfahrsberechtigte Straße zugefahren. Von links kam ein Auto, welches ich übersehen habe. Das Auto hatte Vorfahrt, da es auf der Vorfahrtsstraße gefahren ist.

Es kam zur Kollision. Das Auto krachte mir in die linke Seite. Es gab keine großen Verletzungen. Die Unfallbeteiligte und ich gingen zum Arzt und wurden zwei Tage krank geschrieben (nur Kopfweh und Rückenschmerzen).

Ich hab nun bei der Polizei angerufen und der Beamte sagte zu mir das er den "Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung" anzeigt. Ich sei, auch laut der Aussage der Unfallbeteiligten schnell angefahren gekommen. Der Beamte sagte dann zu mir das ich mir überlegen soll, ob ich Angaben machen will oder nicht.

Was soll ich machen?? Was passiert mit dem Fall?? Der Beamte leitet dies an die Staatsanwaltschaft weiter und dann?? Kann mir der Führerschein genommen werden??

Man muss dazu sagen das der Unfall auf dem weg zur Arbeit passiert ist (quasi 200m vor der Arbeitsstelle). Ich war aber nicht in Zeitdruck und musste nicht zu einer bestimmten Zeit im Betrieb sein.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da es mein erster Unfall war und ich nicht weiß was ich machen soll...

Umweltzone (Parken ohne Plakette)

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Hallo zusammen,

ich habe mir kürzlich einen Gebrauchtwagen gekauft und natürlich direkt angemeldet. Als ich die alte Grüne Plakette entfernen wollte, splitterte sie und es war mir nicht möglich sie auf die Schnelle zu entfernen. Daher verschwand die neue Plakette erstmal im Handschuhfach.

Als ich jetzt mein Auto kürzlich parkte um einzukaufen, musste ich leider feststellen das in dieser Zeit das Ordnungsamt zugeschlagen hatte. Es handelte sich um einen öffentlichen Parkplatz.

Ich soll jetzt ein Bußgeld von 40€ + 1Punkt + Bearbeitungsgebühren (glaube ca 30€) zahlen.
Als Beweismittel wurde mir ein Foto meiner Fahrzeughinterseite(Frontschreibe nicht sichtbar) mit meinem Nummernschild, sowie die Aussage der Ordnungshüterin genannt.Außerdem gab man mir die Möglichkeit zu widersprechen oder abzustreiten das ich das Fahrzeug fuhr.

Meine Frage:
Da Widerspruch gegen eine Beamtin schwer ist, habe ich mir überlegt zu behaupten das ich das Fahrzeug nicht fuhr und auch nicht weiß wer es fuhr. Damit würde ich als Schuldiger ausscheiden und niemand könnte das Bußgeld zahlen.
Oder muss ich als Halter sowieso zahlen?
Falls jemand eine bessere Idee hat würde ich mich natürlich noch mehr freuen, denn eigentlich hatte ich die Plakette ja, nur leider Pech in der kurzen Zeit diese im Handschuhfach zu haben :icon_frown:

Fahrerlaubnis aufgelöst ?

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Ein Arbeitskollege quält sich mit der Fragestellung nach einem "Motorrad", für das man nur eine Autofahrerlaubnis braucht.
Dabei hatte er den "offenen" Motorradführerschein schon inne: In seinem Heimatland (Italien).
Beim Umschreiben wurde der A (1ser) schlicht vergessen.
Als er es 2 Jahre später bemerkte, foderte man die italienischen Nachweise, die zwar aufwändig beigebracht, aber dann nicht anerkannt wurden.
Man sagte ihm, er habe Pech gehabt, müsse ihn hier kostenintensiv über eine Fahrschule ganz neu machen.
Kann das wirklich so laufen ?
Schließlich ist es eu-intern ...
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