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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Halten in Zufahrt

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Hallo!

Ich habe eine kurze Frage betreffend das Halten vor einer Einfahrt.

Meine Gattin holt mich ab und zu mit dem Auto von der Arbeit ab, mein Arbeitsplatz liegt sehr nah am Zentrum, daher sind selten Parkplätze in der Nähe frei. Die Straße direkt vor meiner Firma, ist eine art Allee, immer abwechselnd Bäume, Parkplätze und Einfahrten. Da wir uns natürlich nicht immer 100% perfekt timen können, kommt es natürlich vor, dass sie warten muss, dazu stellt sie sich in eine Einfahrt, um die relativ enge Straße nicht zu blockieren.

Nun hat sich letztens der Besitzer des Hauses zu welchem die Einfahrt gehört lautstark aufgeregt, sie solle gefälligst verschwinden, sonst würde er sie wegen Besitzstörung anzeigen. Davon abgesehen, dass zu dem Zeitpunkt niemand behindert wurde, könnte man sowas zuerst mal freundlicher sagen.

Jetzt meine Frage, ist es erlaubt vor einer Einfahrt zu halten (ca. 2-3 Minuten) bzw. kann man für sowas angezeigt werden?

Mein wissen ist folgendes: Solange man jederzeit wegfahren kann (falls jemand die Einfahrt benutzen möchte), darf man vor einer Einfahrt halten. Wegen Besitzstörung kann man wegen sowas nur angezeigt werden, wenn man sich auch direkt auf dem Grundstück befindet. Das Auto stand aber auf dem Streifen, wo sonst die Parkplätze sind und zwischen Auto und Einfahrt kommt ja noch der Gehsteig, also alles öffentlicher Grund.

Könnte mir da bitte jemand helfen und für klarheit sorgen? :)

Punkte in Flensburg

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Hallo Liebe Kollegen,

vor genau 4 Jahren wurde ich in Baden Württemberg von den netten Herren angehalten worden->******* ->Blut -> 1,4 ng THC, 58 ng THC-COOH. Da ich in NRW wohnte, wurde ich nach ein paar Monate für den Bluttest eingeladen. Alles war clean und ich dürfte mein FS behalten.

Nun die Frage, bei mir war es kein Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Ich habe damals ein paar Euros bezahlt und 4 Punkte in Flensburg erhalten.

1) Wie lange sind die Punkte dort gespeichert, habe ich noch diese 4 Punkte ?

2) Wann werden die gelöscht wenn ich noch diese 4 Punkte habe ?

3) Wenn die netten Herren mich morgen anhalten, sehen sie die Aktion von vor 4 Jahren ?

Vielen Lieben Dank für die Antworten
Adler

Als Polizist ausgegeben...

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Folgender Sachverhalt: Jemand fordert einen anderen Verkersteilnehmer durch Lichthupe und mehrfaches Überholen und anschließendem Ausbremsen mit Warnblinker zum Anhalten auf. Dabei wurde nach Aussage auch noch die zulässige Geschwindigkeit überschritten.

Danach gibt sich der Ausbremser als Zivilpolizist aus, kontrolliert den anderen Verkehrsteilnehmer und dessen Auto incl. Kofferraum und verschwindet dann wieder in der Dunkelheit. Dem Kontrollierten kam das aber alles spanisch vor und hat sich an die echte Polizei gewendet. Diese hat dann anhand des Nummernschilds den "Kollegen" ausfindig gemacht. In Aussagen festgehalten ist dies alles - bis auf das der "falsche Polizist" zugegeben hat, sich auch als Polizist ausgegeben zu haben...

Was kommt da alles zusammen? Nötigung, Strassenverkehrsgefärdung, Amtsanmaßung,.... Was für Sanktionen sind zu Erwarten? Geldstrafe, Fahrverbot, Mpu,.....

Verkehrsicherungspflichten Garagenrolltore / Haftung?

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Hallo,

mal angenommen eine Person fährt aus einer Garage aus einer Ausfahrt heraus, die seltsamerweise an einem sonnigen Juliabend geschlossen war, im Gegensatz zur direkt danebenbefindlichen sperrangelweit aufstehenden Einfahrt.

Die nichtsahnende sich dabei auch nichts denkende Person fährt alleine mit dessen KFZ über den Induktionskontakt im Boden und hält an, so wie sie es schon hunderte Male an dieser Ausfahrt funktioniert hat, und das Tor fährt ordnungsgemäß hoch. (Es gibt keine Signalleuchte oder andere Warnzeichen, eine Einweisung oder Nennung von Hinweisen fand ebenfalls nie statt.)

Als das Tor vollständig hochgefahren ist, denkt die Person natürlich, dass dies eben freie Ausfahrt signalisiert und fährt hindurch.

Nun passiert jedoch folgendes: Während sich das Auto bei der Ausfahrt ungefähr auf halber Höhe zum Rolltor befindet, entschließt sich dieses wieder herunterzufahren und stößt dabei gegen die Antenne im Autodach, reißt diese ab und verbiegt das Dach.

Die Person steigt aus und entschließt sich nicht umgehend die Polizei zu rufen, da weit und breit kein Zeuge steht, sondern meldet den Unfall am Empfang des Gebäudes dem Pförtner, da dieser schließlich Kameras hat, das ganze wurde dann auch schriftlich dort festgehalten.

Auch lässt die Person einen Kostenvoranschlag machen und reicht den beim Gebäudebesitzer zusammen mit einer unterschriebene Erklärung ab wie das ganze passiert ist (s.o.).

Hauptkritikpunkt allgemein ist, dass das Tor nichteinmal wenige Sekunden auf blieb.

Nach längerer Zeit wendet sich nun die Versicherung an die Person und schreibt sinngemäß, dass man aber alles regelmäßig durch Fachkräfte prüfen lässt, dass man keinen Fehler und keinen Schaden am Rolltor hat feststellen können und eh der Gebäudeverwalter für die Verkehrssicherung zuständig sei, man deshalb keine Aussicht auf Auszahlung stellen kann.

Welche Chancen hat die Person nun den noch den Schaden regulieren zu lassen, da weiteres Zögern eine weitere Beschädigung des KfZ-Himmels durch eindrigende Feuchtigkeit zur Folge haben könnte was einen Totalschaden zur Folge hätte.

Oder bleibt die Person gar auf dem Schaden sitzen?

Bringt es für die geschädigte Person vorteile, wenn Zeugen aufgetrieben werden können, die zumindest bezeugen können dass höchstwahrscheinlich die Induktionsschleife auch bei ihnen schonmal verrückt gespielt hat. Zum Beispiel sei die sich 1 Meter davor befindliche Schranke öfter schonmal bei Durchfahrt heruntergekommen, sowohl bei normalen KFZ und hat auch schon mal einen Rollerfahrer getroffen. Solange das Tor in diesen Fällen auf der Grundstellung "Auf" ist käme es auch nicht mit hinunter.

Nutzung von öffentlichen Strassen zu Werbezwecken...etc.

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2 Fragen beschäftigen mich...am Rande... ;-) Sicherlich kann ich hier kompetente und wohlüberlegte Antworten bekommen.

a) Ich sehe gelegentlich (zugelassene) KFZ-Anhänger mit beschriftetem Aufbau (Plane, Ladewände, eigens montiertes Gestell), die offenbar nur zum Zwecke der Werbung (Bäckerei Mehltau..300 m. links) im Bereich der StVO über einen längeren Zeitraum abgestellt werden. Vermutlich gibt es Vorschriften, die die Zulässigkeit dieser Aktionen regeln. Wo kann ich die nachlesen?

b) Immer häufiger sehe ich (selektive Wahrnehmung? :D) sog. "Love-Mobile" (also amtlich zugelassene Wohnmobile, die vermutlich zu Anbahnung u. Vollzug sexueller Handlungen gegen Bezahlung dienen) auf öffentlichen Parkplätzen entlang von Bundesstrassen. Sicherlich gibt es auch hierzu Regelungen. Wo stehen die? ..also nicht die Wohnmobile sondern die Regeln?

muschelschubbser (bedankt sich jetzt schon für jeden Hinweis und freut sich auf die ggf. entstehende Diskussion.)

Falsche Daten (Typklasse) von Zulassungsbehörde an KFZ Versicherung übermittelt

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Hallo zusammen,

zunächst wünsche ich allen Usern der Jurathek alles Gute für das Jahr 2013, vor allem Gesundheit !

Nun zu meiner Frage/Phänomen.

Anhand der Rechnung meiner KFZ-Versicherung habe ich festgestellt, dass sich die Typklasse für eines meiner Fahrzeuge in 2013 ändert
(die erhöht sich).
Nach genauerer Recherche und Rücksprache mit der Versicherung habe ich erfahren, dass die Zulassungsstelle diese Daten (die Typklasse) an die Versicherung übermittelt hat.
Das Problem ist, dass die Zulassungsstelle seit Fahrzeugzulassung die falsche Typklasse der Versicherung übermittelt hat.
Ich habe das Fahrzeug damals importiert (aus Italy), und im Fahrzeugschein sowie auf den Tüv-Berichten der letzen Jahre, ist die Typklasse
'ausgenullt' also da steht '000'.

Das Phänomen 'ausgenullt' kenn ich ja schon von der Ersatzteilbeschaffung her, da können die Ersatzteilhändler immer relativ wenig mit anfangen.

Das Fahrzeug selber ist super, leistet extrem treue Dienste, ist sicher, zuverlässig und hat auch schon fast 300.000 km auf der Uhr.

Trotzdem fällt es mir schwer zu glauben, dass ich seit Jahren (vermutlich zu hohe) Beiträge zahle wegen einer falschen Typklassen-Mitteilung der Zulassungsstelle an die Versicherung.

Kann ich die Typklasse korrigieren lassen, wenn ja, wer macht das, wie ist da die Vorgehensweise ?

Im Detail:
Das Fahrzeug ist ein kleines 2-türiges Coupe, laut Typklassenklassen-Mitteilung der Zulassungsstelle an die Versicherung soll es sich aber um einen 'Van' oder so eine 4-türige Familienkutsche des gleichen Herstellers handeln, es ist im Prinzip auch das gleiche Modell, gleiche Motorrisierung, nur die Karrossieform ist unterschiedlich.
(Ich fahre das Coupe dieser Baureihe, nicht den 4/5-trg. Van, soetwas leg ich mir evtl. mal zu, wenn ich älter bin und Probleme mit dem Einsteigen bekommen, wegen der höheren Sitze und schlecht bücken usw.....).




Ist die Zulassungsstelle gegebenfalls regresspflichtig ?

freue mich auf Tipps und Antworten und bedanke mich vorab.


beste Grüße

V.

zu schnell gefahren

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Hallo zusammen,
ich bin am 26,11.2012 mit dem Auto eines Bekannten gefahren, und außerhalb geschlossener Ortschaft mit ca. 140 Km/h geblitzt worden,
wie lange hat die Busgeldstelle Zeit sich bei meinen Bekannten zu melden,
3 Monate ab 26.11.2012
und welche Strafe habe ich zu erwarten ?
Punkte in Flensburg habe ich nicht.

Nachbar macht ständig Fremdanzeige wegen Parkverkehen

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Hallo zusammen,

meine Eltern (knapp 70, tlw. schwerbehindert) wohnen mitten in der Stadt und haben leider das Pech, dass man vor der Tür keinen Parkplatz hat. Zum Ausladen der Einkäufe halten Sie daher auf dem Gehweg vor der Tür, um danach sofort das Auto in die Garage zu fahren (etwa 200m weit weg von der Wohnung).

Nun gibt es mit dem Mieter einer Wohnung im Haus wohl atmosphärische Störungen. Das führt dazu, dass der Nachbar bei jedem Parken/Halten/Ausladen gleich eine Anzeige an die Stadt macht. Ergebnis ist ein Schreiben der Behörde wegen "verbotswidriges Parken auf dem Gehweg". Als Zeuge im Brief wird nur der Nachname des Nachbarn aufgeführt. Es betrifft mittlerweile nicht nur meine Eltern, sondern ich habe nun auch einen bekommen: als ich angehalten habe, damit sie aussteigen können, hat er es wohl wieder notiert und gemeldet.

Daher meine Frage an Euch:

> ist solch eine Owi aufgrund eines Zeugen wirksam? Mein Bruder hatte den gleichen Fall und bei der Stadt sagte man ihm, dass es keine Beweisfotos gibt. Offensichtlich macht er nur eine schriftliche Fremdanzeige, ohne weitere Beweismittel. Es wird kein anderer Zeuge aufgeführt, daher gehe ich davon aus, dass keine offizielle Person vor Ort war. Da das Vergehen am Samstag Abend war, hat er die Anzeige frühestens in der Woche drauf machen können.

> wie ist die korrekte Vorgehensweise bei einem Einspruch?

> kann ich für meine Eltern wegen der Schwerbehinderung Sonderparkrechte einfordern und wie sind die Chancen dafür?

Vielen Dank vorab.


Nermelyn

Videokamera/DashCam im Straßenverkehr

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Hallo Forum,
ich plane eine Kamera im Fahrzeug anzubringen, die nur für den Fall eines Unfalls Beweise sichern soll.
Nachdem mich mal ein LKW beim Überholen in die linke Leitplanke drücken wollte, er mir den rechten Spiegel zerbröselte und ich hinterher von der Polizei vor Ort noch ein 30 Euro Knöllchen bekam, möchte ich meine Fahrten mit einem geeigneten Gerät aufzeichnen.
Sind da Probleme zu erwarten, weil ich andere Fahrzeuge oder Personen filme, sind Videobeweise überhaupt in DE zulässig bei Versicherung/Gericht etc.
Das System, das ich mir ausgesucht habe, speichert immer nur die letzten 15 Min., danach wird im laufenden Betrieb immer das älteste überschrieben.
Ich selber habe täglich ca. 1 Stunde Anfahrt zur Arbeitsstätte und fahre von dort erst zu Kunden, z.T. 2-4 Stunden Anfahrt, da wäre es von der Aufzeichnungszeit doch passend. Es soll ja nur im Falle des Falles ausgewertet werden.

Für Tips/Erfahrungen wäre ich dankbar.

3.Januar 2013 Tilgungsfristen

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Hallo liebe gemeinde

folgender Sachverhalt:
nehmen wir an person a erhielt 2004 seine fahrerlaubnis klasse b
2006 tf mit 1,08 promille (4punkte,1 monat fahrverbot, owi, probezeitverlängerung)
2008 owi mit 9 ng thc (noch in probezeit, ebenfalls 4 punkte 3 monat fahrverbot)
2009 verzicht auf fahrerlaubnis (keine mpu aufforderung)

nach der 3. FEV die ab 19.1.2013 gilt verjähren Owis einzeln

sehe ich es richtig dass person a nun nur noch einen eintrag wegen verzicht auf die FE hat und es keinen grund der gegen die neuerteilung einer FE ohne mpu gibt?

Kosten für Unfallschaden bei Glatteis

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Hallo.
Ich hatte heute nacht einen einen unfall wegen glatteis auf der autobahn.
da anscheinend den ganzen gestrigen tag im radio gebracht wurde das es zu glatteis kommt und die reumfahrzeuge nicht gefahren sind bzw nicht drauf vorbereitetwaren, besteht da die möglichkeit das die autobahnmeisterei den schaden übernehmen muss ?

Danke im vorraus

gruss heck

Pozycjonowanie bantam stink affability

könnte jemand klarheit in diesen fall bringen. Währe dankbar für jede hilfe

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hey leute,
hoffe ihr könnt mich evenduell schlauer machen. Anfang dieser woche auf der autobahn, will es mir nicht eingestehen aber der schlaf holte mich ein. mein pkw hatte an der rechten seite ein wenig was abbekommen da ich die leitblanke kurz gestriffen hatte. kam dann schließlich wieder zu mir und bemerkte sekunden später was eig los war geschockt angst und totale ahnungslosigkeit fuhr ich weiter bis zur nächsten raststätte. ohne polizei zu informieren bin ich weiter gefahren.
was tun warten bis vielleicht etwas kommt oder stellen.
hoffe ihr könnt mich in dieser sache beraten

Verwarngeld - wann beginnt 1wöchige Zahlungsfrist?

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Ich habe ein "Schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen" wegen Falschparkens für 15 Eur erhalten.

Es steht "...und das angebotene Verwarnungsgeld fristgerecht innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens..." drin.
Auf dem Schreiben steht "Datum: 18.01.2013", Poststempel 23.01.2013, im Briefkasten bei mir am 24.01.2013 mittags.

Ich habe das Geld eben überwiesen, eingegangen sein wird es am Dienstag nachmittag 29.01.2013 .

Hätte ich dann das Geld rechtzeitig in der Frist bezahlt?
Welches Datum ist mit "ab Zugang dieses Schreibens" gemeint?

Was ist, wenn ich danach trotzdem einen Busgeld-Bescheid erhalte? Einfach so oder mit der Begründung,
ich hätte die Frist nicht eingehalten? Habe ich dann Pech gehabt und die 15 Eur sind futsch?

Kann eine Stadt ein Verwarngeld-Angebot einfach zurücknehmen und dann den Busgeld-Bescheid trotzdem verlangen?

Was ist, wenn die Stadt der Meinung ist, der Auslauf der Frist für die Zahlung wäre am 24. / 25.01. gewesen, weil das Schreiben
ja angeblich am 18.01.2013 erstellt worden wäre. Kann sowas passieren?

Wie verhalte ich mich in so einem Fall?

Muß die Stadt das anerkennen, wenn ich mit dem Briefumschlag hergehe, wo 23.01.2013 draufsteht,
oder kann die einfach sagen "ne die Verwarnung erkennen wir nicht mehr an, weil wir einfach so dazu Lust haben?"

Falsche Typenklasse eingegeben nun heftige Nachzahlung!

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Hallo Leute,

der erste Beitrag und gleich ein Problem:(

Ich hab am 22.10.12 Online eine KFZ Versicherung abgeschloßen.Die Daten habe ich selbst eingegeben.Zahlungsweise jährlich,kosten sollte der Spaß 880 ,- €.

Nun kam heute ein Brief der Versicherung "Nachtrag zu Ihrer KFZ Versicherung"

Ich habe online eine falsche Typenklasse eingegeben.Die Automarke und das Model sind identisch allerdings hat mein Auto 272 PS und bei der Versicherung
habe ich 252 PS angegeben.

Nun soll ich 342,- € dafür nachzahlen das ich die falsche Typenklasse angegeben habe.

Das steht doch überhaupt nicht im Verhältnis kann doch nicht 40 % mehr zahlen!?

Was meint ihr?Hat jemand schonmal irgendwie Erfahrung solcher Art gemacht?

Bin über jede Hilfe dankbar!

Schöne Grüße

freddy

P.s Ein Anruf mit der Versicherung lief leider erfolglos die beharren auf Ihrem Recht

Verstoß nach Unfall in der Anhörung zugeben oder nicht?

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Hallo,
ich habe einige Fragen zu meiner Anhörung im Bußgeldverfahren.

Ich hatte einen Unfall mit einem weiteren PKW. Ich wollte den Fahrzeugen vor mir beim Überholen eines Busses folgen, jedoch meinte der Fahrer im PKW hinter mir, er hat es eiliger und muss uns alle überholen. Ich habe vorschriftsmäßig geblinkt, in den Rück- und Außenspiegel geschaut, kein Auto gesehen und wollte dann überholen. Der PKW hinter mir war aber schon neben mir und wir sind zusammengestoßen.
Daraufhin kam die Polizei und hat unsere Aussagen aufgenommen. Ich habe die Sache ungefähr so angegeben, wie ich sie oben geschildert habe.

Jetzt kam eine Anhörung im Bußgeldverfahren in der steht: "Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf das überholende Fahrzeug zu achten, so dass es zum Unfall kam."

Meine Fragen:
1. Soll ich den Verstoß zugeben oder nicht zugeben? Wie ich finde, habe ich auf den Verkehr hinter mir geachtet. Wenn der andere Fahrer so schnell und unachtsam an uns allen vorbeifahren will ist doch er Schuld!
2. Wenn ich den Verstoß nicht zugebe, muss ich aber trotzdem bei: "waren sie der verantwortliche Fahrzeugführer?" ja ankreuzen oder nicht? wie ist das "verantwortliche" gemeint?
3. Meint ihr es lohnt sich überhaupt dem Verstoß zu widersprechen oder muss ich das Bußgeld wahrscheinlich sowieso bezahlen?

Es wäre super, wenn mir jemand einen Rat geben könnte!
Danke im Vorraus!

Foto vom Tacho ???

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Hallo zusammen,

ich habe eine Fragestellung, die eher selten auftaucht, bei mir jetzt zum 1.ten mal, evtl. kann Nachteule mir einen guten Tipp geben.

Mein 'kleiner blauer Liebling', steht unmittelbar vor der 300.000KM-Laufleistung, das finde ich super, zum Glück hat er den
'Abwrack-Wahn' überlebt, und diese 300.000 km ohne Probleme (abgesehen von 2 TF's, aber dafür kann der kleine ja nix);)
haben mich sehr und vor allem auch emotional mit dem Fahrzeug verbunden.

Da dieses Ereignis ja nicht so oft und nur 1x im Leben eines KFZ vorkommt, möchte ich das fotografieren, entweder mit einer Handy-Cam oder einer normalen Kamera.

Aber ist das währed des Fahrens überhaupt erlaubt ?

Darf ich, wenn die 300.000 km auf dem 'Tacho' erscheinen, einfach kurz stehen bleiben (so auf der Fahrbahn, egal wo ich mich befinde ?), um ein oder 2 Foto's zu machen ???

Gruß

V.

Willkür, Schikane und vieles mehr ?! Ausnutzen der Position als Beamte(r)

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Hallo Forum,

da ich nicht weiss ob das unter Verkehr fällt bzw. unter andere Rubrik, schreibe ich mein Problem hier rein mit bitte dies zu verschieben, sollte es falsch sein.

Komme ich zum meinem Problem ... kurze Vorgeschichte ... ich bin Unternehmer und hatte von 2008 - 2010 ein Unternehmensgeselschaft (im folgenden UG genannt) .

Es gab mich als Geschäfstführer 1 und meinen Partner Geschäftsführer 2 (im golgenden GF 2 genannt) . Wir haben uns zwei Nutzungsbedingungen angeschafft die im Leasingvertrag auf den GF 2 gekauft wurden.

2010 stieg ich aus der Firma aus (auch Notariell) und nahm das Kfz mit in mein Einzelunternehmen ... um Bürokram zu vermeiden lief das Kfz weiter im Leasingvertrag auf den GF2. Wir machten einen Nutzungsvertrag (Leasingfirma wollte Benutzererklärung und Kfz Sicherungsschein) .

Am 16.10.2012 meldete ich das Kfz um ... vorher hatte es TF 782 nun hatte es TJ7 bekommen ... am 22.01.2013 (!!) kam ich zu meinem Auto ... und die Plaketten waren abgekratzt mit einem Brief an meinem Spiegel ... das ich fehlenden Versicherungsschutz habe ... angeblich seit 19.11.2012 .

Ich rief bei meiner Versicherung an und dort teilte man mir mit das mein Auto verischert sei ... seit dem 16.10.2012 ... darauf hin rief ich bei der Zulassungsstelle an und meinte das hier ein Fehler unterlaufen sein muss, da mein Auto versichert sei ... jedoch stieß ich auf komplette ignoranz und bekam nur den Satz zu hören das es nicht interessiere, da sie ja eine Abmeldebestätigung der Versicherung haben ... was nicht sein kann da die Versicherung nur eine Abmeldebestätigung rausgeschickt hat und zwar die für das alte Kennzeichen.

Ich fuhr zur zulassungsstelle um dort mehr zu erfahren ... doch dort stellte man sich auf Stur ... Sie druckte mir lediglich ein Dokument aus wo die Versicherung ohne jegliche Vertragsnummer oder ähnliches eine Abmeldung übersendet habe, mit der Aussage "Sie müsse mir garnichts nachweisen, wenn das so ist dann ist das so .... "

Hallo ? Gehts noch ?!?!?

Sie riss mir meinen Fahrzeigschein aus der Hand und entstempelte ihn ... daraufhin sollte ich noch eine Verwaltungsgebühr bezahlen von einmal 42 Euro 82 Euro und 98 Euro sonst bekäme ich vorher mein Auto nicht zugelassen .

Ich erklärte ihr das dass Auto mein Kapital wäre und och damit Geld verdiene ... das interessiere sie ebenfalls nicht ... !

Am nächsten Tag ging ich mit dem Geld zur Zulassungsstelle wollte mein Auto anmelden aufeinmal sollte ich 347 Euro bezahlen da sioch rausgestellt hat das meine Ehemaliger Geschäftspartner noch mit dem anderen Kfz Geld offen hätte bei der Zulassungsstelle und das müsse ich auch bezahlen da ich ja Geschäftsführer der Firma sei und sie angeblich meinen Geschäftspartner nicht erreichen . Also das kann es doch wohl alles nicht sein ... kurzum was kann ich tun

A - Die Versicherung beteuert bis heute das keine Abmeldung seitens der Versicherung meines TJ 7 Autos an die Kfz Zulassungstelle gegangen ist

B - Soll ich für etwas Gebühren zahlen, die meiner Meinung nach nicht mein Problem sind weil ich es nicht vergeigt habe ... zu mal angeblich 6 mal jemand da gewesen wäre der versucht habe meine Plaketten abzukratzen und natürlich stand mein Auto nie da ( Nachweis ??? )

C - Soll ich Gebühren bezahlen die nicht mein Problem sind und schon garnicht von meinem Auto ... ich bin 2010 aus der Firma ausgestiegen und Sie verdonnern mich die Gebühren von einem Auto zu bezahlen das nicht mal meins ist ... und die Gebühren von 2012 sind (ich war seit 2010 kein GF mehr)

Was ich nun möchte ??

Ich möchte 10 Tage verdienst ausfall einklagen, den ich hatte weil A unrechtsmässig die Plaketten abgekratzt wurden und B mir das Auto anmelden untersagt wurde wegen offener Gebühren über ein Auto das ich nicht unterhalte und was mir noch nicht einmal gehört ... wodurch mir das weiterarbeiten weiterhin nicht möglich war.

Bsp. Rechnung ... ich werde per Anfahrt / Kunde abgerechnet ... heißt ich bekomme 5,50 pro Anfahrt /Kunde und habe am Tag im Durchschnitt 40 Kunden ... auf 10 Tage geht mir ein Endgeld von 2200 Euro Netto flöten. Des weiteren soll ich ca. 300 Euro Verwaltungsgebühren bezahlen inkl. Ordnunswiedrigkeits endgeld weil ich ja mein Auto zu spät abgemeldet habe (Ja ne ist kla) ... dann hatte ich auslagen von 150 Euro für ein Kurzzkennzeichen damit mein Kfz auf dem öffentlichen Strassenland stehen durfte .Mal abgesehen von den fahrten jedesmal zu Zulassungsstelle (jeweils halbe Stunde hin und zurück ca. 40 km mal jeweils 3 Besuche dort )

Ich möchte ausdrücklich betonen das die Beamtin nicht einmal hat mit sich reden lassen ... weder in sachen Plaketten und noch in dem erklärungsversuch das ich nicht mehr Geschäftsführer seit 2010 bin und ich mit dem anderen Auto nichts mehr zu tun habe ... auch Unterlagen (Notarielle beglaubigung etc.) wollte sie garnicht erst sehen ... Sie will mir kein nachweis erbringen das die Versicherung ein Anzeige geamcht hat ... und und und ...

Was kann ich tun ? Ich sehe nicht ein das Frau Z. der meinung ist sie kann machen was sie will weils Sie Beamtenstatus hat

Danke für Hilfe und die Geduld den langen Text zu lesen ... MfG Mobaluxer

Ladezone

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Was unterscheidet eigentlich ein
Zeichen 286 "eingeschränktes Halteverbot" rechtlich von einem
Zeichen 286 "eingeschränktes Halteverbot" mit Zusatzschild "Ladezone"?

"Ladezone" scheint die StVO nicht zu definieren
286 alleine:
Zitat:

Fahrzeugführer dürfen nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
... klingt nicht viel anders als das, was man sich unter Ladezone vorstellen kann ...

Ich komme drauf, weil
a) vor meinem Haus (mit Laden) ist's so. (Derzeit ohne Auto eher peripher interessant, habe ich früher dort auch schon mal kurz ein- und ausgeladen und anschließend erst in der TG geparkt)
b) heute eine E-Petition fordert "Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Schwerbehinderte mit EU-Parkausweis zeitlich Begrenzt in einer Ladezone Parken dürfen."

Folgt man in einem großen Online-Lexikon dem Link auf eine bekannte Organisation von Kriegsopfern, findet man dort
Zitat:

Inhaber des blauen Parkausweises dürfen ...
im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken,
... womit die Petition obsolet wäre, würde er nicht mehr als 3 h wollen, was nicht aus dieser hervorgeht ...

Unerlaubtes Entfernen

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Hallo zusammen, ich hätte da mal einen etwas ungewöhnlich gelagerten Fall von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort:

Angenommen ich fahre morgens mit dem Auto von daheim los und ca 30 Meter später hörte ich ein Geräusch, das mich glauben liesse, ich hätte mit dem Spiegel ein parkendes Fahrzeug berührt. Ich stiege aus und sähe mir meinen rechten Außenspiegel an, und ich könnte keinen Schaden erkennen. Ich ginge zu dem anderen Auto zurück und sähe mir den Spiegel an, könnte da auch keinen Schaden erkennen.

Ich ginge also davon aus, dass ich mich getäuscht hätte, und gar keine Berührung am Spiegel stattgefunden habe. Direkt nach dem Losfahren klackt nämlich auch die Zentralverriegelung laut, wenn sie automatisch alle Türen verschließt. Daher hätte das Geräusch auch kommen können.

Ca 1 Stunde später im Büro würde ich mich fragen , was wenn einer mich beim Begutachten der Autos beobachtet hätte? Und daraus falsche Schlüsse zöge? Um dem vorzubeugen, könnte ich beschließen, mich bei der Polizei zu melden und den Vorfall (genau so) zu schildern. Die Polizei schickte sofort einen Streifenwagen an die beschriebene "Unfall"-Stelle, aber das in Frage kommende Fahrzeug wäre nicht mehr da. Sie würden telefonisch bei mir nachfragen, ob es evtl. ein anderes, eine Straße weiter stehendes Fahrzeug sein könnte (dieses auch ohne Beschädigung am Spiegel) was ich für unwahrscheinlich halten würde. Die Beamen würden dann ohne das andere Fahrzeug ermitteln zu können, wieder wegfahren.

Später würde ich dann mit meinen Auto bei der Dienststelle vorbeifahren, um den nicht vorhandenen Schaden an meinem eigenen Wagen zu präsentieren. Zu meiner Überraschung hätte sich nach gründlichem Polieren des Winterdrecks und der Regentropfen auf dem Spiegel tatsächlich eine wenige mm kleine Impression am Spiegel gezeigt, welche von den Beamten sodann dokumentiert würde. Sie hätten eingeräumt, dass diese winzige Spur von was auch immer stammen könne und hielten es für durchaus nachvollziehbar, dass sie mir noch nie aufgefallen sein könnte. Und ob sie mit der evtl. stattgefundenen "Feind-Berührung" am Morgen in Zusammenhang stünde, das könne wohl keiner sagen.

Letzten Endes seien sie aber trotzdem gezwungen, aufgrund der Spur an meinen Fahrzeug eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu schreiben, wenngleich sie glaubten, das Verfahren würde wohl eingestellt werden. Unter anderem schon deswegen, weil kein Geschädigter zu ermitteln sei.

Was haltet ihr von der Geschichte? Wäre mit einer Einstellung zu rechnen? Oder gäbe es Ansatzpunkte für den Staatsanwalt da mehr draus zu machen? Oder es zumindest zu versuchen?
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