Hallo!
Ich habe eine kurze Frage betreffend das Halten vor einer Einfahrt.
Meine Gattin holt mich ab und zu mit dem Auto von der Arbeit ab, mein Arbeitsplatz liegt sehr nah am Zentrum, daher sind selten Parkplätze in der Nähe frei. Die Straße direkt vor meiner Firma, ist eine art Allee, immer abwechselnd Bäume, Parkplätze und Einfahrten. Da wir uns natürlich nicht immer 100% perfekt timen können, kommt es natürlich vor, dass sie warten muss, dazu stellt sie sich in eine Einfahrt, um die relativ enge Straße nicht zu blockieren.
Nun hat sich letztens der Besitzer des Hauses zu welchem die Einfahrt gehört lautstark aufgeregt, sie solle gefälligst verschwinden, sonst würde er sie wegen Besitzstörung anzeigen. Davon abgesehen, dass zu dem Zeitpunkt niemand behindert wurde, könnte man sowas zuerst mal freundlicher sagen.
Jetzt meine Frage, ist es erlaubt vor einer Einfahrt zu halten (ca. 2-3 Minuten) bzw. kann man für sowas angezeigt werden?
Mein wissen ist folgendes: Solange man jederzeit wegfahren kann (falls jemand die Einfahrt benutzen möchte), darf man vor einer Einfahrt halten. Wegen Besitzstörung kann man wegen sowas nur angezeigt werden, wenn man sich auch direkt auf dem Grundstück befindet. Das Auto stand aber auf dem Streifen, wo sonst die Parkplätze sind und zwischen Auto und Einfahrt kommt ja noch der Gehsteig, also alles öffentlicher Grund.
Könnte mir da bitte jemand helfen und für klarheit sorgen? :)
Ich habe eine kurze Frage betreffend das Halten vor einer Einfahrt.
Meine Gattin holt mich ab und zu mit dem Auto von der Arbeit ab, mein Arbeitsplatz liegt sehr nah am Zentrum, daher sind selten Parkplätze in der Nähe frei. Die Straße direkt vor meiner Firma, ist eine art Allee, immer abwechselnd Bäume, Parkplätze und Einfahrten. Da wir uns natürlich nicht immer 100% perfekt timen können, kommt es natürlich vor, dass sie warten muss, dazu stellt sie sich in eine Einfahrt, um die relativ enge Straße nicht zu blockieren.
Nun hat sich letztens der Besitzer des Hauses zu welchem die Einfahrt gehört lautstark aufgeregt, sie solle gefälligst verschwinden, sonst würde er sie wegen Besitzstörung anzeigen. Davon abgesehen, dass zu dem Zeitpunkt niemand behindert wurde, könnte man sowas zuerst mal freundlicher sagen.
Jetzt meine Frage, ist es erlaubt vor einer Einfahrt zu halten (ca. 2-3 Minuten) bzw. kann man für sowas angezeigt werden?
Mein wissen ist folgendes: Solange man jederzeit wegfahren kann (falls jemand die Einfahrt benutzen möchte), darf man vor einer Einfahrt halten. Wegen Besitzstörung kann man wegen sowas nur angezeigt werden, wenn man sich auch direkt auf dem Grundstück befindet. Das Auto stand aber auf dem Streifen, wo sonst die Parkplätze sind und zwischen Auto und Einfahrt kommt ja noch der Gehsteig, also alles öffentlicher Grund.
Könnte mir da bitte jemand helfen und für klarheit sorgen? :)