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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Zu dichtes Auffahren, dabei vom Fahrer mit Handy gefilmt?!!

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Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich bin heute MOrgen einem etwas zu dich aufgefahren, der hat dann blitz schnell sein Handy gezückt und Fotos gemacht oder gefilmt...( also der Fahrer selbst hat mit seinem Handy gefilmt .....!)
Er hat das Handy 2-3 mal aus dem Fenster gehalten und dann wieder ins Auto, ich denke er hat seinen Tacho gefilmt....
Die Strasse war frei... warum fahren so Deppen nicht rechts ran....???!

Mit was muss ich jetzt rechnen?
Kann der mir überhauot was, da er eigentlich das Handy während der Fahrt nicht mal benutzen darf??

Bin etwas verzweifelt.:th_wallbash_2:

Danke

Punkteabbau mit Aufbauseminar (spezieller Fall)

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Hallo zusammen,

ich habe im NOvember 2011 14 Punkte erreicht und musste ein Aufbauseminar belegen. Mir wurden dadurch keine Punkte getilgt

jetzt sind meine Punkte wieder auf 6 geschrumpft und ich möchte gerne noch ein Aufbauseminar belegen und weitere 4 Punkte abzubauen.

Ich lese überall ich kann nur einmal in 5 Jahren zu einem Aufbauseminar gehen um Punkte abzubauen. Wenn ich in den letzten 5 Jahren bei einem Aufbauseminar war um Punkte abzubauen, kann ich dass nun nicht machen.

Aber ich war ja letztes Jahr bei einem Aufbauseminar wegen meiner 14 Punkte und nicht zum Zwecke des Punkteabbaus!?!? Es war auch ein besonderes Aufbauseminar beim TÜV, da in den 14 Punkten auch Punkte aus einem Drogendelikt waren.

Kann ich jetzt Punkte per Aufbauseminar abbauen oder muss ich noch 4 Jahre warten?

Gruß Heiko

BGB nach Urteil bezahlt; Danach Post von der Gerichtskasse

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Liebe Forengemeinde,
melde mich mal hier, weil mein Anwalt am Wochenende noch keine Zeit hat.

Habe im Januar diesen Jahres einen BGB erhalten (70 Euro+Verwaltungskosten+1 Punkt). Dagegen hatten wir Einspruch eingelegt und es gab 2 Gerichtsverhandlungen.

Diese Verhandlungen haben wir verloren und somit zahlte ich den Bußgeldbescheid, wie mein Vater mir ebenfalls geraten hatte, da sonst Mahnkosten dazu kommen würden.

Damit war für mich der Fall abgeschlossen.

Heute habe ich dann Post von der Gerichtskasse erhalten.

Jetzt soll ich die 70 Euro Bußgeld+40 Euro vom ersten Urteil+40 Euro vom zweiten Urteil+7 Euro Versandkosten zahlen.
Haben die nicht gesehen, dass ich den Bußgeldbescheid gezahlt habe?
Bekomme ich das Geld zurücküberwiesen, wenn ich die Rechnung der Gerichtskasse zahle?

Desweiteren habe ich eine Rechtsschutzversicherung: Trägt die nicht eigentlich die 80 Euro Urteilskosten?
Bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Rechtsschutzversicherung gerade solche Kosten trägt.


Vielen Dank,
Tobi!

Androhung der Erzwingungshaft wegen nicht bezahlter Ordnungswidrigkeiten....

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Hallo,

ich erhielt vom Amtsgericht yx folgendes Schreiben:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xy,

in der Bußgeldsache gegen Sie

wegen Ordungswidrigkeit


ist gegen Sie folgender Bußgeldbescheid ergangen:

Stadt xy, FB Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit Bußgeldabteilung vom
10.12.2009, Aktenzeichen: 666.66.666666.6 B und vom 20.09.2009, AZ: 66.6666666.6
Bankverbindung: Kontonummer: 777777 bei der Nördlichsten Nordbank
GIROZENTRALE (22222222)

Betrag der Geldbuße:......................................... .............................60,00€ 120,00€
davon gezahlt........................................... ........................................30,00€
Restbetrag Geldbuße.......................................... ............................150,00€

Da Sie die Geldbuße nicht gezahlt haben, Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan haben
und keine Umstände bekannt sind, aus denen sich Ihre Zahlungsunfähigkeit ergibt, hat die
Verwaltungsbehörde beantragt, gegen Sie Erzwingungshaft von 3 und 2 Tagen anzuordnen.

Sie erhalten Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche
hierzu zu äußern und begründete Anträge zu stellen.
Es wird hingewiesen, dass Einwendungen gegen den
Bußgeldbescheid selbst nicht möglich sind, da dieser rechtskräftig ist.

Sie können die Anordnung der Erzwingungshaft durch Zahlung der Geldbuße abwenden.
Zahlungen sind nur an die oben genannte Verwaltungsbehörde zum angegebenen
Aktenzeichen zu leisten, in keinem Fall aber an das Gericht.

Es sind außerdem 59,00€ Kosten der Verwaltungsbehörde zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. xy
Richterin

Beglaubigt

xy

Justizhauptsekretär

Meine Fragen hierzu:

1.) was passiert bei Nichtzahlung?
bzw. hat man dann bei einer Verkehrskontrolle (noch) die Möglichkeit der Zahlung der 150,00€ "vor Ort",
oder ist, sobald die Anordnung der Erzwingungshaft erfolgt, diese dann auch bedingungslos anzutreten?

2.) Bezieht sich die mögliche Erzwingungshaft auf die 150,00€ oder auch auf die 59.00€?

3.) Ist, wenn man "ersatzweise" diese insgesamt 5 Tage "antritt", dann auch die Zahlung vom Tisch?

I n s g e s a m t
also, habe ich bei (weiterem) Ignorieren die Möglichkeit, dann bei dem möglichen Vollzug der Erzwingungshaft diese
durch Zahlung der 150,00€ abzuwenden?

geblitzt mit handy am ohr

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moin
habe mal ne frage.
leider wurde ich mit handy am ohr geblitzt.
werde ich nun für beides verdonnert oder darf nur eine tat bestraft werden?
danke schonmal

Wendemanöver - Wartepflicht???

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Folgender Hergang vom heutigen Abend:
Ich fahre in einen kleinen Weg, parallel zur Hauptstraße. Ich müsste nachkucken, der Weg gilt evtl. als Parkplatz - links und rechts sind jedenfalls Parkbuchten. Er führt vobei an einem Sonnenstudio, Geschäften, etc. Vor mir ist ein schöner Premiumwagen. Ich kann jetzt nichtmal genau sagen, ob er geblinkt hat, jedenfalls fährt er links auf die Parkbuchten. Ich fahre gemächlich vorbei und sehe, wie er seinen Rückwärtsgang einlegt und ein paar cm rollt, aber gleich bremst. Ich denke mir nicht viel dabei und fahre weiter. Ein Stückchen weiter, weg vom Parkplatz - wollte einen Freund besuchen. Jedenfalls halte ich an und der Typ steht plötzlich neben mir. Fragt mich, was das gerade sollte, etc. Ich checke langsam, er meint die Situation, wo ich an ihm vorbei gefahren bin. Ich erkläre, dass ich der Meinung bin, dass man beim rückwärts fahren auf die Hauptstraße achten muss. Er diskutiert weiter, von wegen "Hauptstraße", ich erkläre "Hauptweg, etc - was auch immer". Meine ja nur die Straße, die NICHT als Parkplatz deklariert ist. Dann erzählt der, ich wäre bei so einem Manöver "wartepflichtig", etc. Dann noch ein paar Kommentare (fast schon lächerlich) über mein Auto (***) und da wär ja nicht viel dran, was kaputt gehen kann, etc, und sein Auto ist ja sooo teuer, blabla.

Ich wollte es jetzt jedenfalls genauer wissen: Meiner Meinung nach MUSS der Typ, der rückwärts raus fährt, warten und kucken. Ich kann ja nicht riechen, dass der gleich wieder raus fahren will. Die Parkbuchten sind rechts quer zum Straßenverlauf, links (wo er manövriert) parallel. Man könnte also evtl. argumentieren, dass er offensichtlich nicht langfristig so stehen bleibt, wie er gerade reingefahren ist. Aber bei Dunkelheit, etc (wie es eben auch war), macht es die Sache schwierig, überhaupt zu erkennen, wie die Parkbuchten ausgerichtet sind.
Google hat mir nur §9 Abs. 5 ausgespuckt. Ist das schon alles, was es zu diesem Thema zu sagen gibt? Also, dass ich recht habe?

Wenn jemand auf einer normalen Straße wendet, es also offensichtlich ist, warte ich natürlich. Welche Situationen sorgen tatsächlich für eine "Wartepflicht"?

Und ab wann ist so ne Aktion eigentlich Nötigung? Nachfahren, diskutieren, lästern... :)

*Nutzungsbedingungen beachten (Hoshi) *

Geschwindigkeitsbegrenzung; Led-Geschwindigkeitstafel

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Hallo zusammen,

ich fahre öfters auf einer Autobahnstrecke, auf der die Schilder an der Autobahnen entweder die Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzen oder "freie Fahrt" angeben.

Gerade morgens wird dann (individuell?) durch die Led-Geschwindigkeitstafeln auf z.B. 60 km/h begrenzt, in der Mitte steht dann das Stauzeichen.
Oft ist diese 60 km(h Begrenzung noch an, obwohl schon wieder freie Fahrt möglich ist.

Ist diese Led-geschwindigkeitstafel gleichzusetzen mi den "Blechschildern"?
Wenn der Stau gar nicht da ist, darf man dann so viel fahren wie die Blechschilder erlauben?

Neue verschärfte Zuteilungs-§§ für Kurzzeitkennzeichen ab 01.NOV.2012! Was tun?

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Guten Abend,

Ich hatte heute in einer Landeshauptstadt ein Fahrzeug gekauft,
und ging zur Zulassungsstelle, um mir sog. 5 Tage Kennzeichen für die
Überführung zu holen.

Dieses wurde mir unter Hinweis auf ein neues §§ ab 01.NOVEMBER 2012
verweigert:

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Was kann man zukünftig tun?

Ich bin Autohändler von Beruf, und kaufe bundesweit Autos auf.

So auch am heutigen Tage.

Eine Zuteilung und Ausstellung eines sog. "04-Kennzeichens"
(5- Tage Kennzeichen) an meinem Wohnort kommt nicht in Frage,
da ich nicht oft dort bin, und der Aufkaufort der Autos oftmals einige hundert Km weit entfernt ist.
Auch gehen oftmals die aufgekauften Fahrzeuge gleich direct ins Ausland,
so daß ich erst gar nicht nach Hause fahre.

Was kann man zukünftig tun, um nicht nocheinmal so ein Dilemma zu erleben,
wie heute, obwohl ich wahnsinnig viel Glück hatte, da ein Pole auf dem Grundstück des Autoverkäufers war, der seinen Namen gab, d.h. die Kennzeichen auf seinen Namen mit seiner polnischen Anschrift geholt hatte.

Aber da hatte ich wohl heute Glück, aber auch dieses Glück hatte mich
50 EURO Trinkgeld gekostet.

kann Versicherung Erstattung kürzen nach Verkehrsunfall?

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hallo mit Bitte um Rat
ein Mann fährt Strassenbahn. Vor einer Haltestelle, an der er aussteigen will, steht er schon mal auf und beugt sich etwas rüber um seine Tasche auf dem Fenstersitz an sich zu nehmen. Es erfolgt eine Notbremsung, weil ein Auto den Verkehrsraum der Bahn plötzlich einengt. Der Mann fliegt herum und verletzt sich.
Frage: kann es passieren, dass die Haftpflicht des Autofahrers mit Erfolg seinen Schmerzensgeldanspruch mindert oder gar verweigert mit der Begründung, dass der Schaden nicht eingetreten wäre, falls der Fahrgast erst nach Halt der Bahn sich vom Platz erhoben hätte, obwohl ein vorheriges oder rechtzeitiges Aufstehen zu den üblichen Verhaltensweise von Fahrgästen gehört?
danke für einen Kommentar

"Blitzer" behindert?

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In einer längeren Parkbucht steht ein Blitzer. Der einzige freie Parkplatz ist genau hinter dem Blitzer. Ich wollte dort einparken und erhielt aber einen "Platzverweis", weil ich das "blitzen" behindern würde (was aber nicht meine Absicht war). Ist ein solcher Platzverweis möglich?

Wie kann man ein abgemeldetes Auto vom Ort A nach Ort B bringen?

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Seit geraumem kann man außerhalb seines Wohnortes keine gelben Überführungskennzeichen mehr bekommen.

Das Strassenverkehrszulassungsamt weigert sich ganz einfach, gelbe Kurzzeitkennzeichen an jemanden auszugeben, der nicht im Landkreis bzw. in der Stadt wohnt.

Wenn ich z.B. ein abgemeldetes Auto ca. 400 km von meinem Wohnort aus sehe, und kaufe das.

Wie kann ich das Auto legal zu mir nach Hause an meinem Wohnsitz bringen?

Motorradührerscheinentzug 1978

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ich war damals lediglich im Besitz des Motorradführerscheins, der Fahrerlaubnis Klasse 1. Dieser wurde 1978 wegen eines
Alkoholdeliktes (2,3 Promille) für 18 Monate entzogen.
Nach Ablauf der Sperrfrist stellte ich keinen Neuantrag zur Wiedererlangung des "Einsers" sondern machte 1991 den 3er
Führerschein. Vorangegangen war eine von der Führerscheinstelle verlangte medizinische Untersuchung (keine MPU) die keinen Anlassung zu Bedenken bezüglich meiner Fahrertauglichkeit ergab.

Vor kurzem habe ich einen Antrag zur Neuerteilung des Motorradführerscheins gestellt. Die Dame von der Führerscheinstelle
hat keine Bedenken geäussert und meinen Antrag zur weiteren Bearbeitung angenommen.

Jetzt während der Wartezeit kommen mir Bedenken. Den alten "einser" gibt es ja schon lange nicht mehr.
Welchen Führerschein werde ich erhalten bzw. auf welchen habe ich einen Anspruch?

Den AM, den A1, den A2, den A?

2 gültige EU Führerscheine - Was passiert bei Entzug eines FS?

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Hallo!

Ich habe 2 gültige Führerscheine, einen deutschen und einen irischen. Dazu kam es folgendermaßen:

Während eines halbjährigen Aufenthalts in Irland habe ich meinen deutschen in einen irischen umgetauscht. Dies wollte mein Arbeitgeber in Irland so. Der deutsche wurde dabei von den irischen Behörden nach Deutschland zurückgesendet.

Zurück in Deutschland habe ich einen Motorradführerschein erworben und dazu bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuerteilung gestellt. Nach erfolgreicher Beendigung des Motorradführerscheins habe ich nun meinen deutschen Führerschein wieder ausgehändigt bekommen. Meinen irischen durfte ich dabei behalten (die Führerscheinstelle hat Kenntnis von meinem irischen FS).

Nun meine (hypotetische) Frage: Was würde passieren wenn mir der deutsche FS entzogen würde (bsp. wenn ich durch ein Vergehen den FS einige Zeit abgeben müsste)? Ist dann der irische automatisch auch mit abzugeben? Oder dürfte ich dann evtl. sogar mit dem immer noch in Deutschland fahren? Wie wäre es im Ausland? Habe ich also mit den beiden FS auch 2 Fahrerlaubnisse die getrennt entzogen werden müssten? Nicht dass ich das vorhaben würde, aber über diese rechtliche Frage kam nun privat eine Diskussion auf.

Freue mich über Eure Antworten.

MPU Fähren ohne

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Hallo,
Ich muss in 2 Wochen ebenfalls eine MPU machen.
Grund dafür ist dass ich 3 mal ohne Führerschein Gefahren bin.

Die Frage warum ich ohne Führerschein Gefahren bin:
Mir war das früher völlig gleichgültig und egal, ich wollte mit dem Auto zur Arbeit, zu Freunden, das übliche, und eben Angeben, dass man ein Führerschein hat, obwohl ich diesen eben nicht hatte.
Wieso ich den Führerschein nicht machte?
Mir waren die Finanziellen mittel nicht ausreichend um diesen Führerschein zu beantragen. Aus diesem Aspekt heraus saß ich mich ins Auto und fuhr durch die Gegend, ohne daran zu denken, dass ich gegen jegliche Regeln verstoße.

Habe ich darüber nachgedacht?!
Ja, mittlerweile ist mein Freundeskreis ein komplett neuer, wenn ich da ohne Führerschein eine Schlüssel anfassen würde, hätte ich schon Ärger, auch meine Freundin, die ich mittlerweile habe schaut auf mich.
Außerdem, wenn ich daran denke, dass ich (müsste ja nicht einmal meine Schuld gewesen sein) jemanden angefahren, oder sogar überfahren hätte, würde ich bis heute nicht mehr Glücklich werden. Nehmen wir an es wär ein Kind, es könnte tot sein.
Die folgen, das Schmerzensgeld, ich könnte innerhalb von 5 Minuten der höchstverschuldete Mensch im alter von 25 Jahren sein.
Weiteres bin ich einen Monat in Haft gewesen, weil ich eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, die durch fahren ohne entstand.
Diese Situation will ich definitiv nicht noch einmal erleben.
Schon alleine der Gedanke, wenn man in Haft ist, und man will eine Pizza, die man nicht bekommen kann. Freunde, die durch sowas unerreichbar werden, die Arbeit, die man verliert, die Beziehung die kaputt geht, eine Party, die man verpasst usw.
Was mache ich um nie mehr ohne Lappen zu Fahren:
Ich habe den Autoführerschein so gut wie fertig, das einigste Puzzle was fehlt ist die MPU. Dann bekomme ich den Führerschein für den LKW vom Arbeitsamt bezahlt, und hätte somit eine weitere Berufsausbildung. Eine feste Arbeit als Berufskraftfahrer besteht auch schon, sobald ich den Führerschein habe.
Es ist also alles bereits eingeleitet und ih hätte das OK.
Nur die MPU muss positiv sein.


Jetzt meine Frage:
Sind meine Argumente gut genug um eine Psychologen zu überzeugen?
Die Argumente sind Ehrlich, und ich meine das so wie ich es Schreibe. Und ich habe wirklich nachgedacht, und weis, dass ich richtig Mist gemacht habe.
Meint ihr dass meine Argumente ausreichen?

Ich würde mich um ernste Antworten freuen.
Danke, Gruß Michael.

____

Anm. by Mod:

Thema vereinzelt. Bitte nicht an andere Threads mit dranhängen. Danke.

Catja

82-jähriger verursacht Unfall mit Bus - leichte Personenschäden - Auto Totalschaden

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Tach
ein PKWs fährt von einer breiten Hofeinfahrt nach links auf eine Bundesstrasse. Auf der Bundesstrasse kommt in diesem Moment von links ein Bus. Der wird vom PKW-Senior-Fahrer übersehen. Es war dunkel (20 Uhr), die Fahrzeuge hatten normales Licht an. Geschwindigkeit vom Bus wahrscheinlich weit über 50 km/h. Der Bus kracht in den PKW. Personenschäden: Senior leicht - Personen im Bus unbekannt, vielleicht auch leicht, PKW Totalschaden, Schäden am Bus wahrscheinlich.. Die Strasse ist nicht gut einsehbar, da muss man "beherzt" vom Hof runter...

Hat das Konsequenzen für den Senior, der den Unfall verursacht hat?
Konsequenzen in Bezug auf Fahrtüchtigkeit, Führerschein.. etc
Könnte/wird man die Fahrtüchtigkeit in Frage stellen?
Würde die Versicherung einen weiteren PKW für den Senior überhaupt versichern wollen?
Welche Aspekte gibt es sonst noch in diesem Zusammenhang?

Hintergrund: ich bin der "böse" Schwiegersohn, der meint (und das nicht alleine), dass die Fahrtüchtigkeit des Seniors nicht mehr voll gegeben ist und es besser wäre, den Führerschein abzugeben, bevor etwas schlimmeres passiert. Genau das "Schlimmere" ist aber jetzt eingetreten. Nach ersten Einschätzungen hat der alte Herr Glück gehabt, dass er überhaupt noch lebt!
Erste Frage im Krankenhaus "wann kann ich wieder fahren?" Uns streuben sich die Nackenhaare, wir sind froh, dass keine anderen Personen zu Schaden gekommen sind... (wobei wir das noch nicht abschließend wissen). Wir kennen den Polizeibericht noch nicht. Der alte Herr hat nichts mitbekommen, wurde ins Krankenhaus gefahren.

Heikles Thema den eigenen Eltern zu sagen, dass sie zum Fahren nicht mehr in der Lage sind, vielleicht "hilft uns jetzt aber der Unfall" .. Danke für ein paar Statements

Fahrzeuglenker gibt Daten an Leasingfirma wegen zurückgedrehten Tacho.

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Servus,

das ist eine blöde Geschichte.
Mein Freund betreibt seit Jahren legal einen Tachoservice in Österreich.
Die meisten der Kunden kommen aus Deutschland, so hat er täglich ca. 3 deutsche Kunden.
Jetzt kommt ein Brief einer deutschen Leasingfirma, weil ein Fahrzeuglenker seinen Tacho an einem Leasingauto hat zurückdrehen lassen, und bei ihm das Tachoservice durchgeführt.
Muß man sich jetzt Gedanken machen, weil es ein Leasingauto ist?
Kann die Leasingfirma zum Bezirksgericht gehen, und Klage einreichen?
Wie sieht es rechtlich aus, da Tachojustierung bei uns legal ist.

P.S. Tachoservice wurde in Österreich gemacht.
Dem Kunden muss ganz schön der Reis gehen, dass der geplaudert hat.

könnte jemand klarheit in diesen fall bringen. Währe dankbar für jede hilfe

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hey leute,
hoffe ihr könnt mich evenduell schlauer machen. Anfang dieser woche auf der autobahn, will es mir nicht eingestehen aber der schlaf holte mich ein. mein pkw hatte an der rechten seite ein wenig was abbekommen da ich die leitblanke kurz gestriffen hatte. kam dann schließlich wieder zu mir und bemerkte sekunden später was eig los war geschockt angst und totale ahnungslosigkeit fuhr ich weiter bis zur nächsten raststätte. ohne polizei zu informieren bin ich weiter gefahren.
was tun warten bis vielleicht etwas kommt oder stellen.
hoffe ihr könnt mich in dieser sache beraten

Verjährung eines Kfz-Schadensersatzanspruch nebst Schmerzensgeld am 31.12.2012!

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Hallo,
wie kann ich persönlich die Verjährung aus einem Verkehrsunfall aus dem Jahre 2009 mit Schadensersatzansprüchen (auch Schmerzensgeld) gegenüber dem Versicherer unterbinden.

Es hat von meiner Seite her einige schriftliche Kontakte mit dem Versicherer gegeben.

Ist hierdurch bereits eine gesetzliche Hemmung der Verjährung eingetreten?

Wer kann mir hierzu einige Konkrete Antworten geben.

Vielen Dank im Voraus.

Mfg
wie gehabt

Wildunfall mit zwei Kfz

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Hallo Leute,

nehmen wir mal an, zwei Kfz fahren hintereinander auf einer Landstraße.
Plötzlich springt ein Reh in das vordere Auto und spickt dann auf das hintere.
An beiden Autos entsteht ein erheblicher Schaden.

Wer kommt nun für den Schaden am hinteren Auto auf, wenn das keine Teilkasko hat?

Bedenkliche Zwangsstilllegung

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Was soll ich nach einer ungewöhnlichen Zwangsstilllegung machen?
Der Fall.
Zwei meiner Fahrzeuge wurden Mitte Oktober 2012 von Vollstreckungsbeamten zwangsstillgelegt. Oldtimer älter als 50 Jahre. Die Karren standen in einer privaten Halle und waren ordnungsgemäß versteuert und versichert. Dritte haben keine Rechte an den Fahrzeugen. Sie wurden zuletzt im Januar bewegt.
Die Stilllegung erfolgte indem mich eine Beamtin unter Drohungen dazu zwang selbst die Nummernschilder abzubauen und zu entstempeln. Die Schilder nahm Sie in Verwahrung und die Stempelreste mit. Alles geschah ohne dass mir ein Verwaltungsvorlauf bekannt war. Darauf wies die Beamtin ausdrücklich hin. Bei der Abfahrt überreichte sie mir durch das Autofenster Verfügungen.
Meine Sichtung dieser Schriftstücke ergab, dass die Verwaltungsakte formal, inhaltlich und sachlich falsch sind, aber von der richtigen Behörde stammen. Eine Stilllegung hätte aufgrund dieser nicht vorgenommen werden dürfen.
Mein schriftlicher Widersspruch wurde vom Amt entgegengenommen und Abhilfe angekündigt. Bisher geschah nichts. Es scheint als wolle man die Dreimonatsfrist nutzen.
Trotz vollzogener Zwangsstilllegung verlangt die Haftpflichtversicherung weiter Beiträge und das Finanzamt weiter Kfz-Steuern. Beide begründen ihre Forderungen mit der Auskunft der Zulassungsstelle, die Fahrzeuge sind nicht stillgelegt. Die von mir vorgelegten Nachweise über die Stilllegung seien nicht anzuerkennen.
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