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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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§ Rechtschutzversicherung § für Autoverwerter & Ersatzteileverkäufer sinnvoll?

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Guten Tag,

ich bin Verkäufer von gebrauchten Autoteilen, und mir wurde von einer Vereinigung eine Rechtschutzversicherung angeboten?

Ist das sinnvoll?

Diese Rechtschutzversicherung soll 299€ jährlich kosten.

Ich verkaufe auch gebrauchte Erstazteile über das Internet über "die Bucht"

Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen

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Hallo zusammen,

Ende Juli hab ich einen Bußgeldbescheid bekommen, dass ich Ende Mai eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll.
Außerhalb der Ortschaft wird mir vorgeworfen 27km/h zu schnell gefahren zu sein.

Ich hab Einspruch eingelegt, da ich davon ausgehe, dass ich das Recht habe einen Anhörungsbogen zu bekommen.
Dies war allerdings nicht der Fall.
Die Antwort des Ordnungsamtes war, dass ein Anhörungsbogen verschickt wurde und sie davon ausgehen, wenn per Post kein Rücklauf erfolgt, dass er in meine Hände gelangt ist.
Diese Aussage habe ich nochmals schriftlich zurückgewiesen.
Nun kam nochmal ein Schriftstück, in dem folgender Satz steht: „Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Verwarnung haben, daher ist es auch unerheblich, warum diese nicht zustande gekommen ist.“
Wie soll ich diesen Satz verstehen?
Was meint ihr zu der Aussage mit der Post? Die Behörde ist doch in der Beweispflicht, dass mir der Anhörungsbogen zugestellt wurde und
kann nicht einfach davon ausgehen, dass es passiert ist.

Danke und Gruß
Bangle

Frage was kommt auf mich zu?

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Heute Morgen ist mit folgendes passiert.. ich wollte mein Sohn zum Kindergarten fahren. Dort angekommen stellte ich fest das seine Gruppe zu einem nahegelegenen Spielplatz gelaufen ist. Ich stieg ins Auto und fuhr ihn schnell hin damit er nicht in eine andere Gruppe musste. Dort angekommen stellte ich das Auto schnell quer ab und rannte mit ihm zum Spielplatz der sich 5 Meter von meinem Auto befand. Auf dem weg rief mir eine Frau richtig unfreundlich zu: fahren sie mal das Auto hier weg!!! Ich rief ihr zu, "ich bin sofort wieder da ich bringe nur kurz mein Sohn zum Eingang! Als ich zurück rannte keine halbe min drauf stand Sie an meinem Auto und machte Bilder... Eine politesse!!! Ohje dachte ich nur... Ich sagte ihr ich fahr sofort weg, da schrieh sie schon ich soll bloss stehn bleiben!! Ich fragte sie ob ich nicht schnell mein Sohn weg bringen kann ohne das sowas sein muss! Wortlaut kam Sie mir entgegen das ich den ganzen Verkehr blockiere und kein Auto mehr durch kommen würde.. ???? Sie kam ja auch durch und ihr hinter Mann auch??? Ich war völlig aufgelöst und aus Eifer des Gefechts fragte ich haben sie ein macken? Sie bestand auf den Ausweis, den ich ihr dann aushändigte.. ich machte den Motor an und wollte warten bis sie fertig war (dachte jetzt kommt ein Protokoll) doch dann schrieh Sie wieder ich solle mein Motor ausmachen das wird dauern.. Hmmm auf Sie Frage warum das dauert schrieh Sie wieder machen sie sofort den Motor süß oder Sie bekommen noch eine Anzeige wegen dem macken.. ich stellte den Motor aus und wartete.. plötzlich kam Sie reichte mir mein Ausweis und sagte ich solle warten das Protokoll und die Anzeige kommt dann per Post!!! Ich sah sie geschockt an und fuhr weg...... Nun meine Angst.... Mit was kann ich jetzt rechnen, kann ich irgendwas tun?? Ich bin alleinerziehend bekomme Arbeitslosengeld, unterhalt, Kindergeld und habe einen Minijob??!! :(

Führerscheinsperre (Dauer) + Konsequenzen

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Guten Tag,

folgende Situation: Ich 25, besitze seit 2005 die Klasse B. Nun stehe ich kurz vor Ende bei der Fahrschule die Klasse A (unbe.) zu machen.
2007 wurde ich mit nem frisierten Roller erwischt und bekam 3 Punkte und ein Bußgeld von 75 Euro. Anzeigen wurden alle eingestellt.
Meine Frage: Was passiert wenn ich jetzt ein Motorrad vor Vollendung fahren würde? Wäre es eine Wiederholungstat auch noch nach 5 Jahren oder ist das von 2007 verjährt? Eine Sperre erhielt ich damals nicht.

Wie wäre das Strafmaß für mich?
Danke.

MPU Wegen fahren ohne.

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grüße an alle

ich habe eine grosse bitte an euch ich bin ohne fürerschein gefahre und ich habe ein termin 10 oktober MPU zu machen und ich wollte euch fragen und mich zu helfen wenn mich gutachter fragt warum sind sie ohne fürerschein gefahren und ich weis es nicht wass ich sagen sollte und des wegen bitte ich an euch mich zu beantworten mit grosse respekt so schnel wie möglich ich danke an alle das ihr für mich mühe geben:ratlos08:

gruß gentixx

Geblitzt an Ampel

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Hallo,

mir ist eben etwas recht dummes passiert. Ich stand in der ersten Reihe an einer Ampel gegenüber ein eiserner Schutzmann. Ich stand schon locker eine Minute an der Ampel und bin dann vielleicht einen Meter nach vorner gerollt und das Ding hat ausgelöst, erst dachte ich ich wäre das gar nicht gewesen der geblitzt wurde und habe das Auto noch mal ein Stück nach hinten gesetzt und wurd wohl nochmal geblitzt und dann habe ich gesehen, dass ich es war.

Kommt da etwas auf mich zu ? Ich stand ja schon ewig an der Ampel, die Bild wurde so im Abstand von 35 Sekunden gemacht.

Fahrradunfall mit Fahrerflucht - Hilfe benötigt!

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Hallo Forum,

am 27.09.2012 bin ich mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren.

Gegen ca. 7:45 wollte ich einen anderen Radfahrer überholen.

Während des Überholvorgangs zog der Radfahrer auf einmal nach links und es kam trotz Brems- / Ausweichmanöver zu einem Zusammenstoß und ich wurde zu Boden geworfen.

Nachdem ich mich wieder aufgerichtet hatte erkundigte ich mich beim Unfallbeteiligten ob er sich verletzt habe, was von seiner Seite verneint wurde.

Der Sachschaden an meinem Fahrrad ist nicht der Rede wert.

Daraufhin entfernten wir uns vom Unfallort ohne Personalien auszutauschen.

Ich war echt neben der Spur und mir ist bewusst dass das dämlich war jedoch habe ich am selben Tag eine Selbstanzeige an die Polizei geschickt.

Am 28.09.2012 habe ich versucht den Unfallbeteiligten am Unfallort anzutreffen zwecks Personalien leider ohne Erfolg.

Habe zwischenzeitlich die Bestätigung von der Polizei erhalten das die Anzeige dort eingegangen ist.

Habe keine Rechtsschutzversicherung und wollte wissen was hier im günstigsten bzw. schlimmsten Fall auf mich zukommen kann?

Habt Ihr noch Vorschläge was ich in diesem Fall machen soll?

Vielen Dank im Voraus.

CptAnarchy

Wiedererteilung in der Überliegefrist

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Hallo an alle

soo, ich habe mir von der KBA eine Auskunft eingeholt und neue Fragen stellen sich mir. Darin sind 2 Einträge verzeichnet, 0 Punkte. Das erste Vergehen (Trunkenheit) war laut KBA-Auskunft 2002 getilgt.
Das zweite Vergehen gilt am*25.11.12*als getilgt - soweit so gut. Nach der Tilgungsfrist beginnt die einjährige Überliegefrist.

Zum besseren Verständnis mehr zu meiner Vorgeschichte:

Trunkenheit im Straßenverkehr
- Tattag: 17.11.96
- Tag der Entscheidung: 30.01.97
- FS-Sperre 10 Monate; bis 29.11.97
- 60 Tagessätze à 50 DM

Ich war bei ersten Vergehen bereits Berufskraftfahrer im Fernverkehr und war im Besitz von zwei Führerscheinen (FS-Stelle hat 1985 im Zuge einer Neuausstellung den alten FS von 1973 nicht eingezogen). So habe ich einen FS abgegeben, der im PKW aufbewahrt wurde (im alten grauen FS war mein erlernter Beruf eingetragen).*
Mit dem anderen FS bin ich weiterhin meiner Arbeit als Berufskraftfahrer nachgegangen. So habe ich bei jeder Kontrolle einen gültigen FS vorlegen können.

Am 30.06.97 war an einem deutsch-österreichischen Grenzübergang Schluss damit.*
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in 49 tatmehrheitlichen Fällen
- Tag der Verhandlung / Entscheidung war der 25.11.97*
- FS-Sperre 7 Monate
- 8 Monate auf 3 Jahre Bewährung

→ Ich habe 98 den FS beantragt bei der FS-Stelle, Anordnung MPU, MPU negativ (05.11.98), MPU-Bescheid nicht abgegeben, Antrag
nicht zurückgezogen, von der FS-Stelle nichts mehr gehört.*
→ Ich habe den FS 2000 nochmals beantragt, Anordnung MPU, MPU- negativ (06.04.2000), MPU-Bescheid nicht abgegeben, Antrag nicht zurückgezogen, von FS-Stelle nichts mehr gehört.*

Es steht geschrieben, dass die KBA innerhalb der Überliegefrist niemanden Auskunft über die Verzeichnisse erteilt. Die FS-Stelle hat jedoch auch ihre Akte und kann es nun möglich sein, dass diese Überliegefrist in irgendeiner Weise einer Neuerteilung im Wege steht und es so sinnvoller ist, dieses Jahr Überliegefrist nochmal abzuwarten??
Ich weiß dass KBA und FS-Stelle zwei verschiedene Stellen sind, trotzdem möchte ich nicht ausschließen, dass eine Bemerkung an der einen Stelle an einer anderen Stelle keinen Einfluss haben kann.

Jetzt möchte ich wissen, ob ich ab 26.11.12, also nach Ablauf der Tilgungsfrist, meinen Führerschein ganz unbedarft bei der Führerscheinstelle beantragen kann, ohne dass diese eine MPU verlangen kann - mittlerweile sind 15 Jahre vergangen und ich würde nun gerne ohne großen Aufwand neu starten.*
Gelernt habe ich daraus, das steht fest.

Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch! Was sind die Folgen?

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Hi Leute,

ich wurde mit 64km/h (ohne Toleranzabzug) ín der 30ger Zone gelasert.
D.h. 31km/h drüber, 160€, 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte.
Ich war defenitiv zu schnell, aber ich bin mir ziemlich sicher keine 64. Das hab ich die letzten Tage mal öfters in ner 30ger Zone getestet und das ist schon verdammt schnell.
Jetzt würde ich gerne Einspruch erheben, denn wenn die Messung nur um einen km/h runtergehen würde, müstte ich wenigstens kein Fahrverbot in Kauf nehmen.
Ich an Ort und Stelle keine Aussagen gemacht und auch noch keinen Brief bekommen. Das Meßergebnis wurde mir auch nicht gezeigt.

Also wenn ich den Brief bekomme, wie ist denn der Ablauf so einer Sachen. Lande ich dann gleich vor Gericht, falls meinem Einspruch nicht stattgegeben wird.

Mein Punktekonto in Flensburg steht auf 0. Ich hab keinerlei Rechtsschutz. Nur den normalen NUTZUNGSBEDINGUNGEN.

Vielen Dank!

Wie lange darf man mit Parkuhr parken, wenn Parkscheinautomat außer Betrieb?

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Hallo allerseits,

heute passierte es wieder einmal: Ich wollte parken, aber der Parkscheinautomat war defekt. Üblicherweise lege ich dann eine Parkuhr ins Auto. Aber: Darf man das einfach so und wie lang darf ich damit dann überhaupt parken?

Freue mich auf Antworten.

Liebe Grüße
zatoichi

Rechte bei Polizeikontrollen

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Hallo,

Ich Habe vor einem halben Jahr eine Ordnungswiedrigkeit (Truckenheit im Straßenverkehr, Cannabis) beganngen. Zu dem habe ich noch einen 3 Jahre alten Btm Verstoß (Cannabis).
Zählt das während einer Verkehrskontrolle bereits als begründeter Verdacht, welcher eine Zwangsblutabnahme nachsich zieht?

Vielen Dank Für Ihre Antworten

P.S. Ich lebe in Bayern

Urintest von Führerscheinstelle angeordnet?

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Hallo,
Ich wurde mit Canabis erwischt an der Grenze, meinen Führerschein habe ich vor kurzem fertig gemacht. Erwischt wurde ich vor ca 7 Monaten. Meine Frage ist nun ob die Führerscheistelle immer noch einen Urintest anordnen kann? oder ob es üblich ist noch einen Urintest nach so einer Zeit, und nachdem ich meinen Führerschein gemacht habe.
Danke schonmal für die Antworten.:hanfbaum:

Beschuldigtenanhörung bei verschuld. Unfall mit angebl. Verletzung des Unfallgegners

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Hallo,

ich bin vor ein paar Wochen jemanden hinten draufgefahren, Rechtsabbiegerspur, er hat angehalten wegen Fahrradfahrer von links (ich hatte gerade einen Schulterblick nach rechts geworfen, ob von dort jemand kommt).

Er wollte dann die Polizei holen und hat denen gegenüber angegeben, er hätte leichte Nackenschmerzen.

Ich habe jetzt eine "Beschuldigtenanhörung" erhalten.

... "gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt wegen ... Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)" / am / Tatort / zum Nachteil von / Sachverhaltsschilderung:

"Sie fuhren mit dem von Ihnen geführten Pkw auf das vor Ihnen fahrende Fahrzeug des Herrn .... auf, sodass es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam. Bei dem Verkehrsunfall wurde Herr ... leicht verletzt."

Ich soll den Bogen auf jeden Fall zurücksenden, auch wenn ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache.
Wenn keine Nachricht eingeht, wird davon ausgegangen, dass ich von meinem Recht, Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch mache, und dass die StA berechtigt ist, das Verfahren gegen mich ohne weitere Anhörung abzuschließen.

I.
Bei Pflichtangaben steht, ich muss Angaben zu meinem Beruf machen. Muss ich das?

II.
Dann soll ich meinen Arbeitgeber und meine Vermögensverhältnisse offenlegen Muss ich das?
Ich bin Beamtin und muss daher meine KV selber zahlen. Kann ich das einfach abziehen?
Ich gehe demnächst in Mutterschutz. Macht es Sinn, diese Tatsache anzugeben (in Elternzeit geringeres Einkommen)?

Ich soll Angaben zum Ehepartner machen. Muss ich das?

Dann ein Feld "Nur bei Straftaten in Verbindung mit dem Führen von Kraftfahrzeugen": Fahrerlaubnisdaten.
Was wollen die da wissen und muss ich das angeben?

III.
Angaben zur Beschuldigung:
a) Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
b) Ich werde einen .... RA ... mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen und bin damit einverstanden, dass die StA sich mit ... ihm in Verbindung setzt.
c) Ich gebe die Tat zu.
d) Ich gebe die Tat nicht zu.
e) Ich sage wie folgt aus.


Wenn ich das Ding nicht ausfülle, kann es dann zu einem Strafbefehl kommen?


Das Problem ist das mit den Nackenschmerzen von dem Unfallgegner.
Woher soll ich wissen, ob er wirklich Nackenschmerzen hat?
(Die Haftpflicht wollte z. B. von mir wissen, ob der Unfallgegner angeschnallt war. Das weiß ich doch nicht.)
Wenn ich jetzt schreibe: "Ich gebe die Tat zu." Gebe ich dann zu, dass ich bei ihm Nackenschmerzen ausgelöst habe?


Muss meine Kfz-Versicherung von dem Anhörungsbogen gehört werden, bevor ich es ausfülle (wenn ich denn muss)?

Roller mit Tüvfälligkeit 8/11 jetzt zur HU Strafe zu Erwarten ??

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Hallo

Ja hab eine Frage, Mein Roller hätte August 11 zum Tüv gemußt. Da Sie aber in der Halle stand und ich Sie nicht nutzte war ich nicht dort.
Nun ist Sie wieder fertig u. ich fahre Morgen zum Tüv.

Frage was wird passieren ?? Habe gehört das es Punkte oder Strafgelder geben soll ??

Wer hat Erfahrung ??

Das Fahrzeug war die ganze Zeit Angemeldet hat aber nicht am Strassenverkehr teilgenommen. !!

Freue mich auf Antworten.

Vergibt der Tüv wirklich Punkte für später erfolgte HU ???

* Klarnamen entfernt. Nutzungsbedingungen (Hoshi) *

KFZ-Versicherung ummelden verschiedene Fragen

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Ich möchte bei meinem vorhandenen Auto zum Jahreswechsel eine neue KFZ-Versicherung anmelden und die alte teurere kündigen.

Wie ist hier das Vorgehen richtig? Erst neue anmelden und dann alte kündigen oder andersrum?

Die neue Online-Versicherung, bei der ich mich anmelden wollte, meinte online nach Eingabe der Daten, daß nun ein wirksamer Vertrag abgeschlossen sei, und daß der neue Vertrag nun auch schon ohne Unterschrift gültig sei. Ist sowas normal? Ist sowas rechtlich in Deutschland überhaupt ok? Laut der Versicherung ist dies bei Online-Verträgen möglich und zulässig.

In meinem Vertrag von der alten Versicherung steht, daß der alte Vertrag bis zum 01.01.2013 um 0:00 Uhr gültig sei, bevor er sich um 1 weiteres Jahr verlängert. Ist das richtig oder ein Druckfehler? Ist es nicht einheitlich genormt, daß ein Vertrag am 30.12. um 23:59 Uhr endet? Wäre hier eine anderslautende Regelung im Vertrag rechtlich ok oder ist das genormt, daß ein Vertrag immer am 30.12. eines Jahres endet? Ist 0:00 Uhr denn der Anfang oder das Ende von einem Tag?

Wie sollte nun eine Kündigung an die alte Versicherung aussehen? "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder lieber "Hiermit kündige ich zum 30.12. um 23:59 Uhr" Was ist wenn die alte Versicherung mir einen Strich durch die Rechnung machen will und mich absichtlich schon "übermorgen" kündigt? Oder was ist wenn sie die Kündigung ablehnt, weil das Datum für den zu kündigenden Zeitpunkt nicht exakt mit dem erwarteten Datum übereinstimmt. Kann sowas passieren?


Weiß jemand, wie die Schadensklasse in eine neue Versicherung übernommen wird? Kann die alte Versicherung der neuen Versicherung die Auskunft über die Schadensklasse verweigern, wenn sie mir einen Strich durch die Rechnung machen will? Benutzt eine neue Versicherung normalerweise automatisch die neue Schadensklasse, die im nächsten Jahr nach der alten Schadensklasse folgen würde, oder kann man auch eine viel schlechtere Schadensklasse kriegen? Wie sieht dort der normale Regelfall aus?

Ausparkschaden,Schädiger will nicht zahlen

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Mir ist vor einiger Zeit jemand beim Ausparken ans Auto gefahren.Ich selber habe das nicht gesehn aber 2 Leute vom Nachbarhaus,die haben die Nr notiert und an mein Auto geheftet.
Ich bin zur Polizei und die haben den Halter ermittelt,jedoch wollen die mir seine Daten nicht rausgeben.
Ich sollte einen Kostenvoranschlag durch ein Autohaus einreichen,was ich auch gemacht habe.
Weiter ist bis jetzt noch nix passiert.
Da am Auto des Unfallverursachers nichts zu sehen ist weigert er sich zu zahlen.Was kann ich jetzt tun?
Meine eigene Versicherung einschalten?Anwalt nehmen?
der Schaden liegt bei ca 1000€(Lackschaden)

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ; Auffahrunfall

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Hallo zusammen.

Ich bin am letzten Freitag jemandem hinten drauf gefahren.
Ich habe mich kurz von einer Gruppe Kinder am linken Straßenrand ablenken lassen und habe dementsprechend nicht sofort gemerkt, dass vor mir gebremst wurde.
Habe dann aber noch gebremst und bin mit maximal 5-10 km/h auf das Auto aufgefahren. Zu dem war die Straße noch nass.
Sind dann beide (ich und der Mann vor mir, mitsamt Ehefrau) an den Straßenrand gefahren und haben uns ein Bild gemacht.
An seinem Auto war nichts, wirklich garnichts zu sehen. Bei mir war nur das Nummernschild ein bisschen gedellt, aber das wars.
Er hat dann die Polizei gerufen. Seine Frau hatte dann, kurz bevor die Polizei eintraf, über Kopfschmerzen geklagt.
Als die Polizei kam, meinten diese sofort, als sie von den Schmerzen der Frau hörten, das bei diesen minimalen Schäden am Auto, keine Verletzungen entstanden sein könnten. Sie mich aber trotzdem wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen könnte. Das sie sich aber durchaus bewusst sein müsste, das wenn meine Anzeige fallen gelassen wird, das die Frau dann eine Anzeige wegen Vortäuschung von Straftaten bekommt.
Sie hat mich trotzdem angezeigt. Der Polizist meinte dann auch noch, dass er hier von Versicherungsbetrug ausgeht.
Als ich dann gestern bei der Versicherung war, sagt man mir, dass die Familie schon bekannt sei. Also das sie schon ganz oft Geld von der Versicherun haben wollten.

Und jetzt meine Frage:
Wie geht es nun weiter?
Muss ich wirklich mit einer Anzeige rechnen?
Und verliere ich meinen Führerschein?


Schonmal danke im vorraus!
MfG
DietMountainDew

Mit was muss ich rechnen?

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Hallo liebe Jurathek-gemeinde.

Eine gute Freundin hat mich zu euch weitergeleitet da es bei mir gerade wohl etwas ernster zu werden scheint.
Ende August/Anfang September habe ich einen Freund auf meinem 25er Roller mitgenommen, und wurde flux von der lieben Polizei angehalten und Kontrolliert.
Es hieß es würde wohl eine Verwarnung auf mich zukommen und gut ist, wahrscheinlicher wird aber jedoch ne Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (<- Führerschein Bf17 besitze ich, bin deswegen auch in der Probezeit..der Roller war aber ned schneller zugelassen) ins Haus kommen.
Mittlerweile haben wir Mitte Oktober und heute kam dann endlich ein Schrieb in dern ich zu einer Anhörung ins Städtische Amtsgericht "eingeladen" wurde...

Meine Frage ist deswegen an euch...
Wie soll ich mich darauf Vorbereiten?
Wie soll ich da erscheinen... muss ja danach auch noch in die Schule gehen...
Mit was soll ich rechnen? Was kann mir passieren?


Würde mich über rasche Antworten sehr freuen

mfg
Psy

Füherscheinneuerteilung

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Hallo alle zusammen!

Ich hätte da mal ne Frage zu folgenden Sachverhalt.

Vor 11 Jahren wurde mir der Führerschein entzogen wegen einer angeblich Trunkenheitsfahrt! Danach war ich so dumm und bin trotzdem weiter gefahren und wurde einige mal erwischt auch ohne Versicherungsschutz.

Vor Gericht wurde ich dann der Trunkenheitsfahrt freigesprochen und wurde aber wegen Fahren ohne Führerschein und Versicherung schuldig gesprochen. Dumm gelaufen halt.

Vor kurzen habe ich nun nach 11 Jahren meinen Führerschein neu beantragt und wurde darauf hin zur MPU geschickt wo ich nachweißen mußte, dass ich nicht mehr ohne Führerschein und Versicherung am Verkehr teilnehme. Das habe ich zwar die letzten 11 Jahre nachgewiesen aber egal. Ergebniss MPU bestanden!

Danach wurde ich aufgefordert von der Führerscheinstelle nocheinmal die Theorie und Praxisprüfung zu absolvieren. Auch das habe ich erfolgreich abgelegt. Nun habe ich meinen Führerschein wieder.


Und nun die Frage! Durfte mich die FS-Stelle (SACHSEN) dazu zwingen das ich die MPU ablegen mußte und die Prüfungen wiederholen mußte?

Irgendwie kamm ich mir wie ein Melkessel dabei vor!

Vielen Dank im Vorraus für eure antworten.

Mpu

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Hallo,
lange schon lese ich hier im Forum und finde die gegebenen Antworten auch recht kompetent.

Gerade deshalb hätte ich eine Frage wg. einer im Jahre 2009 begangener Ordnungswidrigkeit:

mit der folge einer Auflage d. Landratsamts :
ein positives Gutachten über Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 16.08.2013 beibringen (§ 2 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz, §§ 11 Abs. 3 Nr. 4, 20 Fahrerlaubnisverordnung).

- Ist anhand der aufgrund der erheblichen / wiederholten Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche / strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

>diese Textbausteine sind etwas schwer zu verstehen, hat jemand Ahnung ?

besten Dank!:)
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