Hallo an alle
soo, ich habe mir von der KBA eine Auskunft eingeholt und neue Fragen stellen sich mir. Darin sind 2 Einträge verzeichnet, 0 Punkte. Das erste Vergehen (Trunkenheit) war laut KBA-Auskunft 2002 getilgt.
Das zweite Vergehen gilt am*25.11.12*als getilgt - soweit so gut. Nach der Tilgungsfrist beginnt die einjährige Überliegefrist.
Zum besseren Verständnis mehr zu meiner Vorgeschichte:
Trunkenheit im Straßenverkehr
- Tattag: 17.11.96
- Tag der Entscheidung: 30.01.97
- FS-Sperre 10 Monate; bis 29.11.97
- 60 Tagessätze à 50 DM
Ich war bei ersten Vergehen bereits Berufskraftfahrer im Fernverkehr und war im Besitz von zwei Führerscheinen (FS-Stelle hat 1985 im Zuge einer Neuausstellung den alten FS von 1973 nicht eingezogen). So habe ich einen FS abgegeben, der im PKW aufbewahrt wurde (im alten grauen FS war mein erlernter Beruf eingetragen).*
Mit dem anderen FS bin ich weiterhin meiner Arbeit als Berufskraftfahrer nachgegangen. So habe ich bei jeder Kontrolle einen gültigen FS vorlegen können.
Am 30.06.97 war an einem deutsch-österreichischen Grenzübergang Schluss damit.*
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in 49 tatmehrheitlichen Fällen
- Tag der Verhandlung / Entscheidung war der 25.11.97*
- FS-Sperre 7 Monate
- 8 Monate auf 3 Jahre Bewährung
→ Ich habe 98 den FS beantragt bei der FS-Stelle, Anordnung MPU, MPU negativ (05.11.98), MPU-Bescheid nicht abgegeben, Antrag
nicht zurückgezogen, von der FS-Stelle nichts mehr gehört.*
→ Ich habe den FS 2000 nochmals beantragt, Anordnung MPU, MPU- negativ (06.04.2000), MPU-Bescheid nicht abgegeben, Antrag nicht zurückgezogen, von FS-Stelle nichts mehr gehört.*
Es steht geschrieben, dass die KBA innerhalb der Überliegefrist niemanden Auskunft über die Verzeichnisse erteilt. Die FS-Stelle hat jedoch auch ihre Akte und kann es nun möglich sein, dass diese Überliegefrist in irgendeiner Weise einer Neuerteilung im Wege steht und es so sinnvoller ist, dieses Jahr Überliegefrist nochmal abzuwarten??
Ich weiß dass KBA und FS-Stelle zwei verschiedene Stellen sind, trotzdem möchte ich nicht ausschließen, dass eine Bemerkung an der einen Stelle an einer anderen Stelle keinen Einfluss haben kann.
Jetzt möchte ich wissen, ob ich ab 26.11.12, also nach Ablauf der Tilgungsfrist, meinen Führerschein ganz unbedarft bei der Führerscheinstelle beantragen kann, ohne dass diese eine MPU verlangen kann - mittlerweile sind 15 Jahre vergangen und ich würde nun gerne ohne großen Aufwand neu starten.*
Gelernt habe ich daraus, das steht fest.