Im MFH gegenüber ist eine umfangreiche Sanierung angesagt und um Baufahrzeugen Zugang zu garantieren steht dort ein Schild, dem mein Interesse gilt.
Ein Halteverbotsschild, vermutlich aus einer Zeit, als ein Parkverbot noch ein durchgestrichenes 'P' zierte, wurde einfach mit einem ähnlich roten Klebeband in ein zeitgemäßes unbeschränktes Halteverbot verwandelt.
Wie verbindlich ist so eine "Eigenkreation"?
Unter den Bewohnern gibt es offenbar ein "Gentlemen agreement", der erste, der hier wie gewohnt nach Abzug der Bauarbeiter nach Hause kommt dreht das Schild um 180°, somit gibt es dort kein Halteverbot mehr, die Hausbewohner parken, wie gewohnt. Morgens, wenn die Berufstätigen des Hauses weg sind und die Bauarbeiter kommen, steht das Schild wieder so, als wäre es nie angefaßt worden.
Allen ist geholfen, aber StVOadäquat ist das sicher nicht.
Was spricht bzw. welche §§ sprechen gegen diese praxisorientierte Vorgehensweise?
Ein Halteverbotsschild, vermutlich aus einer Zeit, als ein Parkverbot noch ein durchgestrichenes 'P' zierte, wurde einfach mit einem ähnlich roten Klebeband in ein zeitgemäßes unbeschränktes Halteverbot verwandelt.
Wie verbindlich ist so eine "Eigenkreation"?
Unter den Bewohnern gibt es offenbar ein "Gentlemen agreement", der erste, der hier wie gewohnt nach Abzug der Bauarbeiter nach Hause kommt dreht das Schild um 180°, somit gibt es dort kein Halteverbot mehr, die Hausbewohner parken, wie gewohnt. Morgens, wenn die Berufstätigen des Hauses weg sind und die Bauarbeiter kommen, steht das Schild wieder so, als wäre es nie angefaßt worden.
Allen ist geholfen, aber StVOadäquat ist das sicher nicht.
Was spricht bzw. welche §§ sprechen gegen diese praxisorientierte Vorgehensweise?