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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Gültigkeit von Verkehrszeichen?

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Im MFH gegenüber ist eine umfangreiche Sanierung angesagt und um Baufahrzeugen Zugang zu garantieren steht dort ein Schild, dem mein Interesse gilt.
Ein Halteverbotsschild, vermutlich aus einer Zeit, als ein Parkverbot noch ein durchgestrichenes 'P' zierte, wurde einfach mit einem ähnlich roten Klebeband in ein zeitgemäßes unbeschränktes Halteverbot verwandelt.

Wie verbindlich ist so eine "Eigenkreation"?

Unter den Bewohnern gibt es offenbar ein "Gentlemen agreement", der erste, der hier wie gewohnt nach Abzug der Bauarbeiter nach Hause kommt dreht das Schild um 180°, somit gibt es dort kein Halteverbot mehr, die Hausbewohner parken, wie gewohnt. Morgens, wenn die Berufstätigen des Hauses weg sind und die Bauarbeiter kommen, steht das Schild wieder so, als wäre es nie angefaßt worden.
Allen ist geholfen, aber StVOadäquat ist das sicher nicht.

Was spricht bzw. welche §§ sprechen gegen diese praxisorientierte Vorgehensweise?

30 Euro Bußgeld für Parken ohne Parkscheibe? Heftig...

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Hallo Paragrafen-Flüsterer...

ich habe gestern abend mein Bruder vom Flughafen abgeholt.
Der Parkplatz des Flughafens wird von der "Nutzungsbedingungen beachten!" aus Berlin betrieben.

30 Minuten parken sind kostenlos. Leider habe ich versäumt die Parkscheibe entsprechend anzubringen.

15 Minuten nach Abstellen des Fahrzeugs, hatte ich ein "Knöllchen":

[x] 1.) Für die Parkdauer von 22:30 Uhr bis 22:35 Uhr haben Sie keine Nutzungsgebühr bezahlt. DGemäß Ziffer bla bla bla.... haben Sie ein Nutzungsentgelt in Höhe von 1 Euro zu bezahlen

[x] 2.) Sie haben gemäß Ziffer bla bla bla einen Parkverstoß begangen. Sie haben daher eine Vertragsstrafe in Höhe von 31 Euro zu bezahlen.

Ich muss also 31 Euro zahlen. Das werde ich auch - war ja meine Schuld...

Aber ist das nicht ein wenig übertrieben? Können die in Ihren AGB wirklich reinschreiben was die wollen?
Könnten ja auch 500 Euro Vertragsstrafe verlangen. Die AGB liest doch sowieso keiner.

Ich finde das ein wenig übertrieben...

LG
Sarah

Verfahren/fahren Mit Führerschein ohne Fahrerlaubnis für Motorrad/ 0,94

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Sehr geehrte Leser, ich bitte verzweifelt nach Ratschlägen,bezüglich meiner begangenen Straftat.

Vor ca 3 Wochen nach der traurigen Neuigkeit das mein bester Freund bei einem Motorradunfall ums leben kam, tat ich am selben Abend eine sehr emotional geladene Tat, ich griff zur Weinflasche und bin auf mein Nigel-Nagel-neues Motorrad gestiegen und wollte mir das leben nehmen.
Habe zwar einen Autoführerschein aber keine Fahrerlaubnis für das Motorrad (wollte ich anschließend machen) , als ich mit dem Motorrad eben stürzte war zufällig ein Streifenwagen um die Ecke die es mitbekommen haben. (außer Tiefe Wunden und Prellungen hatte ich nichts) . Musste pusten hatte 0.47 Promille .anschliesend wollten
Sie noch den Bluttest machen, bin also mit auf die Wache und
Hab eben den Test machen lassen.
Natürlich bereue ich zutiefst meine Tat,Und bedanke mich heute noch für das
Verständnis und den guten Umgang der Polizei mir gegenüber.

Nun bitte ich um Infos da ich mir keinen Anwalt leisten kann.
*Fahren ohne Fahrerlaubnis
*0,94 Blutwert
*Arztkosten
*Unfall ohne Beschädigung von zweiten

Hatte noch nie Probleme mit der Polizei .

Ich bedanke mich recht herzlich für eure Tipps und Antworten.
Mit freundlichen Grüßen Brüno M.

Owi wegen Drogen, wann verjährt viele viele Punkte. :-(

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Hallo zusammen. Ich bin mir ziemlich unsicher, wann nun meine Punkte alle verjährt sind. Gerade im Fall §24a Owi wegen Drogen.

Hier meine Taten (rechtskräfte) die Tattaten lagen meist 3 Monate früher

1: 02.02.2006 Owi wegen 1.1ng Cannabis = 4 Punkte
2: 08.10.2007 Owi nach §24 = 3 Punkt
3: 09.01 2008 Owi nach §24 = 1 Punkt
4 :05.01 2010 Owi nach §24= 1 Punkt
5: 10.10.2010 Owi nach §24= 1 Punkt
6: 05.10.2011 Owi nach §24 = 1 Punkt
7: 12.11.2011 Owi nach §24 = 3 Punkte

Alles blöd....ich weiß. ich möchte gerne meine Punkte auslaufen lassen und werde die nächste Zeit ohne Auto auskommen.

Ich weiß, dass dann folgende Punkte zu folgenden Daten gelöscht werden
Nr. 2 wird am 08.10 2012 als erstes weg sein
Nr. 3 am 09.01.2013
Nr. 4,5,6,7 werden alle zusammen am 12.11.2013 weg sein

Aber wie verhält sich die Nr 1? Wird sie weg sein, wenn die ihm hemmenden Punkte Nr.3 und Nr 4 weg sind (am 09.01.2013)? oder wird die Nr. 1 erst gelöscht, wenn alle Punkte weg sind? Also am 12.11.2013?
Die 5 Jahresfrist gilt ja für mein Drogendelikt nicht.

vielen dank schonmal

Heiko

MPU Wegen fahren ohne.

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Hallo,
Ich habe diese Woche meinen MPU Termin und habe eine kleine frage.
Erstmal die Story:
Ich bin mit 15 ohne Führerschein Gefahren und hatte einen Unfall, 3 Tage später würde ich 16 und hab den A1 Führerschein bestanden das STVA wusste zu dem Zeitpunkt nichts von dem Unfall, am selben Tag hat die Polizei mich kontrolliert und nahm mir den FS wieder ab. Paar Monate später der Gerichtstermin 1/2 Jahr Sperre. 2 Wochen bevor die Sperre abgelaufen ist bin ich wieder Gefahren mit unfallfolge am selben Tag hatte ich die Neuerteilung beim STVA abgeschickt und mich in der Fahrschule für klasse A UND B angemeldet das war 1 monat vor meinem 18ten. Naja. Alles geschafft und bestanden Monat später hatte ich meinen FS. Von dort an hatte ich ihn dann 9 Monate bis die Gerichtsverhandlung für das 2. Verfahren war in der zeit wurde ich 1 mal mit 270kmh geblitz bei 100. 2. Verhandlung: 1 Jahr die Sperre läuft am 30.08 ab. Und jetzt die frage wenn der bei der Mpu fragt warum haben sie das gemacht oder was machen sie jetzt anders was sagt man dann am besten?
Oder ist die Mpu nicht so hart wie bei Drogen oder Alkohol.

Bitte ganz dringend um Tipps. Danke


Gruß.


Secem.

KFZ-Versicherung falsch berechnet

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Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe das richtige Forum und ebenso den richtigen Bereich getroffen zu haben ;)

Es geht um folgende Sache:

Nach einem Versicherungswechsel habe ich telefonisch eine Versicherung abgeschlossen und mehrfach meine Daten durchgegeben bzw abgeglichen.
Nachdem meine Unterlagen heute eingetroffen sind habe ich einige Fehler bemrkt.
Die Versicherung hat mich mit 55% in der SF2 eingeteilt. Obwohl ich 75% besitze. Außerdem ist mein Kennzeichen falsch notiert.
Der erste Beitrag wurde auch schon abgebucht.

So, nun bezahle ich ja weniger als ich eigentlich müsste. Wie sieht das ganze im Falle eines Unfalls aus?
Der Fehler liegt ja auf der Seite der Versicherung und durch die Zahlung müsste der Vertrag doch gültig sein, oder etwa nicht?

Wie sieht die Rechtslage aus? Muss ich die Versicherung darauf aufmerksam machen? Kann ich auf den Versicherungsbetrag der in meinem Vertrag angegeben ist bestehen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Gruß Julian

Unfallverursacher - Probezeit

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Servus Leute.

Ich habe letzte Woche Post von den jungs in blau bekommen, in besagtem Brief wird mir vorgeworfen, unfallverursacher auf einer Autobahn gewesen zu sein. Ich war zu besagter Zeit und am Angegebenen datum zwar auf der Strecke unterwegs, mir ist jedoch nichts aufgefallen was in diese Richtung gehen könnte. Nun meine Frage: Wenn ich für Schuldig erklärt werde, mit was muss Ich rechnen?

Ich bin noch in der Probezeit, weshalb ich mir ein wenig Sorgen mache.

Danke schonmal im vorraus für Eure Antworten =)

LKW Fahrerlaubnis C/CE

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Guten Abend.

Ich mache zur Zeit die Fahrerlaubnis C/CE in einen Ausbildungsgang.
Theorie C/Ce hab ich bestanden. Praktische Prüfung C auch bestanden. In 2 Wochen habe ich dann die praktische Prüfung für CE.
Mein Fahrschullehrer meinte, wenn ich die CE prüfung nicht bestehe, ich dann die C Fahrerlaubnis nicht erhalten werde, sondern die Ce prüfung wiederholen muss bis ich bestehe. Er begründet das damit weil das ein gemeinsamer Ausbildungsgang ist.
Kann mir jemand helfen, bin echt verzweifelt weil ich mir eine Wiederholungsprüfung nicht leisten kann, und ich eigentlich auch nur die Klasse C brauche für meinen Job.( Im Netz hab ich dazu nichts gefunden)

Ermittlungsverfahren wegen Strassenverkehrsgefährdung

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier angemeldet und möchte erstmal alle Grüssen, die sich meiner Sache annehmen oder einfach nur Interesse daran haben.

Zum Problem:

Ich fuhr in einer 50er Zone innerorts hinter einem PKW und einem Kleintransporter her. Beim Verlassen der 50er Zone und der Ortschaft (erlaubt 80km/h - kein Überholverbot!) beschleunigt der Kleintransporter auf die erlaubten 80, der PKW fährt weiter mit 50. Ich schaue kurz, sehe kein entgegekommendes Fahrzeug und setze zum Überholvorgang des PKWs an. Einsehbare Strecke ca. 200m - danach Linkskurve.

Gleichzeitig beschleunigt der vor mir fahrende PKW (ob absichtlich oder nicht sei dahingestellt) und es kommt ein anderer PKW entgegen. Als ich merke, dass es nicht reicht, steige ich auf die Bremse und versuche hinter meinem Vordermann einzuscheren.

Da der vor mir fahrende PKW aber auch auf die Bremse tritt, reicht es mir nicht, um wieder hinter ihn zu kommen. Der entgegenkommende PKW weicht aus seiner Sicht nach rechts auf den Grünstreifen aus, der vor mir fahrende nach rechts in eine Parkbucht auf unserer Seite. Dadurch konnte ich zurück auf die rechte Fahrbahn.

Im Blick in den Rückspiegel sehe ich, dass es keinen Unfall gegeben hat, und fahre weiter.

Zwei Tage später stand das ganze (leicht übertrieben) in der Zeitung mit der Bitte um Zeugenaussagen.

Nun, über eine Woche später, erhält mein Bruder eine Vorladung (Vater ist Halter - ich wohne nicht mehr daheim - Bruder wohnt daheim).

Was denkt ihr? Ist das eine Straftat im Sinne 315c? Wie soll ich mich verhalten?

Termin mit meinem Anwalt habe ich am Montag.

Im Voraus vielen Dank für eure Bemühungen!

Grüsse

Bußgeld + Mahnkosten durch RA nach Parken auf Privatgrund

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Hallo verehrtes Forum,

vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. Folgender Sachverhalt:

Auf einem großen *Discounter-editiert*-Parkplatz in meinem Wohngebiet in München stehen über Nacht seit der Supermarkteröffnung immer wieder Nachtparker, weil es im Viertel zu wenige Parkplätze gibt. Ich habe das selber immer wieder mal gemacht. Dann hatte ich mal für zwei Jahre kein Auto und seit kurzem bin ich wieder stolzer Besitzer eines KfZ. Nun hatte ich mich mit meinem Auto im Juni wieder mal auf den *Discounter-editiert*-Parkplatz gestellt, aber nicht bemerkt, dass dort zwischenzeitlich ein Teil der Parkfläche über eine private Firma verwaltet wird. Diese bietet Leuten an, sich eine Parklizenz dafür zu kaufen (nicht die Städtische, sondern privat), um dort legal stehen zu dürfen. In diesem Bereich parkte ich mein Auto und hatte am nächsten Tag einen Zettel am Auto mit einer Strafgebühr von 30 Euro, da ich keine Berechtigung hatte, dort einfach so zu parken.

Diesen Zettel habe ich ignoriert. 6 Wochen später hat diese Firma aus Halle mit Hilfe eines Rechtsanwalts nun reagiert und mich offensichtlich als Halter des Fzgs. ausfindig gemacht. Ich soll nunmehr die 30 Euro + 24 Euro Anwaltsgebühr bezahlen.

Meine Idee war hier: der Zettel hätte ja von Jemandem über Nacht entfernt worden sein, so dass ich nun das erste Mal davon erfahre. Ich wäre bereit die 30 Euro zu zahlen, nicht aber die RA-Gebühr. Bin ich mit meiner Überlegung grundsätzlich im Recht? Wie seht ihr das denn?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mündliche Verwarnung ?

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Anbei folgender fiktiver Fall..

Person A verursacht auf öffentl. Verkehrsgrund einen Verkehrsunfall. Hierbei fährt Person A dem sich vor ihm befindlichen Person B auf das Heck auf. Keine Verletzten, lediglich Sachschaden.

Person B wird nun gem. § 1/II StVO durch den Polizeibeamten lediglich mündlich verwarnt.

Meine Frage: könnte Person B hier theoretisch die erfolgte mündliche Verwarnung ablehnen? Ist dies überhaupt möglich?

Augenzeuge und Foto nach normalem einscheren. Ausreichend für Anzeige?

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Hallo zusammen,

ich habe das Forum durchsucht aber leider nichts ähnliches finden können zu meinem Thema. Auch google kanns nicht....

Folgendes ist letzte Woche passiert, nach Fierabend.

ICh führ in einer 50 Zone, zweispurig hinter einem Van auf der linken Spur. ICh musste nach ca. 300-400m( an der folgenden 3. Ampel links abbiegen. Der Van führ ca. 30kmh sodass ich rechts überholte. Dabei beschleunigte dieser ebenfalls. Nach dem Überholvorgang, der meiner Meinung nach noch völlig normal ablief, scherrte ich vor dem Van ein. ICh würde sagen, 10m vor ihm und 5m auf den Vordermann eingeschert. Ich habe ihn nicht geschnitten!! Plötzlich hupte der Kerl hinter mir auf und ich sah ein wildes Gestikulieren. ICh machte mit meinem Arm der aus dem Fenster hing(war ja warm) die Geste " keep cool", oder Slow Down. also einfach flache Hand rauf und runter wippen. :p
Naja wir stehen dann halt an der roten , dritten Ampel und ich sehe nur noch wie der Typ sein Handy zückt ein Foto von meinem Auto macht und folgend das Zeichen "money money!" also Daumen und Zeigefinger reibt:eek:
Seine Frau saß neben ihm, also könnte Sie als Augenzeugin fungieren..Könnte..
800m weiter bin ich dann auf eine Tankstelle abgebogen, aber die beiden sind weiter gefahren:applaus2:

Folgende Frage:
Ein Bild von mienem Kennzeichen reicht ja angeblich nicht, oder.
Was ist wenn nun die Dame irgendein Blödsinn aussagt und zusätzlich ein Foto exisitert von meinem Auto/Kennzeichen?

Ich war alleine im Auto.
Was mich wirklich aufregt ist die Tatsache, dass ich rein gar nichts gemacht habe ausser die Wippbewegung. Ich habe ihm ja keinen Vogel gezeigt, kein Stinkefinger oder sonst irgendwas traumatisierendes:)


Viellciht kann mir ja einer von Euch eine Aussage zu meinen Fragen oben beantworten und mir ggf. die Angst vor irgendeinem pedantischem versichertem Serienanzeiger nehmen kann.
danke vielmals...


PS: Ich weiß nicht warum diese Menschen sich und anderen den Tag vermiesen müssen

Eine rote Ampel durch Spurwechsel umgehen, ist das ein Rotlichtverstoß? [mit Video]

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Hallo,

es geht um folgende Situation, ich stehe auch mehrmals die Woche an dieser Kreuzung und es ist eine Qual für Linksabbieger, durch einen kleinen Trick kann man sich locker mal fünf Minuten im Berufsverkehr sparen:

*link entfernt; Beachten Sie unsere NUTZUNGSBEDINGUNGEN!*


Begehe ich dadurch einen Rotlichtverstoß oder ist es vollkommen legal, solange ich den Querverkehr nicht behindere?

also: Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben
StVO § 9 Abs. 1 Satz 2, 4; § 49 Abs. 1 Nr. 9 10 €


Würde mich über ein paar Beiträge oder eine Diskussion freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Sheryl

Bitte um Meinungen und Einschätzungen

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Hallo,

ich fahre auf der AB X (sonniges klares Wetter, wenig Verkehr) mit einem 50´er Reisebus (30 Insassen). 100 Km/h Zulassung.

Auf einer längeren Geraden ist vor mir ein langsamer Kleinwagen mit ca. 80 Km/h unterwegs.

Rückspiegel: Alles auf ca. 2 Km frei.

Blinker gesetzt und nach links rausgezogen.

Dann sehe ich am Ende des Überholvorganges mal links mal rechts im Spiegel einen dunkelen PKW in mehr als 500 m Entfernung.

Am Ende der Fahrt frage ich erwachsene Mitreisende die hinten "gewinkt" haben.

Antwort: Da kam ein schwarzer XXX mit guten 200 Km/h auf der rechten Fahrbahn, zog links rüber, sah den Bus, zog rechts rüber und bremste stark.

Bei dem Manöver kam er ins Schleudern drehte sich und rauschte in die rechte Leitplankte.

Ausage des einen Zeugen "Fahrfehler, der hat entweder gepennt oder telefoniert oder war besoffen oder bekifft"

Hab ich damit was zutun:ratlos08:

Danke hendrik

Hinweis auf überzogene HU-Frist

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Hallo,
nachdem stundelanges Heurmgesuche nichts gebracht hat möchte ich mal fragen:
Ich habe bei meinem Auto die Fälligkeit der HU übersehen. Kurz nach Überschreiten der "Karenzzeit" von 2 Monaten gab es ein Knöllchen. So weit, so schlecht. Aber:
Ich parke an dieser Stelle wenigstens dreimal pro Woche und dort wird wenigstens wöchentlich kontrolliert, u.a. ob die Parkscheibe richtig eingestellt wird. D.h. die HiPos oder wie immer man die Kontrolletis bezeichnen möchte haben zwei Monate zugeschaut, wie und daß ich die HU-Frist überziehe, nicht einmal darauf hingewiesen sondern abgewartet, bis die zwei Monate überschritten sind und sie einen Knollen verteilen können.
Es fällt mir schwer, zu glauben, daß das rechtmäßig ist. Einen Zettel mit einem Hinweis an den Scheiberwischer zu hängen dauert nur wenige Sekunden und kostet praktisch nichts - und die Welt ist ja auch nicht voll von HU-Überziehern, so daß dies die Verwaltung unzumutbar belasten würde - auf die Plakette schauen sie ja ohnehim immer.
Für mich ist das pure Abzocke.
Kennt ihr vielleicht einen Fall, eine Entscheidung, in dem/der für so einen oder einen vergleichbaren Fall - also wenn die Verwaltung einen Bürger ins offene Messer laufen läßt - der Knolle "kassiert" wurde?
mfg, MarkF

angeblich §142StGB Fahrerflucht

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Hallo, gestern war die Polizei bei mir und meinte ich hätte wohl in einer Straßeneinengung bei einem anderen Kfz einen Kratzer am Spiegel verursacht.(Halter meldete das der Polizei)
Ich bin mir aber keiner Schuld bewußt, auch ist an meinem Transporter keinerlei Schaden zu sehen. Wohl aber an seinem Spiegel ein kleiner Kratzer,
Schadenshöhe ca 120€.
Es kann auch so sein das der Unfallgegner seinen Spiegel an meinen Kfz angefahren hat und nun sich den Schaden bezahlen lassen will.
Da es ja §142 ist geht es wohl vor den Staatsanwahlt. Bei der Polizei habe ich keine Aussage gemacht.
Wie soll ich mich verhalten? Gegenanzeige machen evtl? Rechtsschutz hab ich.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Dieter

Kfz-Mietwagenversicherung

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Hallo,

ich habe vor kurzem eine Quad gemietet. Dabei wurde mir zum Preis von 20€ pro Tag vom Vermieter eine Vollkasko Versicherung angeboten. Dabei gab es aber keinen extra Versicherungsvertrag, es wurde nur auf dem Mietvertrag vermerkt dass für 100€ eine Vollkasko abgeschlossen wurde. Zusätzliche Unterlagen habe ich auch nicht bekommen.

Ist das so überhaupt möglich oder wurde ich betrogen und es wurde keine Versicherung abgeschlossen?

Danke!
Stef

Fahrzeug unrechtmäßig abgeschleppt

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Hallo liebe User,

ich hab da mal ne Frage zu einem speziellen Fall.

Am 22.04. habe ich meinen PKW hier in Hamburg auf einen Parkstreifen an einer stark befahrenen Straße abgestellt. An dem Parkstreifen stand ein Schild "Absolutes Halteverbot" mit dem Hinweis darunter "ab den 26.04. um 7.00 Uhr".

Als ich meinen PKW dann am 25.04. abends umparken wollte, um Ärger aus dem Wege zu gehen, war mein Auto weg. Es stellte sich heraus, dass es abgeschleppt wurde. Es stand 2 km weiter auf einem Parkstreifen, wie ich von der Polizei erfuhr.

An der Parkstelle stand noch immer das Schild mit dem absoluten Halteverbot ab dem 26.04. um 7.00 Uhr. Neben dem Schild stand jedoch ein kleineres Schild des HVV mit dem Hinweis "Bushaltestelle vorverlegt ab den 25.04. um 7.00 Uhr". Dies war auch der Grund, weshalb der Wagen abgeschleppt wurde.

Ich habe damals auch der Polizei telefonisch mitgeteilt, dass ich keine Kosten akzeptieren werde und man sagte mir, dass ich erstmal das Schreiben abwarten solle und dann Einspruch einlegen könne.

Ich kann keinen Fehler meinerseits erkennen, denn das Schild des HVV hat meiner Meinung nach am 22.04. als ich den Wagen abstellte dort noch nicht gestanden und ich habe mich daher natürlich auf das richtige Schild verlassen mit dem Hinweis, dass dort ein Parkverbot ab den 26.04. besteht.

Es sei erwähnt, dass ich am 25.04. Fotos von den Schildern an der Stelle gemacht habe an der vorher mein Auto stand - also liegen mir Beweisfotos vor.

Lange Zeit dachte ich, dass keine Post mehr kommt. Aber heute kam ein Schreiben mit einer Forderung von 160,- Euro für das Abschleppen.

Ich habe dazu zwei Fragen:

1. Wie ist es hier mit der Verjährung? Die ganze Geschichte ist ja mehr als 4 Monate her. Ich hatte damals allerdings einen Zettel an der Windschutzscheibe mit dem Hinweis, dass wohl noch Post kommen wird.

2. Ich habe ja nichts falsch gemacht, wie stehen meine Chancen, dass der Bußgeldbescheid bzw. die Abschleppkosten zurückgezogen werden, wenn ich Einspruch einlege??


Selbstverständlich nehme ich das alles nicht hin und werde nun Einspruch einlegen. Sollte man die Forderung weiterhin stellen, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.

Strafverfügung in Österreich wegen Mängel am Fahrzeug mit gültigem deutschem TÜV

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Hallo,

hat jemand Erfahrung mit Strafverfolgungsbescheiden in Österreich? Wir hatten einen alten VW Bus, der auch aktuell TÜV und ASU hatte. Mein Sohn war Anfang des Jahres mit dem Bus in Österriech ung wurde dort angehalten und erhilet eine Mängelliste! Jetzt bekomme ich im September als Fahrzeughalter einen Strafbescheid über 750 Euro wegen Mängeln (z. B. Korrosion an den Bremsscheiben usw.) Das Auto ist inzwischen abgemeldet. Muss ich das zahlen?
Ich dachte, wenn das Auto TÜV hat, kann ich als Fahrzeugführer doch nicht feststellen, dass an den Bremsscheiben Rost ist und das Traggelenk Spiel aufweist?
Wer kann mir da weiter helfen?
Danke Ute

Auto fahren mit Aircast-Schiene rechts?

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hallo,
ich hatte vor 1,5 Wochen einen Arbeitsunfall, bei dem ich mir im re.Fuß Bänderdehnungen u. eine Verstauchung zugezogen habe. Seit Freitag trage ich rechts eine Schiene. Der D-Arzt im Krankenhaus meint, ich kann damit durchaus arbeiten gehen und auch gefahrlos Auto fahren? Ist das richtig? Was passiert, wenn ich einen Unfall verursache damit? Ich bin beruflich bedingt viel mit dem VW Bus und Klienten unterwegs. Der Fuß schmerzt nach wie vor und ich kann die Bremse nicht ganz durchtreten.
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