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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Bußgeldbescheid falsch parken / Rechtsschutz

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Hallo liebe User,

ich habe mal eine Frage zu einem konkreten Fall, in den ich gerade verwickelt bin.

Im April 2012 wurde mein Auto abgeschleppt. Da die Beschilderung widersprüchlich war, habe ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über 156,- Euro eingelegt. Der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen. Der Einspruch wurde dann zunächst als ungültig erklärt und dann wurde ich angeschrieben als Fahrzeugführer. Ich habe den Einspruch also erneut abgeschickt.

Die Polizei hatte mir geschrieben, dass ich das Bußgeld trotzdem erst einmal überweisen müsse und sollte ich Recht bekommen, würde ich das Geld wieder zurück bekommen. Ich habe das Geld natürlich NICHT überweisen.

Da ich bis einen Tag vor Ablauf der Zahlungsfrist nichts von der Polizei gehört hatte, bin ich Mitte Dezember zu einem Rechtsanwalt (Verkehrsrecht), da ich davon ausging, dass meine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Einen Tag nach dem Gespräch mit dem Anwalt bekam ich einen Brief von der Polizei, dass der Bußgeldbescheid gegen mich aufgehoben wird. Ich habe mich darüber natürlich sehr gefreut.

Gleich am nächsten Morgen rief ich den Anwalt an und teilte seiner Assistentin mit, dass der Anwalt nichts weiter unternehmen müsse und sich die Sache erledigt habe. Die Dame war gerade in diesem Moment dabei, ein Schreiben an die Polizei in dieser Angelegenheit aufzusetzen, sagte sie.

Nun habe ich diese Woche einen Brief vom Anwalt mit einer Rechnung über 285,- Euro bekommen. Der Anwalt schickte gleich ein Schreiben meiner Versicherung mit, die die Übernahme der Kosten abgelehnt hat.

Nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung werden Anwalts-Beratungen bei Bußgeldgeschichten wegen Falschparken schon seit rund 10 Jahren so gut wie gar nicht mehr von Rechtsschutzversicherungen getragen.

Der Anwalt hätte dies eigentlich wissen müssen und mich darauf hinweisen müssen, oder sehe ich das falsch? Ich werde nun wohl versuchen, die Kosten abzulehnen. Sicher wird der Anwalt da nicht mitspielen, aber mir bleibt ja keine andere Wahl als dies zu versuchen.

Meine Frage: worauf kann ich mich dabei berufen? Gilt sein Verhalten schon als arglistige Täuschung? Oder Sittenwidrigkeit?

Für mich ist das alles natürlich sehr ärgerlich. Da wird der Bußgeldbescheid gegen mich schon aufgehoben und nur weil ich einen Tag davor noch zum Anwalt bin, sol ich un ca. 130,- Euro mehr zahlen als der Streitgegenwert überhaupt war. Alles nur weil die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht trägt und der Anwalt mich darauf nicht vorher hingewiesen hat. Hätte ich dies gewusst, wäre ich nie zum Anwalt....

Danke für konstruktive Vorschläge.

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