Guten Tag,
es würde mich freuen, wenn ich hier hilfreiche Antworten bekäme :)
Folgendes:
Bekannter ist:
1) 1997 ohne FS PKW gefahren und erwischt worden mit 1,33, rechtskräftiges Urteil 21.01.98 (zum Glück nichts passiert, also niemand zu Schaden gekommen);
2) 1998 ohne FS PKW gefahren und mit 0,70 erwischt worden, Rechtskraft Strafbefehl 29.10.1999 (ebenfalls zum Glück keinen Schaden verursacht)
Zu den Tatzeiten war er zwischen 18 und 20 Jahren.
Die Verfährungsfrist wäre ja nun eigentlich (also ohne MPU) in 2014 abgelaufen.
Leider hat er im Jahr 2001 einen Antrag auf "Ersterteilung einer Fahrerlaubnis" gestellt bzw. den Antrag hat die Fahrschule für ihn - ist wohl ein Formular - eingereicht, von ihm unterzeichnet. Dass dieser Antrag nicht hätte positiv beschieden werden können - ohne MPU - ist klar.
Es wurde dann Ablehnung der Behörde erteilt, diese datiert vo 21.05.2001 und wurde per PZU am 25.05.2001 zugestellt.
Er widerum hat - ohne Datum - seinen Antrag zurückgenommen, die Rücknahme ging bei der Behörde am 25.05.2001 ein (Akteneinsicht genommen).
Die hier alles entscheidende Frage - und ich finde nirgends was dazu - ist:
Was zählt hier nun, das Datum der ablehnden Entscheidung oder das Zugangsdatum?
Die Zugangsdaten der jeweiligen Schreiben sind ja identisch, was wird hier bewertet, könnte der Antrag nicht als bereits oder gleichzeitig zurückgenommen gelten?
Vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten
es würde mich freuen, wenn ich hier hilfreiche Antworten bekäme :)
Folgendes:
Bekannter ist:
1) 1997 ohne FS PKW gefahren und erwischt worden mit 1,33, rechtskräftiges Urteil 21.01.98 (zum Glück nichts passiert, also niemand zu Schaden gekommen);
2) 1998 ohne FS PKW gefahren und mit 0,70 erwischt worden, Rechtskraft Strafbefehl 29.10.1999 (ebenfalls zum Glück keinen Schaden verursacht)
Zu den Tatzeiten war er zwischen 18 und 20 Jahren.
Die Verfährungsfrist wäre ja nun eigentlich (also ohne MPU) in 2014 abgelaufen.
Leider hat er im Jahr 2001 einen Antrag auf "Ersterteilung einer Fahrerlaubnis" gestellt bzw. den Antrag hat die Fahrschule für ihn - ist wohl ein Formular - eingereicht, von ihm unterzeichnet. Dass dieser Antrag nicht hätte positiv beschieden werden können - ohne MPU - ist klar.
Es wurde dann Ablehnung der Behörde erteilt, diese datiert vo 21.05.2001 und wurde per PZU am 25.05.2001 zugestellt.
Er widerum hat - ohne Datum - seinen Antrag zurückgenommen, die Rücknahme ging bei der Behörde am 25.05.2001 ein (Akteneinsicht genommen).
Die hier alles entscheidende Frage - und ich finde nirgends was dazu - ist:
Was zählt hier nun, das Datum der ablehnden Entscheidung oder das Zugangsdatum?
Die Zugangsdaten der jeweiligen Schreiben sind ja identisch, was wird hier bewertet, könnte der Antrag nicht als bereits oder gleichzeitig zurückgenommen gelten?
Vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten