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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Neue verschärfte Zuteilungs-§§ für Kurzzeitkennzeichen ab 01.NOV.2012! Was tun?

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Guten Abend,

Ich hatte heute in einer Landeshauptstadt ein Fahrzeug gekauft,
und ging zur Zulassungsstelle, um mir sog. 5 Tage Kennzeichen für die
Überführung zu holen.

Dieses wurde mir unter Hinweis auf ein neues §§ ab 01.NOVEMBER 2012
verweigert:

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Was kann man zukünftig tun?

Ich bin Autohändler von Beruf, und kaufe bundesweit Autos auf.

So auch am heutigen Tage.

Eine Zuteilung und Ausstellung eines sog. "04-Kennzeichens"
(5- Tage Kennzeichen) an meinem Wohnort kommt nicht in Frage,
da ich nicht oft dort bin, und der Aufkaufort der Autos oftmals einige hundert Km weit entfernt ist.
Auch gehen oftmals die aufgekauften Fahrzeuge gleich direct ins Ausland,
so daß ich erst gar nicht nach Hause fahre.

Was kann man zukünftig tun, um nicht nocheinmal so ein Dilemma zu erleben,
wie heute, obwohl ich wahnsinnig viel Glück hatte, da ein Pole auf dem Grundstück des Autoverkäufers war, der seinen Namen gab, d.h. die Kennzeichen auf seinen Namen mit seiner polnischen Anschrift geholt hatte.

Aber da hatte ich wohl heute Glück, aber auch dieses Glück hatte mich
50 EURO Trinkgeld gekostet.

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