Guten Morgen,
Dürfen Zustelldienste mittels Kfz. zum Zwecke der Zustellung Fußgängerzonen und Gehwege befahren?
Es gibt ja da so einen Passus, der hier Postdienstleistungsunternehmen Sonderrechte einräumt; wie weit sind die auslegbar?
Nächste Frage:
Gelten "Wege" als Gehwege, wenn sie nicht befestigt sind, sondern im Grunde nur aus einem Trampelpfad bestehen? Die Straße selber ist hier durch Bordsteinkanten gesäumt. Entsprechende Beschilderung ist nicht vorhanden.
ciao
Fomo
Dürfen Zustelldienste mittels Kfz. zum Zwecke der Zustellung Fußgängerzonen und Gehwege befahren?
Es gibt ja da so einen Passus, der hier Postdienstleistungsunternehmen Sonderrechte einräumt; wie weit sind die auslegbar?
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Gelten "Wege" als Gehwege, wenn sie nicht befestigt sind, sondern im Grunde nur aus einem Trampelpfad bestehen? Die Straße selber ist hier durch Bordsteinkanten gesäumt. Entsprechende Beschilderung ist nicht vorhanden.
ciao
Fomo