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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Ärztliches Gutachten vor einer MPU wegen Depressiven Verstimungen.

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Hallo @ all,



meine Fragen beziehen sich auf ein Ärztliches Gutachten „vor“ einer MPU Begutachtung.

Ich schreibe hier in Straßenverkehrsrecht - Allgemein, da es mit dem Alkoholdelikt nichts zu tun hat(nicht mehr zu tun hat). (MPU) Wenn nicht richtig? Bitte verschieben. (sorry)


Ich habe im Januar 2011 zur Klärung und Neubeantragung meines Führerscheins auf dem Straßenverkehrsamt nachgefragt und man hat mir gesagt, was ich zu tun habe um meinen Führerschein wiederzuerlangen.
(leider) habe ich gesagt, dass ich in einer Psychosomatischen Klinik (vor fünf Jahren) wegen einer Depression gewesen bin. Es wurde eine Notiz in meiner Führerscheinakte dazu gemacht.

Nach dem ich alles gemacht habe was das Straßenverkehrsamt gefordert hat, bin ich mit allen Unterlagen wieder dorthin und wollte nun meine MPU beantragen. Die selbe Sachbearbeitern sagte nun aber, Sie müsse davon ausgehen, dass ich Selbstmord mit der Fahrerlaubnis machen will??? Da ich ja eine Depression gehabt hätte!

Sie wollte von meinem Arzt einen Attest, dass ich keine Depression mehr habe, ich sagte ihr, dass ich noch eine Depression habe, aber ich meinen Arzt nach einem Attest fragen werde.

Mein Facharzt (Neurologe) ist auch Verkehrs-rechtlicher Gutachter (zertifiziert) Er schrieb mir ein Attest in dem stand das eine „Depressive Verstimmung“ und ein „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom“ kurz, „ADHS“ vorliegt. Das Beide Erkrankungen seit 2008 mit Medikamenten erfolgreich behandelt werden. Die Medikation noch die Erkrankung die Fähigkeit zum Führen eines KFZ einschränkt und aus nervenärztlicher Sicht besteht gegen die Neuerteilung und das Führen eines KFZ keine Bedenken.

Das zeigte ich nun meiner Sachbearbeiterin auf dem Straßenverkehrsamt worauf sie sagte; das könne sie so nicht akzeptieren, da es ein Freundschaftsdienst ist und das mein Arzt befangen sei.
Mein Facharzt (Neurologe) ist Verkehrs-rechtlicher Gutachter (zertifiziert) Der Arzt schreibt also öfters Gutachten, auch für dieses Straßenverkersamt und ist eigentlich ein angesehener Facharzt.
Warum ist mein „behandelnder“ Arzt nun plötzlich unglaubwürdig?

Sie, die Sachbearbeiterin benötigt nun noch ein weiteres Gutachten von einem Facharzt (Neurologe) der Verkehrs-rechtlicher (zertifiziert) Gutachter ist und nicht mein behandelnder Arzt sein darf bevor ich eine MPU machen kann. Sie gab mir 4 Seiten mit Fachärzten (Gutachtern) und sagte ich solle mir einen Aussuchen.

Ich sagte der Sachbearbeiterin das ich innerhalb von 4 bis 6 Wochen zur MPU muss, da sonst mein Alkohol Screening verfällt!!! Sie sagte mir, dass ihr das egal wäre.

Nachdem ich fast alle Gutachter angerufen habe (4 Din A-4 Seiten) und man mir sagte von „ADHS“ hätte man keine Ahnung, aber das Gutachten würde man mir dennoch stellen für 800-1000€ .
Da wurde ich stutzig. Weiter sagte er mir das dieses Gutachten eine MPU überflüssig macht, was wiederum die Sachbearbeiterin vom Straßenverkehrsamt verneinte.

Ich fand eine Anwältin auf der von mir aus anderen Seite von Deutschland die mir sagte ADHS wird gerne zum Vorwand genutzt um Ärztliche Gutachten zu erstellen, aber das es nicht korrekt sei, wenn keine weiteren "Konkrete Tatsachen" vorliegen und dass das Straßenverkehrsamt nicht ins "blaue Tippen" darf.

Ich fragte nun meine Sachbearbeiterin was die "konkreten Tatsachen/Bedenken" wären? Ich bekam zur Antwort das sie es anordnet und das würde reichen, ich verlangte den Abteilungsleiter, aber der sagte mir für so etwas habe er keine Zeit und eine Anordnung ist eine Anordnung!?!

Nachdem ich mir ein Anwalt genommen hatte und der Anwalt das Straßenverkehrsamt befragte,
Bekam ich noch eine ganze Reihe Diagnosen von der Sachbearbeiterin gestellt? unter anderem diese: „schizophrenen“ oder „Hirnorganischen Störung“ oder anderen „affektiven Störungen“
Mit der Versagung der MPU und des Führerscheins wegen nicht Eignung..
Für die von der Sachbearbeiterin gestellten Diagnosen gibt es in keiner Akte oder Arzt Bericht einen Hinweis. (konkrete Tatsachen/Bedenken- versus -Ins Blaue Tippen)

Daraufhin ging der Vorfall an die Behörde für inneres, die gab dem Straßenverkehrsamt recht.

Dann wurde ein Gerichtstermin anberaumt und ich sollte 500€ vorab bezahlen, worauf ich Gerichtskostenbeihilfe beantragte.
Nun der „Beschluss“ vom Verwaltungsgericht. : Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass die Anordnung des fachärztlichen Gutachtens vom XX.XX.XX rechtlich nicht zu beanstanden ist, da gemäß Ziffer 7.5 der Anlage 4 möglicherweise eine Eignung zum Führen von KFZ nicht gegeben ist. Dafür ist durch das angeforderte Gutachten zu klären ob und ggf. welche Form der Depression besteht. Dass diese jedenfalls in der Vergangenheit bestand, ist durch die Tatsache einer stationären Behandlung belegt.
Dass fortlaufend die Einnahme von Antidepressiva erforderlich ist, begründet zumindest berechtigte Zweifel an der Eignung, die es gilt durch ein Gutachten auszuräumen oder zu bestätigen.


Meine Daten in Kurzfassung:
2007 September Führerschein wegen Alkohol (1,4) abgegeben. Wiederholungstäter 1999 abgegeben bei (1,2)
2008 März wegen Depressiver Verstimmung für 6 Wochen in Psychosomatischer Behandlung.
2011 Januar Vorsprache bei der Sachbearbeiterin im Straßenverkehrsamt.
2011 bis 2012 Vorbereitung auf MPU: Alkoholscreening, MPU-Vorbereitung, ärztlicher Sehtest, Erste Hilfe, Diakonie Besuch und viele weitere positive Maßnahmen zur Wiedererlangung und änderung meines Verhaltens.
2012 März mit allem was das Verkehrsamt gefordert hat plus 200€ für die Beantragungsgebühr des Führerscheins.
2012 April die Forderung eines Attestes wegen der Depression. (Sie wollen den Führerschein um Selbstmord zu begehen und gefährden dabei andere Verkehrsteilnehmer.)
2012 Mai meinerseits Verlängerung des Screenings um 3 Monate.
2012 Juni die Forderung eines Fachärztlichen Gutachtens. Ohne Angaben von Konkreten Tatsachen/Bedenken. Darauf einen Anwalt aufgesucht.
2012 Juli Versagung der Fahrerlaubnis wegen nicht Beibringung des Gutachtens.
2012 August Einspruch und Weiterleitung an die „Behörde für Inneres.“
2013 Januar „Behörde für inneres“ gibt dem Straßenverkehrsamt „teilrecht“ Kein Gutachten wegen ADHS sondern nur wegen Depressiver Verstimmung. - Aber nun Anlage 4 Ziffer 7.5 affektive Störungen?
2013 Februar Wiederspruch gegen die Behörde für inneres und Klage beim Gericht eingereicht, mit Gerichtskostenbeihilfe.
2013 September Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gerichtskostenbeihilfe abgelehnt mit Begründung. (siehe oben)
????
Was ist zu tun? Ich versuche nun seit 3 Jahren mein Führerschein wieder zu bekommen und etwas mehr Lebensqualität zu erlangen.


Ich mache nun seit Anfang 2011 durchgehend Alkoholscreening mittlerweile 3 Jahre kosten ca. gute 900€ gesamtkosten bisher ca. 2500-3000€

Ich denke was das Straßenverkersamt und die anderen Behörden machen steht in keiner „Verhältnismäßigkeit“? Es gibt nirgendwo einen Hinweise auf ein vorliegen nach § 11 Anlage 4 Nr. 7.5 ?
Nur weil ich mal wegen einer Depressiven Verstimmung in Behandlung war/bin muss ich ein sehr teures Gutachten erbringen um danach eine teure MPU zu machen?
Darf die Behörde nur auf Grund der Tatsache, dass ich eine Depressive Verstimmung habe und dagegen ein Medikament nehme ohne das ich deswegen in irgendeiner Form auffällig war, mir nun Unterstellen ich sei „schizophrenen“ oder habe eine „Hirnorganischen Störung“ oder anderen „affektiven Störungen.
Dann dürften Millionen Autofahrer in Deutschland kein Autofahren bzw. sie müssten ein Gutachten erbringen. Wie kann die Behörde das rechtfertigen? Ich empfinde das als Behördenwillkür.

Was kann ich weiter machen, ist es zulässig was die Behörde hier verlangt?



Danke für die Mühe diesen langen Text zu lesen. Ich bin für jeden Hinweis und Hilfe dankbar.
Wenn Fragen offen sind, bitte Nachfragen.


Lieben Gruß,
mit Sonne im Herzen
pitje

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