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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Fahrrad abschleppen

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Mir wurde heute morgen damit gedroht, dass man die Polizei ruft und mein Fahrrad abschleppen lässt, wenn ich es nochmal an einer bestimmten Stelle parke.
Hatte das Fahrrad an so einem Baumschoner-Metalldingen angeschlossen und angeblich würde ich damit das wunderschöne, verunkrautete Blumenbeet dahinter, was mein Fahrrad nicht mal berührt hat, beschädigen.

Ich kenne das von der Innenstadt hier, dass das Ordnungsamt ab und an Fahrräder entfernen lässt, wenn die Monatelang irgendwie angeschlossen sind. Natürlich mit 2-3-wöchiger Ankündigung. Aber geht sowas auch generell für Fahrräder?
Kümmert sich das Ordnungsamt (oder die Polizei haha!) darum, wenn das Fahrrad immerhin eine Behinderung ist? Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, wie übel man ein Fahrrad irgendwo anschliessen muss, dass es wirklich eine krasse Behinderung ist.

Und mal andersrum: Hab ich als Anwohner mit den kleinen Garteninseln zwischen Bürgersteig und Straße überhaupt was zu tun? Darf ich damit Kram machen, wie ich lustig bin? Kann ich mich jetzt aufregen, dass in der Insel vor meiner Tür Efeu wächst? :D

Ich würd ja am liebsten irgendein uraltes Fahrrad da hinstellen und gucken, was passiert ;)

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