Hallo!
die Verfolgungsverjährung in Österreich wurde zum 01.07.2013 von 6 auf 12 Monate verlängert.
Ich habe hier einen Strafzettel für Falschparken mit Tatzeit vom 12.07.12. Die Strafverfügung erreichte mich erst am 25.04.2013! Also eindeutig nicht innerhalb der 6 Monate. Dem habe ich wiedersprochen.
Nun kommt eine erneute Zahlungsaufforderung plus 10 kosten mit dem Hinweis darauf, daß die Frist 12 Monate beträgt.
Die 6 Monate waren demnach sogar noch vor der Gesetzesänderung abgelaufen. Ich habe einen Gesetzestext dazu gefunden.
http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=51085
Ist mir allerdings zu juristisch und ich verstehe das nicht ganz.
Bitte um Hilfe!
die Verfolgungsverjährung in Österreich wurde zum 01.07.2013 von 6 auf 12 Monate verlängert.
Ich habe hier einen Strafzettel für Falschparken mit Tatzeit vom 12.07.12. Die Strafverfügung erreichte mich erst am 25.04.2013! Also eindeutig nicht innerhalb der 6 Monate. Dem habe ich wiedersprochen.
Nun kommt eine erneute Zahlungsaufforderung plus 10 kosten mit dem Hinweis darauf, daß die Frist 12 Monate beträgt.
Die 6 Monate waren demnach sogar noch vor der Gesetzesänderung abgelaufen. Ich habe einen Gesetzestext dazu gefunden.
http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=51085
Ist mir allerdings zu juristisch und ich verstehe das nicht ganz.
Bitte um Hilfe!