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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Einstellung nach §153a und ggf. anschl. Zivilklage

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Hallo,

meine Geschichte mit dem Bus http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=6131 hab ich ja hinreichend erklärt, auch das ich mit einer Einstellung des Verfahrens nach §153a einverstanden bin. (Rat meines RA)

Wie sieht es jetzt mit einer ggf. noch kommenden zivilrechtlichen Sache gegen den Halter (Busunternehmer) aus ?

Kollege meinte heute: "Ist ein Schuldeingeständnis und HP müsste ggf. zahlen".

Meine Meinnung: Zivilansprüche müssen neu ermittelt werden, 153a kann/darf als Schuldanerkenntnis nicht herangezogen werden.

Wer liegt da jetzt richtig ???

Danke

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