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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Vorfahrt oder nicht?

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Aloha!
Nach nun mehreren, unschönen Auseinandersetzungen mit motorisierten Verkehrsteilnehmern bitte ich euch um eine Bewertung vollgender Vorfahrtsregel. Also:

Wir stellen und einen langgezogenen gemeinsamen Geh- und Radweg vor, der an den Hinterhöfen vieler Häuser vorbeiführt und von großzügigen Grünstreifen begeleitet wird (es verläuft keine Fahrbahn parallel; sowas wie ein langer, schmaler Park).
Alle paar hundert Meter wird dieser Weg von Nebenstraßen (teils ohne Radweg, teils mit nur einem Gehweg) gekreuzt. In den Kreuzungsbereichen wurde die Fahrbahndecke angehoben (mit kleinen Rampen) damit der Fußgänger- und Radverkehr ohne über die Bordsteinkanten fahren zu müssen sauber drüber kann. Vor den Kreuzungen wurden in beiden Richtungen der Fahrbahn die Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) mit Zusatzschild 1000-32 (Radfahrer kreuzen) aufgestellt.
Der Fall sollte daher klar sein: kreuzende Radfahrer sind dem Fahrbahnverkehr gegenüber vorfahrtberechtigt.
Jetzt die Fragen:
1. Sind die kreuzenden Fußgänger ebenfalls "vorfahrtberechtigt"?
2. Angenommen ich befahre mit dem Rad den parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg. Direkt vor dem Kreuzungsbreich biege ich aber im großen Bogen auf den querenden Weg ab und überquere dann die Fahrbahn. Habe ich dann auch noch Vorfahrt?

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