Hallo liebe gemeinde
folgender Sachverhalt:
nehmen wir an person a erhielt 2004 seine fahrerlaubnis klasse b
2006 tf mit 1,08 promille (4punkte,1 monat fahrverbot, owi, probezeitverlängerung)
2008 owi mit 9 ng thc (noch in probezeit, ebenfalls 4 punkte 3 monat fahrverbot)
2009 verzicht auf fahrerlaubnis (keine mpu aufforderung)
nach der 3. FEV die ab 19.1.2013 gilt verjähren Owis einzeln
sehe ich es richtig dass person a nun nur noch einen eintrag wegen verzicht auf die FE hat und es keinen grund der gegen die neuerteilung einer FE ohne mpu gibt?
folgender Sachverhalt:
nehmen wir an person a erhielt 2004 seine fahrerlaubnis klasse b
2006 tf mit 1,08 promille (4punkte,1 monat fahrverbot, owi, probezeitverlängerung)
2008 owi mit 9 ng thc (noch in probezeit, ebenfalls 4 punkte 3 monat fahrverbot)
2009 verzicht auf fahrerlaubnis (keine mpu aufforderung)
nach der 3. FEV die ab 19.1.2013 gilt verjähren Owis einzeln
sehe ich es richtig dass person a nun nur noch einen eintrag wegen verzicht auf die FE hat und es keinen grund der gegen die neuerteilung einer FE ohne mpu gibt?