2 Fragen beschäftigen mich...am Rande... ;-) Sicherlich kann ich hier kompetente und wohlüberlegte Antworten bekommen.
a) Ich sehe gelegentlich (zugelassene) KFZ-Anhänger mit beschriftetem Aufbau (Plane, Ladewände, eigens montiertes Gestell), die offenbar nur zum Zwecke der Werbung (Bäckerei Mehltau..300 m. links) im Bereich der StVO über einen längeren Zeitraum abgestellt werden. Vermutlich gibt es Vorschriften, die die Zulässigkeit dieser Aktionen regeln. Wo kann ich die nachlesen?
b) Immer häufiger sehe ich (selektive Wahrnehmung? :D) sog. "Love-Mobile" (also amtlich zugelassene Wohnmobile, die vermutlich zu Anbahnung u. Vollzug sexueller Handlungen gegen Bezahlung dienen) auf öffentlichen Parkplätzen entlang von Bundesstrassen. Sicherlich gibt es auch hierzu Regelungen. Wo stehen die? ..also nicht die Wohnmobile sondern die Regeln?
muschelschubbser (bedankt sich jetzt schon für jeden Hinweis und freut sich auf die ggf. entstehende Diskussion.)
a) Ich sehe gelegentlich (zugelassene) KFZ-Anhänger mit beschriftetem Aufbau (Plane, Ladewände, eigens montiertes Gestell), die offenbar nur zum Zwecke der Werbung (Bäckerei Mehltau..300 m. links) im Bereich der StVO über einen längeren Zeitraum abgestellt werden. Vermutlich gibt es Vorschriften, die die Zulässigkeit dieser Aktionen regeln. Wo kann ich die nachlesen?
b) Immer häufiger sehe ich (selektive Wahrnehmung? :D) sog. "Love-Mobile" (also amtlich zugelassene Wohnmobile, die vermutlich zu Anbahnung u. Vollzug sexueller Handlungen gegen Bezahlung dienen) auf öffentlichen Parkplätzen entlang von Bundesstrassen. Sicherlich gibt es auch hierzu Regelungen. Wo stehen die? ..also nicht die Wohnmobile sondern die Regeln?
muschelschubbser (bedankt sich jetzt schon für jeden Hinweis und freut sich auf die ggf. entstehende Diskussion.)