ich war damals lediglich im Besitz des Motorradführerscheins, der Fahrerlaubnis Klasse 1. Dieser wurde 1978 wegen eines
Alkoholdeliktes (2,3 Promille) für 18 Monate entzogen.
Nach Ablauf der Sperrfrist stellte ich keinen Neuantrag zur Wiedererlangung des "Einsers" sondern machte 1991 den 3er
Führerschein. Vorangegangen war eine von der Führerscheinstelle verlangte medizinische Untersuchung (keine MPU) die keinen Anlassung zu Bedenken bezüglich meiner Fahrertauglichkeit ergab.
Vor kurzem habe ich einen Antrag zur Neuerteilung des Motorradführerscheins gestellt. Die Dame von der Führerscheinstelle
hat keine Bedenken geäussert und meinen Antrag zur weiteren Bearbeitung angenommen.
Jetzt während der Wartezeit kommen mir Bedenken. Den alten "einser" gibt es ja schon lange nicht mehr.
Welchen Führerschein werde ich erhalten bzw. auf welchen habe ich einen Anspruch?
Den AM, den A1, den A2, den A?
Alkoholdeliktes (2,3 Promille) für 18 Monate entzogen.
Nach Ablauf der Sperrfrist stellte ich keinen Neuantrag zur Wiedererlangung des "Einsers" sondern machte 1991 den 3er
Führerschein. Vorangegangen war eine von der Führerscheinstelle verlangte medizinische Untersuchung (keine MPU) die keinen Anlassung zu Bedenken bezüglich meiner Fahrertauglichkeit ergab.
Vor kurzem habe ich einen Antrag zur Neuerteilung des Motorradführerscheins gestellt. Die Dame von der Führerscheinstelle
hat keine Bedenken geäussert und meinen Antrag zur weiteren Bearbeitung angenommen.
Jetzt während der Wartezeit kommen mir Bedenken. Den alten "einser" gibt es ja schon lange nicht mehr.
Welchen Führerschein werde ich erhalten bzw. auf welchen habe ich einen Anspruch?
Den AM, den A1, den A2, den A?