Liebe Forengemeinde,
melde mich mal hier, weil mein Anwalt am Wochenende noch keine Zeit hat.
Habe im Januar diesen Jahres einen BGB erhalten (70 Euro+Verwaltungskosten+1 Punkt). Dagegen hatten wir Einspruch eingelegt und es gab 2 Gerichtsverhandlungen.
Diese Verhandlungen haben wir verloren und somit zahlte ich den Bußgeldbescheid, wie mein Vater mir ebenfalls geraten hatte, da sonst Mahnkosten dazu kommen würden.
Damit war für mich der Fall abgeschlossen.
Heute habe ich dann Post von der Gerichtskasse erhalten.
Jetzt soll ich die 70 Euro Bußgeld+40 Euro vom ersten Urteil+40 Euro vom zweiten Urteil+7 Euro Versandkosten zahlen.
Haben die nicht gesehen, dass ich den Bußgeldbescheid gezahlt habe?
Bekomme ich das Geld zurücküberwiesen, wenn ich die Rechnung der Gerichtskasse zahle?
Desweiteren habe ich eine Rechtsschutzversicherung: Trägt die nicht eigentlich die 80 Euro Urteilskosten?
Bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Rechtsschutzversicherung gerade solche Kosten trägt.
Vielen Dank,
Tobi!
melde mich mal hier, weil mein Anwalt am Wochenende noch keine Zeit hat.
Habe im Januar diesen Jahres einen BGB erhalten (70 Euro+Verwaltungskosten+1 Punkt). Dagegen hatten wir Einspruch eingelegt und es gab 2 Gerichtsverhandlungen.
Diese Verhandlungen haben wir verloren und somit zahlte ich den Bußgeldbescheid, wie mein Vater mir ebenfalls geraten hatte, da sonst Mahnkosten dazu kommen würden.
Damit war für mich der Fall abgeschlossen.
Heute habe ich dann Post von der Gerichtskasse erhalten.
Jetzt soll ich die 70 Euro Bußgeld+40 Euro vom ersten Urteil+40 Euro vom zweiten Urteil+7 Euro Versandkosten zahlen.
Haben die nicht gesehen, dass ich den Bußgeldbescheid gezahlt habe?
Bekomme ich das Geld zurücküberwiesen, wenn ich die Rechnung der Gerichtskasse zahle?
Desweiteren habe ich eine Rechtsschutzversicherung: Trägt die nicht eigentlich die 80 Euro Urteilskosten?
Bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Rechtsschutzversicherung gerade solche Kosten trägt.
Vielen Dank,
Tobi!