Ich möchte bei meinem vorhandenen Auto zum Jahreswechsel eine neue KFZ-Versicherung anmelden und die alte teurere kündigen.
Wie ist hier das Vorgehen richtig? Erst neue anmelden und dann alte kündigen oder andersrum?
Die neue Online-Versicherung, bei der ich mich anmelden wollte, meinte online nach Eingabe der Daten, daß nun ein wirksamer Vertrag abgeschlossen sei, und daß der neue Vertrag nun auch schon ohne Unterschrift gültig sei. Ist sowas normal? Ist sowas rechtlich in Deutschland überhaupt ok? Laut der Versicherung ist dies bei Online-Verträgen möglich und zulässig.
In meinem Vertrag von der alten Versicherung steht, daß der alte Vertrag bis zum 01.01.2013 um 0:00 Uhr gültig sei, bevor er sich um 1 weiteres Jahr verlängert. Ist das richtig oder ein Druckfehler? Ist es nicht einheitlich genormt, daß ein Vertrag am 30.12. um 23:59 Uhr endet? Wäre hier eine anderslautende Regelung im Vertrag rechtlich ok oder ist das genormt, daß ein Vertrag immer am 30.12. eines Jahres endet? Ist 0:00 Uhr denn der Anfang oder das Ende von einem Tag?
Wie sollte nun eine Kündigung an die alte Versicherung aussehen? "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder lieber "Hiermit kündige ich zum 30.12. um 23:59 Uhr" Was ist wenn die alte Versicherung mir einen Strich durch die Rechnung machen will und mich absichtlich schon "übermorgen" kündigt? Oder was ist wenn sie die Kündigung ablehnt, weil das Datum für den zu kündigenden Zeitpunkt nicht exakt mit dem erwarteten Datum übereinstimmt. Kann sowas passieren?
Weiß jemand, wie die Schadensklasse in eine neue Versicherung übernommen wird? Kann die alte Versicherung der neuen Versicherung die Auskunft über die Schadensklasse verweigern, wenn sie mir einen Strich durch die Rechnung machen will? Benutzt eine neue Versicherung normalerweise automatisch die neue Schadensklasse, die im nächsten Jahr nach der alten Schadensklasse folgen würde, oder kann man auch eine viel schlechtere Schadensklasse kriegen? Wie sieht dort der normale Regelfall aus?
Wie ist hier das Vorgehen richtig? Erst neue anmelden und dann alte kündigen oder andersrum?
Die neue Online-Versicherung, bei der ich mich anmelden wollte, meinte online nach Eingabe der Daten, daß nun ein wirksamer Vertrag abgeschlossen sei, und daß der neue Vertrag nun auch schon ohne Unterschrift gültig sei. Ist sowas normal? Ist sowas rechtlich in Deutschland überhaupt ok? Laut der Versicherung ist dies bei Online-Verträgen möglich und zulässig.
In meinem Vertrag von der alten Versicherung steht, daß der alte Vertrag bis zum 01.01.2013 um 0:00 Uhr gültig sei, bevor er sich um 1 weiteres Jahr verlängert. Ist das richtig oder ein Druckfehler? Ist es nicht einheitlich genormt, daß ein Vertrag am 30.12. um 23:59 Uhr endet? Wäre hier eine anderslautende Regelung im Vertrag rechtlich ok oder ist das genormt, daß ein Vertrag immer am 30.12. eines Jahres endet? Ist 0:00 Uhr denn der Anfang oder das Ende von einem Tag?
Wie sollte nun eine Kündigung an die alte Versicherung aussehen? "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder lieber "Hiermit kündige ich zum 30.12. um 23:59 Uhr" Was ist wenn die alte Versicherung mir einen Strich durch die Rechnung machen will und mich absichtlich schon "übermorgen" kündigt? Oder was ist wenn sie die Kündigung ablehnt, weil das Datum für den zu kündigenden Zeitpunkt nicht exakt mit dem erwarteten Datum übereinstimmt. Kann sowas passieren?
Weiß jemand, wie die Schadensklasse in eine neue Versicherung übernommen wird? Kann die alte Versicherung der neuen Versicherung die Auskunft über die Schadensklasse verweigern, wenn sie mir einen Strich durch die Rechnung machen will? Benutzt eine neue Versicherung normalerweise automatisch die neue Schadensklasse, die im nächsten Jahr nach der alten Schadensklasse folgen würde, oder kann man auch eine viel schlechtere Schadensklasse kriegen? Wie sieht dort der normale Regelfall aus?