Mal ein kleines Gedankenspiel:
Person A, Halter eines Fahrzeugs, bekommt ein Anhörungsbogen wegen (deutlich) überhöhter Geschwindigkeit zugestellt. Auf dem Foto ist klar erkennbar, dass der Fahrer (B) nicht Person A gewesen sein kann... beispielsweise wegen unterschiedlichen Geschlechts oder großem Altersunterschied. Es wird gefordert, dass A den Fahrer angibt.
Wenn A das jetzt aber nicht möchte, weil sie B vll mag, aber gleichzeitig nicht die Auflage "Fahrtenbuch" riskieren will, und deshalb angibt, dass "es sich um ein Familienmitglied handelt und deshalb keine weiteren Aussagen gemacht werden müssen", obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht.
Wie würde das Amt -vermutlich- reagieren, da sie beim Abklopfen des Familienumfeldes definitiv nicht fündig werden? Kann in so einem Fall auch ein Fahrtenbuch auferlegt werden?
Und eigentlich interessanter:
Was blüht A wegen der Falschaussage, falls B doch ermittelt werden kann?
p.s. Es ist wirklich rein fiktiv. ;)
Person A, Halter eines Fahrzeugs, bekommt ein Anhörungsbogen wegen (deutlich) überhöhter Geschwindigkeit zugestellt. Auf dem Foto ist klar erkennbar, dass der Fahrer (B) nicht Person A gewesen sein kann... beispielsweise wegen unterschiedlichen Geschlechts oder großem Altersunterschied. Es wird gefordert, dass A den Fahrer angibt.
Wenn A das jetzt aber nicht möchte, weil sie B vll mag, aber gleichzeitig nicht die Auflage "Fahrtenbuch" riskieren will, und deshalb angibt, dass "es sich um ein Familienmitglied handelt und deshalb keine weiteren Aussagen gemacht werden müssen", obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht.
Wie würde das Amt -vermutlich- reagieren, da sie beim Abklopfen des Familienumfeldes definitiv nicht fündig werden? Kann in so einem Fall auch ein Fahrtenbuch auferlegt werden?
Und eigentlich interessanter:
Was blüht A wegen der Falschaussage, falls B doch ermittelt werden kann?
p.s. Es ist wirklich rein fiktiv. ;)