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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Anhörung wegen §229 StGB Kollision mit Fahrradfahrendem

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Hallo Forum,

ich bitte um Hilfe da ich nicht weis wir ich mich im folgenden Fall verhalten soll:

Ich bin als Autofahrer an folgendem Unfall beteiligt gewesen:

Ich bin mit etwa 4 bis 6 kmh aus einer Ausfahrt über einen Bürgersteig (~3,5m breit) gefahren. Ich habe beim Ausfahren die einsichtigen 4 m rechts und links geprüft und bin, da frei, weiter gefahren. Dabei habe ich den Bürgersteig nach links geprüft und beim rechtsblick bin ich dann mit einer radfahrenden Person, Alter etwa 17, kollidiert. Die Person wurde frontal vom Auto erfasst. Ich habe sofort angehalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich den eigentlichen Gehweg (~ 1,2 m breit) schon überfahren und war 20 cm vor dem Bordstein.

Die radfahrende Person kam von rechts auf dem Bürgersteig gefahren. Sie hätte mich aus einer Entfernung von 30 m aus der Einfahrt herausfahren sehen können.
Der geprüfte Bereich hätte gereicht wenn es sich um einen Fußgänger mit 4 bis 6 kmh gehandelt hätte. Für einen Radfahrenden hätte in der Mitte des Bürgersteiges nochmal angehalten werden müssen. Allerding wäre dann der eigentliche Gehweg auch schon blockiert gewesen.

Am Auto selbst sind keine Schäden enstanden. Die Person hatte eine Prellung am Knie und Schürfwunden an den Handgelenken.
Nach dem Anhalten bin ich der Person zu Hilfe geeilt und habe Polizei und Krankenwagen verständigt. Die Person wollte einfach nur weiter (Fluchtreflex) und stand offensichtlich unter Schock.

Direkt nach dem Aufstehen hat die Person ihr Handy vom Boden aufgehoben und eine Nachricht abgeschickt. Da das Handy anders lag als das Schloss das im Frontkorb ursprünglich lag vermute ich, dass die Person unaufmerksam war da sie beim Fahren mit dem Telefon hantiert hat. Als alternative Erkläung warum die Person die Kollision nicht vermieden hat wäre dass ich so langsam war das sie vermutet hat ich lasse sie vorbei.

Nun wird gegen mich wegen §229 StGB ermittelt (Schluck) und ich soll eine Aussage machen. Dabei soll ich mich A Schuldig oder B Unschuldig bekennen oder C nicht zur Sache äußern.

Die Versicherung hat vorgeschlagen die Ansprüche als 50:50 Schuld zu regulieren.

Sicherlich bin ich zu einem Teil schuldig am Unfall, da ich nicht angehalten habe auf dem Bürgersteig (was sicherlich niemend macht (kein Argument)). Ich habe in den folgenden Tagen beobachtet wie die Leute aus dieser Ausfahrt fahren und denke ich bin wirklich einer der Vorsichtigsten gewesen (Mist).

Allerdings finde ich auch, dass andere Verkehrsteilnehmer Eigenverantwortung haben und man eigentlich auch verlangen könnte das die radfahrende Person die Kollision vermieden hätte. Insbesondere Falls das nicht der Fall war da sie gerade am Telefon hantiert hat finde ich das natürlich extrem ungerecht. Leider habe ich das natürlich nicht gesehen und sie wird es nicht zugeben. Das Telefon ist allerdings Teil des regulierten Sachschadens.

Um den Fall gibt es jetzt noch zahlreiche verstördende Details auf die ich erstmal verzichte. Eine Aussage von Seite des Radfahrers kann ich nicht erwarten.

Wie soll ich nun auf das Schreiben reagieren? Schuldig/Unschuldig/keine Aussage?

Bitte helft mir, vielen Dank,
mit besten Grüßen,
Tobias

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