Hallo zusammen
heute morgen gegen 06:00 Uhr habe ich ein fremdes Fahrzeug bemerkt, das zum größten Teil in meiner Garageneinfahrt geparkt war - Nachbars Einfahrt wurde dabei ebenso zugeparkt - ein kleiner Teil des Fahrzeugs befand sich noch auf öffentlichem Grund. Stunden später (gegen 10:00 Uhr) stand das Fahrzeug immer noch dort. Also hab ich bei der Polizei angerufen und um gefragt, was ich tun kann. Der Beamte wollte dann das Kennzeichen und daraufhin sagte er mir, dass die Fahrerin in der Nacht zuvor -
Zitat: "hopsgenommen worden sei" - Zitatende.
Er würde die Dame im Lauf des Tages anrufen, damit das Fahrzeug weggefahren würde. Da ich sofort aus meiner Garage herausfahren wollte, habe ich das gesagt, daraufhin sagte der Beamte, er ruft die Dame sofort an. Habe dann so ca. 20 Minuten gewartet, dann fuhr eine Polizeistreife vor und eine Beamtin hat das Fahrzeug dann weggefahren.Man hat mir geraten, auf dem örtlichen Ordnungsamt eine OWi anzuzeigen, Bilder liegen vor.Das reicht mir aber nicht, da es regelmäßig vorkommt, dass Kneipenbesucher ihre Fahrzeuge so oder ähnlich dort abstellen.
Ist dass nun eine Besitzstörung (§862 BGB) ?
Kann ich mit den Beweisbildern zum Anwalt gehen und Unterlassung verlangen (lassen) ?
Was käme für die Dame dabei heraus ?
Rechtsschutzversicherung ist vorhanden
Danke
F.
heute morgen gegen 06:00 Uhr habe ich ein fremdes Fahrzeug bemerkt, das zum größten Teil in meiner Garageneinfahrt geparkt war - Nachbars Einfahrt wurde dabei ebenso zugeparkt - ein kleiner Teil des Fahrzeugs befand sich noch auf öffentlichem Grund. Stunden später (gegen 10:00 Uhr) stand das Fahrzeug immer noch dort. Also hab ich bei der Polizei angerufen und um gefragt, was ich tun kann. Der Beamte wollte dann das Kennzeichen und daraufhin sagte er mir, dass die Fahrerin in der Nacht zuvor -
Zitat: "hopsgenommen worden sei" - Zitatende.
Er würde die Dame im Lauf des Tages anrufen, damit das Fahrzeug weggefahren würde. Da ich sofort aus meiner Garage herausfahren wollte, habe ich das gesagt, daraufhin sagte der Beamte, er ruft die Dame sofort an. Habe dann so ca. 20 Minuten gewartet, dann fuhr eine Polizeistreife vor und eine Beamtin hat das Fahrzeug dann weggefahren.Man hat mir geraten, auf dem örtlichen Ordnungsamt eine OWi anzuzeigen, Bilder liegen vor.Das reicht mir aber nicht, da es regelmäßig vorkommt, dass Kneipenbesucher ihre Fahrzeuge so oder ähnlich dort abstellen.
Ist dass nun eine Besitzstörung (§862 BGB) ?
Kann ich mit den Beweisbildern zum Anwalt gehen und Unterlassung verlangen (lassen) ?
Was käme für die Dame dabei heraus ?
Rechtsschutzversicherung ist vorhanden
Danke
F.