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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Geschwindigkeitsübertretung auf der BAB

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Hallo,
nun ich bin selber daran Schuld das vornweg, mag es Dummheit, Blödsinn oder Unvernuft gewesen sein, ich weiss es selber nicht mehr.

Tatbestand: Zustellung eines Anhörungs Bescheides wegen.....

Anfang September auf der Bab in den neuen Bundesländern bei 130 Kmh begrenzt, mit 187 kmh geblitzt wurden.Ja ich bin die Strecke schon mal gefahren ,an diesen Tag war wohl in Höhe des Schildes ein LKW 40 Tonner, die wunderschön scheinende Sonne hat geblendet, oder wir ( mein Sohn ist gefahren) haben das einfach ausgeblendet. Die restlichen Verkehrsteilnehmer waren meines Erachtens auch schneller als 130kmh unterwegs. Der gefahrene PkW war einen Tag vorher in der Werkstadt und der Meister meinte die Katsonde wäre verrust, wir sollen bei nächster Gelegenheit den Wagen mal richtig die Sporen geben zum freibrennen. Gesagt ...getan.

Nun Als Halter fungiert mein nächster Verwanter( schon etwas älter und körperlich Schwerbehindert), gefahren ist mein Sohn, selbiger hat aber 3 Kinder und muss täglich zum Kindergarten weiter weg, diesen will ich davor bewahren...denn die Anweisung" tritt mal aufs Gas" kam von mir. Letztendlich will ich also die Schuld verdiehnter Weise auf mich nehmen. Bussgeldhöhe ist mir bekannt auch die Punkte in Flensburg und das Fahrverbot.
Könnte mich in den Allerwertesten beissen, den über 4o Jahre war bis auf eine kleine Verfehlung nichts auf meinen Habenkonto in Flensburg.

Das Bild habe ich noch nicht persönlich sichten können,muss nach Beschreibung des Halters wohl so sein ,das man uns wenn man die betreffende Persohn kennt selbige indentifizieren kann, dann wird es schwierig, wir ähneln uns schon etwas beide Brillenträger und ich hoffe die Beamten nehmen mir mein Schuldgeständnis ab.

Das ich die Strafe antreten muss steht ohne Zweifel fest, wer so dumm ist wie in diesen Fall muss auch dafür bluten, ist mir klar.

Das negative obendrein, das der Halter des KFZ wie schon erwähnt als Schwerbehindert( alleinstehend) gilt und auf meine Wöchentliche Hilfe angwiesen ist und ohne Fahrerlaubnis kein Weg dahin führt. Ja ich weiss das ist doppelt unverantwortlich in diesen Fall gewesen.
Eine Beantragung wegen persönlicher Härte oder Existens Gefahr kann ich nicht stellen, denn wenn eine Zustimmung mit verdopplung des Busgeldbescheides in Frage komme würde verbunden mit Aussetzung des Fahrerlaubnisentzuges, ich hätte nicht das Geld für diesen Fall. Bin selber aus gesundheitlichen Gründen im Vorruhestand mit sehr eingeschränkten finanz.Mitteln.
Mann kann das ja wohl schlecht einfordern und bei Genehmigung dann eine Ratenzahlung vorschlagen:(

Verfahrene Kiste nicht wahr.

Bedanke mich vorab für Eure Hilfe und eventuelle Tipps.

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