Hallo,
ist das eigentlich rechtens, wenn ein Straßenverkehrsamt die Ausstellung von
--- 5 Tage Kennzeichen
und
--- "Zollkennzeichen" ( Ausfuhrkennzeichen)
verweigert, nur weil angeblich Verwaltungsgebühren nicht bezahlt worden sein sollen?
Wie gesagt, Forderungen eines Finanzamtes bestehen nicht, da immer sämtliche Steuern für Ausfuhrkennzeichen bezahlt worden sind.
ist das eigentlich rechtens, wenn ein Straßenverkehrsamt die Ausstellung von
--- 5 Tage Kennzeichen
und
--- "Zollkennzeichen" ( Ausfuhrkennzeichen)
verweigert, nur weil angeblich Verwaltungsgebühren nicht bezahlt worden sein sollen?
Wie gesagt, Forderungen eines Finanzamtes bestehen nicht, da immer sämtliche Steuern für Ausfuhrkennzeichen bezahlt worden sind.