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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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Verwarnung wegen unzulässigem Parken im eingeschränkten Halteverbot

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Guten Tag zusammen,

ich habe gestern eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld wegen Parken im eingeschränkten Halteverbot bekommen. Ich wurde von einer Privatperson angezeigt. Tatsächlich habe ich zu besagtem Zeitpunkt dorg GEHALTEN, um meinen Wagen zu entladen (ich war dort mit meiner Freundin bei Bekannten zu Besuch). Danach habe ich den Wagen auf einen Privatparkplatz unserer Bekannten gefahren. Die Frage ist nun: hat es überhaupt Sinn, das Verwarnungsgeld nicht zu zahlen und Stellung zum Vorfall zu nehmen? Ich habe gelesen, dass, selbst, wenn das Verfahren eingestellt wird eine Einstellungsgebühr von etwa 20 € fällig wird. Diese übersteigt das Verwarngeld von 15€ ja bereits. Sollte es zu einem Bußgeld kommen würden ja auch noch Mehrkosten anfallen, inwieweit würden diese das Verwarnungsgeld überschreiten (Gebühren, Bußgeld an sich). Ich hbae eine Verkehrsrechtschutzversicherung, würde diese die Gebühren tragen?
Mir geht es weiß Gott nicht um die 15€, aber ich bin erschrocken, wie einfach es Denunzianten in unserem Rechtsstaat doch gemacht wird.

Ich danke für Ihre Hilfe!

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