Hallo, weiss jemand ob ich ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwenden kann um einen Neuwagen (noch nie zugelassen, mit c.o.c. und fabrikneu ausgeliefert) aus dem EU-Ausland nach Deutschland zu importieren? Ich hab hierzu das Zitat
. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitgliedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestimmungsmitgliedstaates anerkennen sollte.
im "Amtsblatt der Europäischen Union", 2007/C 68/04 gefunden (ich nehme mal an dass offizielle Seiten der EU hier auch erlaubt sind).
Sehen Sie das auch so dass man somit mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen und grüner Versicherungskarte (und Ausdruck des Amtsblatts in den betreffenden Landessprachen) anreisen kann um das Fahrzeug abzuholen?
Zitat:
. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitgliedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestimmungsmitgliedstaates anerkennen sollte.
Sehen Sie das auch so dass man somit mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen und grüner Versicherungskarte (und Ausdruck des Amtsblatts in den betreffenden Landessprachen) anreisen kann um das Fahrzeug abzuholen?