Hallo,
es geht um folgende Situation, ich stehe auch mehrmals die Woche an dieser Kreuzung und es ist eine Qual für Linksabbieger, durch einen kleinen Trick kann man sich locker mal fünf Minuten im Berufsverkehr sparen:
*link entfernt; Beachten Sie unsere NUTZUNGSBEDINGUNGEN!*
Begehe ich dadurch einen Rotlichtverstoß oder ist es vollkommen legal, solange ich den Querverkehr nicht behindere?
also: Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben
StVO § 9 Abs. 1 Satz 2, 4; § 49 Abs. 1 Nr. 9 10 €
Würde mich über ein paar Beiträge oder eine Diskussion freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sheryl
es geht um folgende Situation, ich stehe auch mehrmals die Woche an dieser Kreuzung und es ist eine Qual für Linksabbieger, durch einen kleinen Trick kann man sich locker mal fünf Minuten im Berufsverkehr sparen:
*link entfernt; Beachten Sie unsere NUTZUNGSBEDINGUNGEN!*
Begehe ich dadurch einen Rotlichtverstoß oder ist es vollkommen legal, solange ich den Querverkehr nicht behindere?
also: Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben
StVO § 9 Abs. 1 Satz 2, 4; § 49 Abs. 1 Nr. 9 10 €
Würde mich über ein paar Beiträge oder eine Diskussion freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sheryl