Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir einer helfen kann.
Ich hatte vor 14 Tagen einen unverschuldeten Autounfall. An einer Kreuzung fuhr ein Auto auf mich (hatte gestoppt) drauf und schob mich auf ein weiteres Fahrzeug (auch stehend) drauf.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Die Schuldfrage ist unstrittig denn der Auffahrer ist Schuld. Mein Auto hatte unter anderem einen geplatzten Reifen (hinten links) und die Felge ist auch zerdellt.
Da ich beim NUTZUNGSBEDINGUNGEN Mitglied bin, wurde mein Auto in eine Werkstatt abgeschleppt. Ich habe dort dem Meister gesagt, er soll mir Bescheid geben, sobald der Gutachter kommt, denn ich will dann dabei sein. Es geht um Totalschaden oder nicht (KfZ ist 11 Jahre alt).
Nach wiederholtem nachfragen im Autohaus wann Gutachter kommt (mir wurde dort viermal gesagt, dass er noch nicht da war), bin ich persönlich gestern ins Autohaus und wollte Dampf machen. Ich habe seit über 2 Wochen kein Fahrzeug!! Dort wurde mir vom Meister gesagt, dass gar kein Gutachter bestellt ist und dass er am vergangenen Montag (nach über 14 Tagen) einen Kostenvoranschlag an die gegnerische Versicherung gesandt hat. Ohne mein Wissen!! Jetzt hat die Versicherung einen Gutachter bestellt, da es evtl. einen wirtschaftlichen Totalschaden geben soll. Ich habe dann gestern die Versicherung angerufen und Bescheid gegeben, dass ich auf einen eigenen von mir beauftragten Gutachter bestehe. Das darf ich doch- oder?
Jetzt endlich meine Frage:
Falls es einen wirtschaftlichen Totalschaden gibt, kann ich meine Reparatur des Autos vom letzten Jahr (neue Kupplung und Getriebeteile über 2.500,00 € Kosten) auch in den Zeitwert des Kfz einrechnen lassen? Die Kosten fielen ja an und wenn es einen Totalschaden gibt, war die Reparatur ja umsonst, oder sehe ich das falsch?
Außerdem steht im Kostenvoranschlag nur ein Winterreifen und eine Stahlfelge drauf. Kann ich nicht beide Felgen und Reifen (verschiedener Abfahrgrad der Reifen) erstattet bekommen?
Bitte helft mir, ich dreh noch durch! Wer erstattet mir den Nutzungsausfall für die 14 Tage ohne Auto? Der Meister der Werkstatt war in Urlaub und deshalb wurde NICHTS! gemacht.
Ich bin übrigens schon 14 Tage krank geschrieben weil ich ein ziemlich heftiges HWS habe. Ich war auch zur Beobachtung über Nacht im Krankenhaus da meine Halswirbel verschoben waren.
Danke, Jule6222
ich bin neu hier und hoffe, dass mir einer helfen kann.
Ich hatte vor 14 Tagen einen unverschuldeten Autounfall. An einer Kreuzung fuhr ein Auto auf mich (hatte gestoppt) drauf und schob mich auf ein weiteres Fahrzeug (auch stehend) drauf.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Die Schuldfrage ist unstrittig denn der Auffahrer ist Schuld. Mein Auto hatte unter anderem einen geplatzten Reifen (hinten links) und die Felge ist auch zerdellt.
Da ich beim NUTZUNGSBEDINGUNGEN Mitglied bin, wurde mein Auto in eine Werkstatt abgeschleppt. Ich habe dort dem Meister gesagt, er soll mir Bescheid geben, sobald der Gutachter kommt, denn ich will dann dabei sein. Es geht um Totalschaden oder nicht (KfZ ist 11 Jahre alt).
Nach wiederholtem nachfragen im Autohaus wann Gutachter kommt (mir wurde dort viermal gesagt, dass er noch nicht da war), bin ich persönlich gestern ins Autohaus und wollte Dampf machen. Ich habe seit über 2 Wochen kein Fahrzeug!! Dort wurde mir vom Meister gesagt, dass gar kein Gutachter bestellt ist und dass er am vergangenen Montag (nach über 14 Tagen) einen Kostenvoranschlag an die gegnerische Versicherung gesandt hat. Ohne mein Wissen!! Jetzt hat die Versicherung einen Gutachter bestellt, da es evtl. einen wirtschaftlichen Totalschaden geben soll. Ich habe dann gestern die Versicherung angerufen und Bescheid gegeben, dass ich auf einen eigenen von mir beauftragten Gutachter bestehe. Das darf ich doch- oder?
Jetzt endlich meine Frage:
Falls es einen wirtschaftlichen Totalschaden gibt, kann ich meine Reparatur des Autos vom letzten Jahr (neue Kupplung und Getriebeteile über 2.500,00 € Kosten) auch in den Zeitwert des Kfz einrechnen lassen? Die Kosten fielen ja an und wenn es einen Totalschaden gibt, war die Reparatur ja umsonst, oder sehe ich das falsch?
Außerdem steht im Kostenvoranschlag nur ein Winterreifen und eine Stahlfelge drauf. Kann ich nicht beide Felgen und Reifen (verschiedener Abfahrgrad der Reifen) erstattet bekommen?
Bitte helft mir, ich dreh noch durch! Wer erstattet mir den Nutzungsausfall für die 14 Tage ohne Auto? Der Meister der Werkstatt war in Urlaub und deshalb wurde NICHTS! gemacht.
Ich bin übrigens schon 14 Tage krank geschrieben weil ich ein ziemlich heftiges HWS habe. Ich war auch zur Beobachtung über Nacht im Krankenhaus da meine Halswirbel verschoben waren.
Danke, Jule6222