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Channel: Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein
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KFZ Balckbox/Dashcam/DVR: Beschlagnahme/Beweismittel

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Mal angenommen ich installiere mir eine Kamera im Auto, mit Bewegungsdetektor und Aufzeichnung in Endlosschleife. Auch angenommen es gäbe zivilrechtlich (Persönlichkeitsrecht Dritter) keine Einwände.

Dann stellt sich die Frage ob die Speicherkarte von der Polizei ohne meine Zustimmung a) im Falle eines Unfalls oder b) bei einer zufälligen Durchsuchung beschlagnahmt werden können. Daraus ergibt sich noch die Frage ob bei Beschlagnahme gegen meinen Willen die Daten gegen mich 1) wegen eines vorliegenden Unfalls oder 2) wegen zufälliger Weise beim Durchstöbern der gesamten Aufzeichnugnen gefundenen Verkehrsordnungswiedrigkeiten verwendet werden können.

Die Kombination b2) wäre ja ein ziemlicher Hammer: Die Polizei findet irgendeinen Grund mein Auto zu durchsuchen, und schon kann sie mir jede Owi die ich in den letzten 30 Stunden Fahrzeit begangen habe nachweisen (wem passiert es nicht schon mal dass er beim 80er Schild ein bisschen zu spät vom Gas geht, am Stoppschild noch ein bisschen rollt oder sich auf einer breiten Ausfallstrasse bei wenig Verkehr mit Tempo 60 ertappt.)

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