Anbei folgender fiktiver Fall..
Person A verursacht auf öffentl. Verkehrsgrund einen Verkehrsunfall. Hierbei fährt Person A dem sich vor ihm befindlichen Person B auf das Heck auf. Keine Verletzten, lediglich Sachschaden.
Person B wird nun gem. § 1/II StVO durch den Polizeibeamten lediglich mündlich verwarnt.
Meine Frage: könnte Person B hier theoretisch die erfolgte mündliche Verwarnung ablehnen? Ist dies überhaupt möglich?
Person A verursacht auf öffentl. Verkehrsgrund einen Verkehrsunfall. Hierbei fährt Person A dem sich vor ihm befindlichen Person B auf das Heck auf. Keine Verletzten, lediglich Sachschaden.
Person B wird nun gem. § 1/II StVO durch den Polizeibeamten lediglich mündlich verwarnt.
Meine Frage: könnte Person B hier theoretisch die erfolgte mündliche Verwarnung ablehnen? Ist dies überhaupt möglich?