Hallo,
Folgender Sachverhalt ich selbst Arbeite, in einem Handwersbetrieb im Kundendiensteinsatz.
Als KFZ haben wir laut Fahrzeugschein, LKWs mit einer zulassigen Gesamtmasse von 2940kg mit Anhängerkupplung.
Den Anhänger den wir haben hat eine Gesamtmasse von 2000kg jetzt stellt sich mir die Frage, ob Ich diesen Anhänger überhaupf fahre darf, Ich bin im Besitz des alten Führerscheins der Klasse 3 nur habe ich der meinung nach einen Fahrtenschreiber zu führen da die Gesamtmasse ja 4940kg wäre.
Darf mann dieses Gespann so fahren oder zählt es als Güterverkehr.???
danke schon mal vorab!!!!
mfg Bobby
Folgender Sachverhalt ich selbst Arbeite, in einem Handwersbetrieb im Kundendiensteinsatz.
Als KFZ haben wir laut Fahrzeugschein, LKWs mit einer zulassigen Gesamtmasse von 2940kg mit Anhängerkupplung.
Den Anhänger den wir haben hat eine Gesamtmasse von 2000kg jetzt stellt sich mir die Frage, ob Ich diesen Anhänger überhaupf fahre darf, Ich bin im Besitz des alten Führerscheins der Klasse 3 nur habe ich der meinung nach einen Fahrtenschreiber zu führen da die Gesamtmasse ja 4940kg wäre.
Darf mann dieses Gespann so fahren oder zählt es als Güterverkehr.???
danke schon mal vorab!!!!
mfg Bobby